Leistungsschutzrecht: T-Online und 1&1 verbannen Verlage der VG Media aus ihren Suchergebnissen
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage zeigt offenbar erste Wirkungen. Wie der Medienjournalist Stefan Niggemeier gestern auf seinem Blog berichtet, nutzen die Internetunternehmen 1&1 und T-Online auf ihren Seiten die Angebote jener Verlage nicht mehr, die Ansprüche aus dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage geltend machen.
Konkret bedeutet dass, dass online verfügbare Inhalte von über 20 Zeitungen aus Verlagen wie Burda, Axel Springer, Dumont Schauberg und anderen, nicht mehr als Suchergebnisse angezeigt werden, und zwar auf den 1&1-Portalen von GMX und Web.de sowie auf der T-Online-Website.
Damit reagieren die beiden großen deutschen Internetfirmen auf die Klagen der Verwertungsgesellschaft Media (VG Media) von Anfang Juli dieses Jahres. Die VG Media hatte im Auftrag der genannten und weiterer Verlage die „Zahlung einer angemessenen Vergütung für die Verwertung der Presseleistungsschutzrechte der Verleger“ eingefordert. Auf Anfrage von Niggemeier erklärt 1&1:
„Wir sind überzeugt, dass diese Forderungen unbegründet sind. Lediglich vorsorglich haben wir uns entschlossen, hiervon betroffene Angebote auszulisten.”
Und die Telekom erklärt gegenüber Niggemeier:
„Die Deutsche Telekom hat sich daher — bis auf Weiteres — entschlossen, ab Ende Juli 2014 die entsprechenden Suchergebnisse auf ihren Portalen so darstellen zu lassen, dass sie eindeutig nicht unter das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse der von der VG Media vertretenen Presseverlage fallen.“
Mit ihrer Verbannung bestimmter Verlagsangebote sind 1&1 und Telekom nicht die ersten. Zeit Online schreibt, dass der News-Aggregationsdienst Rivva bereits ab Juli 2013 darauf verzichtete, die Inhalte von hunderten Lokalzeitungen und Magazinen zu verlinken, um nicht von etwaigen Leistungsschutzrechtforderungen getroffen zu werden. Allerdings ist aus juristischer Sicht bis heute nicht eindeutig geklärt, wen das umstrittene Leistungsschutz betrifft.
Ob die Portale von T-Online, GMX und Web.de frequentiert genug sind, als dass die betroffenen Zeitungen die Auslistung als deutliche Einbußen zu spüren bekommen – etwa bei den Besuchen, Seitenaufrufen und Klickzahlen – bleibt ebenso abzuwarten wie eine Reaktion der VG Media und der von ihr beauftragten Verlage.
Die VG Media hatte im Juli dieses Jahres eine Beschwerde gegen Google beim Bundeskartellamt eingereicht, um den marktmächtigen Suchmaschinenbetreiber dazu zu zwingen, die Verlagsangebote auf jeden Fall in den Suchergebnissen zu berücksichtigen – wofür Google Vergütungen im Sinne des Leistungsschutzrechts zu zahlen hätte. Das Kartellamt lehnte die Beschwerde allerdings ab (siehe hierzu auch: Weshalb das Kartellamt die Google-Beschwerde der VG Media ablehnt). Im gleichen Zeitraum reichte das Internetunternehmen Yahoo, bei dem die VG Media ebenfalls Ansprüche aus dem Leistungsschutzrecht einfordert, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.
Laut 1&1 seien „Nutzereffekte“ bisher noch nicht eingetreten. Gemeint ist damit wohl, dass die Portale der Internet-Provider zählbar weniger oder kürzer besucht würden, weil Artikel vieler Zeitungen nicht mehr anzeigt würden.
Mehr zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage auf iRights.info:
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