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Inhalt
- Neues bei iRights.info
- Neue Publikationen
- Partnerprojekte
- Webschau
- Bildnachweise + Impressum
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Neues bei iRights.info
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iRights.info-Newsletter im Juni 2022
Liebe Leserinnen und Leser,
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der Sommer ist da und bei uns in der Berliner iRights.info-Redaktion sind wieder zahlreiche Artikel zusammengekommen, die wir Ihnen nicht vorenthalten möchten.
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Haben Sie schon mal in einer Bibliothek gekocht, Musik gemacht oder genäht? In der Oodi im finnischen Helsinki geht das. Georg Fischer stellt die offene und innovative Bibliothek vor – und überlegt, was sich vom finnischen Modell für deutsche Bibliotheken lernen lässt. Könnte die Bibliothek nicht auch ein Ort des Gemeinwesens, der zukunftsfähigen Bildung und der sozialen Integration sein? Wo Leute zusammenkommen, sich austauschen und ausprobieren können – auch jenseits des Buchs?
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Auch der Bundesgerichtshof hat sich dazu in einem aktuellen Urteil (noch zur alten Rechtslage) ausgeschwiegen. Er hielt aber fest: Upload-Plattformen wie YouTube müssen aktiv Maßnahmen ergreifen, um Verstöße gegen das Urheberrecht zu verhindern – sonst können sie für illegale Inhalte ihrer Nutzer*innen haften. Die Verbraucherzentrale und die Gesellschaft für Freiheitsrechte sammeln weiterhin mutmaßliche Fälle zu Overblocking. Also vorerst kein Ende in Sicht. Mehr zu dem Urteil und was das mit Uploadfiltern zu tun hat, erläutert Maya El-Auwad.
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Ein Streit, der (auch) nicht enden will: „Metall auf Metall“. Seit nunmehr 23 Jahren schon geht die Auseinandersetzung um die Frage, ob der Musikproduzent Moses Pelham einen etwa eineinhalb Sekunden langen Ausschnitt aus Kraftwerks „Metall auf Metall“ verwenden durfte. Auch ein neues Urteil des Hamburger Oberlandesgericht konnte keinen Schlusspunkt setzen. Interessant: Das Gericht wendete die kürzlich eingeführte Pastiche-Regelung an. Wir stellen den Rechtsstreit in mehreren Akten vor und erläutern, was das aktuelle Urteil bedeutet.
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Neuen gesetzgeberischen Wind gibt es derzeit aus Brüssel: Mit dem Gesetz über digitale Dienste („Digital Services Act“) wil die EU das Internet besser machen und für weniger Werbung und mehr Transparenz im Netz sorgen. Wie das Riesen-Regulierungsvorhaben konkret aussieht, beschreibt Maya El-Auwad in einem Überblick. Ein anderes EU-Projekt stellt Georg Fischer vor: Das Recht auf Reparatur. Es soll den Wegwerf-Zyklus bei technischen Geräten brechen und Umwelt und Ressourcen schonen. Indirekt gibt es hier auch einen Zusammenhang zum Urheberrecht, denn viele technische Geräte und Medien sind heute mit Digital Rights Management (DRM) ausgestattet: Vom Traktor bis zur DVD.
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Außerdem im Angebot: Ein Plädoyer für den Begriff „Immaterialgüterrecht“ (statt „geistiges Eigentum“), eine Interview-Studie zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz von iRights.Law, Tipps zur Nutzung und zum Finden von geeigneten OER-Materialien, die Wikipedia-Initiative „GLAM on Tour“ und einiges mehr.
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Im zweiten Teil unseres Newsletters präsentieren wir Ihnen wie immer Aktuelles Projekte unserer Partner-Projekte Mobilsicher und AlgorithmWatch. Dazu empfehlen wir in unserer Webschau einige Texte aus dem Netz, die wir für lesenswert befinden.
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Lassen Sie es sich gut gehen und genießen Sie den Sommer! Wir freuen uns, wenn Sie bei uns auf iRights.info vorbeischauen!
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Ihre iRights.info-Redaktion
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Maya El-Auwad und Georg Fischer
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Die Oodi im finnischen Helsinki ist Bibliothek, Werkstatt und städtischer Treffpunkt in einem. Dort trifft man sich, um zu kochen, Musik zu machen, die 3D-Drucker zu benutzen und natürlich um zu lesen. Die offene Bibliothek ist beliebt bei Jung und Alt. Ist sie auch ein Vorbild für Deutschland?
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Während Rechteinhaber*innen die Einführung von Uploadfiltern bejubelten, sahen Kritiker*innen die Meinungsfreiheit bedroht. Der Europäische Gerichtshof hat jetzt Zweifel an der Reform und speziell an der Verwendung von Uploadiltern ausgeräumt. Gleichzeitig nimmt er die Mitgliedstaaten in die Pflicht.
