Gefährliches Kino? Filme im Konflikt mit Gesetz, Geld und Gesellschaft
Einmal jährlich veranstaltet die Deutsche Kinemathek ein Kolloquium und ein Symposium, bei dem es um Fragen und Themen rund um den Film geht. In diesem Jahr wird das Symposium am 9. und 10. September eine Kooperation mit iRights.info sein: unter dem Titel “Verbotene Filme” geht es dann um Filme, die aus rechtlichen Gründen nicht gedreht werden können, die gedreht wurden, aber nicht gezeigt werden dürfen, und schließlich solche, die eigentlich nicht zu sehen sein dürften, aber zu sehen sind: Mashups und Remixes im Netz.
Das Programm für das Symposium steht noch nicht fest, aber für die Schwesterveranstaltung, das Kolloquium, wurden heute die Details bekannt gegeben.
Sind Filme gefährlich?
Restriktive Maßnahmen wie Zensur und Altersbeschränkungen begleiten den Film seit seiner Geburtsstunde und belegen sein – tatsächliches oder vermutetes – Gefahrenpotenzial. Beispiele aus mehr als 100 Jahren Filmgeschichte geben Aufschluss über Wandelbarkeit und Kontinuität von Zensurentscheidungen mit ihren nicht zu unterschätzenden Auswirkungen auf Filmgeschichtsschreibung sowie Produktions- und Distributionspraktiken.Strafrechtliche Verbote, Jugendschutzgesetze und Zugangsbeschränkungen erweisen sich bis heute häufig genug als juristischer Ausdruck gesellschaftlicher Tabus. So legen die stets erneut aufflammenden Diskussionen darüber, was mit welchen Mitteln zu welchem Zweck dargestellt werden darf, vor allem die sich wandelnden Normen einer Gesellschaft offen.
Umgekehrt ist die visuelle Provokation und Tabuverletzung ein wesentlicher Bestandteil filmischer Produktion und stellt für bestimmte Genres geradezu eine Existenzberechtigung dar.
Welche Funktion erfüllen diese Filme, die sich am Rande des Erlaubten und Erträglichen bewegen, und wie finden sie ihr Publikum? Wie gehen Archive mit den unliebsamen Beständen fragwürdiger und umstrittener Filme um? Wie kann der Herausforderung begegnet werden, die das Internet als neues Verbreitungsmedium von strafrechtlich und urheberrechtlich problematischen Bewegtbildern darstellt? Das Kolloquium widmet sich diesen und weiteren Fragen zu verbotenen, beschnittenen und skandalisierten Filmen.
Mit dabei auch iRights.info-Ressortleiter Recht, Till Kreutzer, mit seinem Vortrag zu “Neue Wege, neue Filme: Das Internet als Verbreitungsmedium von rechtlich problematischen Bewegtbildern”
Das Programm als PDF (kb)
Konzeption: Anke Hahn, Martin Koerber (Deutsche Kinemathek)
Anmeldungen für das Kolloquium bitte bis zum 1. Juni:
Anke Hahn, T + 49 (0) 30 300 903-32
ahahn [at] deutsche-kinemathek [punkt] de
Im Rahmen des Kolloquiums findet zum elften Mal die Vergabe der Kinopreises an die Kommunalen Kinos für deren herausragende Leistungen statt
11. Juni, Vergabe Kinopreis des Kinematheksverbundes
Organisation: Holger Theuerkauf, T + 49 (0)30 300 903-31
htheuerkauf [at] deutsche-kinemathek [punkt] de
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