Neue Paypal-AGB: Kann Einwilligung Nutzer noch schützen?
Zum heutigen 1. Juli hat sich Paypal neue Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen gegeben. Einer der Hintergründe der Änderungen: Ebay und Paypal werden getrennt und eigenständige Unternehmen, wie das Handelsblatt im Mai berichtete. Paypal ist der Ansicht, dass die neuen AGB automatisch wirksam werden, wenn der Nutzer ihnen nicht widersprochen hat – was sich aber auch bezweifeln ließe.
Im Blog „Recht 2.0“ beschäftigt sich der Anwalt Carsten Ulbricht mit den neuen Bestimmungen und weist auf eine Liste von Dritt-Unternehmen hin, an die Paypal Daten der Nutzer weitergeben könne. Neben Dienstleistern etwa für den Kundenservice und Auskunfteien finden sich auch viele Firmen, von denen die meisten noch nie etwas gehört haben dürften. Paypal macht in seiner Liste immerhin ein paar Angaben, wofür es welche Daten weitergebe.
Paypals schier endlose Liste weiterer Stellen und Verarbeitungszwecke führe aber auch vor Augen, dass das Modell der Einwilligung – der Grundbaustein des Datenschutzes – an seine Grenzen stoße, meint Ulbricht. Opt-in statt Opt-out bedeute noch nicht, dass man Herr über seine Daten werde:
Selbst wenn es in vielen Fällen rechtskonformerweise einer ausdrücklichen Einwilligung im Sinne eines Opt-Ins bedarf, so verhindert die zunehmende Komplexität, dass der „Normalnutzer“ sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch sinnvoll ausüben kann. So bleiben dem Nutzer nur noch von ihm selbst gelten zu machende, gesetzliche Ansprüche auf Auskunft und Löschung.
Die Diskussion darüber wird natürlich schon länger geführt – nicht zuletzt auch bei der derzeit erarbeiteten Datenschutzverordnung. Aus anderer Perspektive hat etwa der Rechtsprofessor Eben Moglen die Probleme mit der Einwilligung betrachtet. Er sieht den Schutz privater Daten als „ökologische“ Aufgabe der Informationsgesellschaft, die nicht durch individuelle Entscheidungen gelöst werden könne.
Wenn ich richtig gezählt habe, sind es jedenfalls 355 einzelne Unternehmen und andere Einrichtungen, die Paypal in seiner Liste dritter Stellen (PDF) aufführt. Wer sich wirklich informieren wollte, ob er die Daten weitergeben möchte, könnte damit wohl gut ein Jahr verbringen:
Was sagen Sie dazu?