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Upload-Plattformen wie YouTube müssen aktiv Maßnahmen ergreifen, um Verstöße gegen das Urheberrecht zu verhindern. Tun sie das nicht, können sie für illegale Inhalte, die Nutzer*innen hochladen, haften. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
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Der Streit um „Metall auf Metall“ ist der Dauerbrenner in Musikszene und Urheberrechtskreisen – ein Ende ist auch nach 23 Jahren rechtlicher Auseinandersetzung nicht abzusehen. Das Hamburger Oberlandesgericht urteilte nun erneut und wendete dafür die kürzlich eingeführte Pastiche-Regelung an.
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Weniger Cookie-Banner, weniger Werbung, mehr Transparenz und Verbraucher*innenschutz? Ein neues EU-Gesetz verspricht ein besseres Internet. Es nimmt dabei die großen Tech-Plattformen wie Meta, Google oder Amazon in den Fokus und die Verantwortung. Wir stellen die europäischen Pläne vor.
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Wer Akku oder Display seines Handys selber wechseln will, stößt schnell an Grenzen: Spezielle Schrauben, Verklebungen oder proprietäre Mechanismen schränken ein, wie Verbraucher*innen über ihr Eigentum verfügen können. Das „Recht auf Reparatur“ soll dem Einhalt gebieten und Ressourcen schonen.
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Die Bezeichnung „geistiges Eigentum“ ist nicht grundsätzlich falsch, wenn es ums Urheber- oder Patentrecht geht. Aber sie ist einseitig und verdeckt die besonderen Eigenschaften von immateriellen Gütern. Besser ist es daher, von „Immaterialgüterrecht“ zu sprechen, meint Georg Fischer.
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Wer offen lizenzierte Materialien in Bildung und Lehre verwenden will, muss sie erstmal finden. Wo es geeignete Materialien gibt, was der Vorteil von OER ist und worauf es bei der Nutzung ankommt, erläutert dieser Text.
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Mit dem Wikimedia-Projekt „GLAM on Tour“ öffnen sich lokale Kulturinstitutionen der Wikipedia: Freiwillige Autor*innen sorgen dafür, das dort bewahrte Wissen in der Online-Enzyklopädie für alle zugänglich zu machen. Wir stellen die Initiative vor.
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Eine Plattform mit Wiki-Artikeln, Tutorials, Videos, Audiospuren, Notenbeispielen und Übungen – so etwas entsteht zurzeit an der Hochschule für Musik und Theater München (HMTM). Der Content ist für alle Musikinteressierten offen zugänglich und wird unter Creative Commons-Lizenzen veröffentlicht. Die Standardlizenz der Plattform ist die kulturell freie Lizenz CC BY-SA.
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Vor kurzem startete die OER-Plattform ORCA.nrw. Das Bildungsportal bietet Information, Beratung und Hilfestellung für den Alltag mit offenen Lehrmaterialien. Frei lizenzierte Hintergrund-Musik ist in der eigenen Musikabteilung zu finden.
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Publikationen
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Eine neue Handreichung unterstützt Einrichtungen des kulturellen Erbes dabei, ihre Schätze digital zugänglich(er) zu machen. Die Broschüre enthält zahlreiche Hilfestellungen in rechtlichen und praktischen Fragen. Paul Klimpel von iRights.info hat bei der Erstellung mitgewirkt.
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Seit März 2018 ist das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz – abgekürzt UrhWissG – in Kraft. Um zu erfahren, wie sich das Gesetz in der Praxis macht, gab das Bundesministerium für Bildung und Forschung eine qualitative Interview-Studie in Auftrag. Die Studie wurde von iRights.Law durchgeführt und ist nun veröffentlicht.
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Partnerprojekte
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Apps, Software, Endgeräte: Auf mobilsicher.de informieren sich Verbraucher*innen seit 2015 kostenlos über das Datenverhalten ihrer Technik. Die aktuelle Förderung endete kürzlich, das Portal und seine Inhalte bleiben online. Und neue Projekte, etwa für faire Apps und gegen digitale Gewalt, kommen hinzu.
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In einem Online-Event stellen die Kolleg*innen von AlgorithmWatch die erste Ausgabe des SustAIn-Magazins vor und diskutieren politische Ansätze, um die Nachhaltigkeit von KI zu fördern.
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Was sonst noch interessant ist im Netz: Empfehlungen aus der Redaktion
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Wenn Sie Hinweise auf Veranstaltungen, Texte und Veröffentlichungen zu den Themen Urheberrecht, Datenschutz, Digitalisierung und ähnlichem haben, freuen wir uns auf E-Mails an redaktion@irights.info.
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2. Oodi-Bibliothek in Helsinki, Georg Fischer unter unter CC-BY-4.0.
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13. Titel der Handreichung, Collage iRights.info.
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14. Deckblatt der Studie (Collage: Redaktion iRights.info).
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15. Webschau Collage: iRights.info.
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