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Neu bei iRights.info
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iRights.info-Newsletter im Dezember 2024
Liebe Leserinnen und Leser von iRights.info,
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das Jahr neigt sich dem Ende zu, das werden Sie in diesen Tagen sicher öfter lesen – und auch zu hören bekommen. Wir halten es daher kurz in diesem Newsletter, mit dem wir uns von 2024 verabschieden.
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Seit der Übernahme von X bzw. Twitter durch Elon Musk haderten wir mit unserem Account in dem sozialen Netzwerk. Vor kurzem haben wir den Account daher bis auf Weiteres stillgelegt und stattdessen einen bei BlueSky angelegt. Wenn Sie auch bei BlueSky unterwegs sind, folgen Sie uns gerne!
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Ansonsten möchten wir zum Jahresende nochmal auf unser Spendenkonto bei Betterplace hinweisen. Vielleicht haben Sie sich ja schon mal gefragt, wie sich unser Portal finanziert und wie Sie uns unterstützen können. Unser Angebot – kostenlose und offen lizenzierte Texte, vor allem zum Urheberrecht in der digitalen Welt – besteht nun seit ziemlich genau 20 Jahren. Egal ob klein oder groß, regelmäßig oder sporadisch, von Privatpersonen oder Organisationen – wir freuen uns über jede Spende, jeder Beitrag hilft uns weiter. Mit Ihrer Unterstützung können wir mehr Themen in Eigenregie bearbeiten und/oder mehr Texte bei Freien Mitarbeitenden in Auftrag geben.
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Urheberrecht in Reimform: Und wer über die Feiertage noch etwas zum Schmunzeln sucht, erfreut sich vielleicht an dieser lyrischen Aufarbeitung eines skurrilen Landgerichtsurteils, die Redakteurin Lea Singson gedichtet hat.
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In diesem Sinne: Genießen Sie den Jahresausklang, kommen Sie wohlbehalten ins Neue Jahr und schauen Sie auch im Jahr 2025 gerne wieder bei uns vorbei!
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Lea Singson und Georg Fischer
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Creative Commons
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Creative Commons-Lizenzen sind pauschale Standardlizenzen. Vielfach passen sie, aber wer flexiblere Lösungen sucht, sollte sich zum Thema CCPlus informieren. Doch Vorsicht: Beim Einsatz von CCPlus-Lizenzen gibt es einiges zu beachten. Fabian Rack gibt einen Überblick zum Thema.
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Soziale Medien
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Kurze Videos, schnelle Schnitte, ein optimierter Algorithmus – TikTok gehört zu den beliebtesten Social-Media-Apps bei jungen Leuten. Auch das Urheberrecht spielt bei TikTok eine Rolle: Es betrifft nicht nur externe Inhalte in den eigenen Videos. Was darüber hinaus für den „Short-Form-Content“ selbst gilt, wird hier erklärt.
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Interview
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Wissenschaftsverlage haben ihr Geschäftsmodell erweitert: Nicht nur Publikationen bringen Einnahmen – auch die digitalen Nutzungsspuren, die Forschende bei der Recherche hinterlassen, sind zur kommerziell wertvollen Ressource geraten. Bernhard Mittermaier vom Forschungszentrum Jülich erklärt im Interview die Auswirkungen durch Datentracking für Forschende.
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Akademische Medienindustrie
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Das wissenschaftliche Verlagswesen ist im Umbruch. Auch die dominanten Großverlage stellen mittlerweile auf Open Access um – und fischen dabei Nutzungsdaten von Forschenden ab. Das geschieht so umfassend, dass sich Auswirkungen für die Wissenschaftsfreiheit ergeben können. Maximilian Heimstädt skizziert dafür in seinem Gastbeitrag drei mögliche Szenarien.
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Bildung und Urheberrecht
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Anders als bei Texten und Bildern gibt es kaum ganze Spielfilme, die unter einer freien Lizenz stehen. Da stellt sich die Frage, ob sie gleichwohl ohne weiteres im Bildungskontext gezeigt werden können. Entscheidend dabei ist, wann eine Filmvorführung als öffentlich gilt, erklärt Paul Klimpel.
