BGH-Urteil zu Urheberabgaben auf Multifunktionsgeräte
Vor einigen Tagen hat der BGH zugunsten der VG Wort entschieden, daß für Multifunktionsgeräte (Drucker-Scanner-Kombinationsgeräte) dieselben Urheberabgaben wie für Kopierer zu entrichten sind.
“Nun muss die Geräteindustrie rückwirkend für Geräte, die zwischen 1997 und 2001 verkauft worden sind, Abgaben bezahlen. Der Bitkom geht von einem Volumen von mehr als 50 Millionen Euro aus. Die Abgaben richten sich nach der Leistungsfähigkeit und der Farbfähigkeit der Geräte und liegen zwischen 38 und 614 Euro.” (Computer Reseller News, 4. Januar 2008)
Pressemitteilungen
- Pressemitteilung des BITKOM (1. Februar 2008)
- Pressemitteilung des DJV (1. Februar 2008)
- Pressemitteilung des BGH (1. Februar 2008)
2 Kommentare
1 Volker Grassmuck am 6. Februar, 2008 um 00:26
Pressemitteilung der VG Wort (31.1.2008)
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