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Konferenzbericht · In eigener Sache
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Ende Oktober 2024 fand die 14. Ausgabe der Konferenzreihe „Zugang gestalten!“ in Stuttgart statt. Das Hauptthema Das Erbe antreten wurde eifrig von den Teilnehmenden diskutiert. Als Mitveranstalter war auch iRights.info vor Ort. Redakteurin Lea Singson schildert ihre Eindrücke.
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Urteilsbesprechung
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Einen Datensatz für KI-Training zu erstellen, fällt unter die urheberrechtliche Ausnahmeregelung für Text- und Data-Mining (TDM), so das Hamburger Landgericht. Im Urteil blieb allerdings die Frage offen, ob das eigentliche KI-Training ebenfalls unter die TDM-Schranke fällt. Für die Formulierung des Nutzungsvorbehalts gab das Gericht indes einige Anhaltspunkte.
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Urteil des Bundesgerichtshofs
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Der BGH stellt klar: Eine Künstliche Intelligenz kann nicht als patentrechtliche Erfinderin gelten. Dennoch kann der Nutzer der KI die von ihr entwickelte Erfindung patentieren lassen. Im Urheberrecht ist eine KI ebenfalls nicht Urheberin eines Werks. Urheberrechte zu beanspruchen ist für den Nutzer dabei deutlich komplexer.
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Open Educational Resources
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Fünf OERinfo-Erklärvideos mit Till Kreutzer und Paul Klimpel veröffentlicht
In fünf frisch produzierten Videos erklären Paul Klimpel und Till Kreutzer, wie Open Educational Resources (OER) und das Urheberrecht zusammenhängen. In Auftrag gegeben wurden die Videos von OERinfo, der Informationsstelle für Open Educational Resources. Produziert hat sie die Agentur J&K – Jöran & Konsorten. Alle Videos stehen unter der freien Lizenz CC BY 4.0.
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Wissenschaftliches Publizieren
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In den USA ist eine Kartellklage gegen sechs Wissenschaftsverlage anhängig. Die Vorwürfe: Unlautere Geschäftspraktiken, unmäßig hohe Gewinne und Behinderung der Wissenschaft. In Deutschland wurden gegen drei Verlage Beschwerden wegen Datenschutzverstößen durch Datentracking eingereicht. Dazu zählt auch der Nomos-Verlag.
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Was sonst noch interessant ist: Empfehlungen aus der Redaktion
- What Will Enter the Public Domain in 2025?, The Public Domain Review, Dezember 2024.
- Kein Urheberrecht, kein Problem? Welche Folgen falsches Zitieren haben kann, FAIRagro Blog, August 2024.
- DEAL ≠ Diamond. Ein Diskussionsbeitrag zur Souveränität des wissenschaftlichen Publikationswesens, Open-Access-Büro Berlin, November 2024.
- IT-Riesen und Softwaremonopole: Das Ringen der Hochschulen um digitale Souveränität, ZeVeDi-Podcast, September 2024.
- FOSS-Lizenzen im Überblick: Die feinen Unterschiede, heise online, November 2024.
- Legendary Kenyan lawyer takes on Meta and Chat GPT, Coda Story, Oktober 2024.
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Bildnachweise
- Titelbild: Nick Page, CC BY 2.0.
- Etienne Girardet (via Flickr) unter CC BY-SA 2.0
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Grafik: „TikTok on iPhone“ by Nordskov Media, CC0.
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Datentracking: Cookie-Banner beim Wissenschaftsverlag Elsevier (Screenshot: iRights.info)
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Forgemind ArchiMedia, Rechtswissenschaftliche Bibliothek in Zürich via Flickr, CC BY 2.0
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- Hansgeorg Schöner (dasschöne.de), CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons
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Grafik: „Hängeregister URTEIL“ von Tim Reckmann via openverse.org unter CC BY 2.0
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- CC0, Quelle: pxhere.com
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OERinfo Erklärvideo: Till Kreutzer zum Thema „Nachnutzung: Verwendung fremder OER in eigenen Inhalten“ unter CC BY 4.0
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Wenn Sie Hinweise auf Veranstaltungen, Texte und Veröffentlichungen zu den Themen Urheberrecht, Datenschutz, Digitalisierung und Ähnlichem haben, freuen wir uns auf E-Mails an redaktion@irights.info.
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