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Neues bei iRights.info

iRights.info-Newsletter im Februar 2022

Liebe Leserinnen und Leser,

die Spatzen pfeifen es von den Dächern: So langsam dürften wir den Scheitelpunkt erreicht haben, nicht nur bei der Omikron-Welle, sondern auch beim Winter! Ganz im Zeichen von Optimismus und Vorfreude ist dieser Newsletter auch mit einer bunten Frühlingswiese betitelt. Eben dieses Blumenbild gehört zu einem Artikel, der anschaulich erklärt, wie sich gemischte, also OER und Nicht-OER-Materialien miteinander kombinieren lassen – denn nicht immer hat man die freie Wahl, manchmal kommt man einfach nicht um restriktiv geschützte Materialien herum und muss mischen.

Von jeglichen Urheberrechten befreit sind dagegen Werke, die in den Bereich der Gemeinfreiheit übergegangen sind. Nach dem deutschen Urheberrecht muss dafür die Malerin, der Komponist oder die Autorin vor mindestens 70 Jahren gestorben sein; im angloamerikanischen Copyright Law gibt es mit Public Domain eine vergleichbare Regelung. Gemeinfrei werden Werke immer zu Beginn eines neuen Jahres, also zum 1. Januar. Zum Jahresstart 2022 haben wir haben einige Informationen und Ressourcen zum Tag der Gemeinfreiheit zusammengetragen.

In der US-amerikanischen Musikindustrie macht sich seit einigen Jahren ein Trend bemerkbar: Der Copyright-Verkauf im großen Stil, etwa bei Künstlern wie Sting oder Bruce Springsteen, die am Ende ihrer Karriere stehen und noch einmal ein richtig dickes Geschäft mit ihren Katalogen machen wollen, wie wir im Blog berichten.

Daneben hat die Musik- und Medienindustrie auch ihren alten Kampf gegen (vermeintliche) Online-Piraterie wieder aufgenommen, in diesem Fall gegen Download-Manager wie YouTubeDL. Was dabei übersehen wird: Es gibt Nutzungen von Download-Managern, die absolut legal sind, wenn sie im Rahmen der Privatkopienutzung erfolgen (beispielsweise um sich ein YouTube-Video herunterzuladen, das man bei wackeliger Interverbindung ansehen möchte): Wissenswertes zur Privatkopie und wie man sie am besten anwendet, findet sich hier.

Außerdem in diesem Newsletter: Was der Start des reformierten Netzwerk-Durchsetzungs-Gesetzes (NetzDG) zum 1. Februar 2022 bringt, einen Überblick, was der österreichische Datenschutz-Aktivist Max Schrems erreicht hat (und noch erreichen will), wo die Grenzen der Meinungsfreiheit im Netz zu ziehen sind, was die diversen Verwertungseinrichtungen in Deutschland eigentlich machen, was in der neuen hessischen Open-Access-Policy steht, und vieles mehr.

Und wer darüber hinaus noch Lesestoff oder Inspiration sucht: Im zweiten Teil unseres Newsletters präsentieren wir Ihnen wie immer aktuelle Projekte und Veröffentlichungen unserer Partner-Projekte Mobilsicher, iRights.Lab und AlgorithmWatch. Dazu empfehlen wir einige Texte aus dem Netz, die wir für lesenswert befinden.

Kommen Sie gut in den Frühling und seien Sie ganz herzlich gegrüßt!

Ihre iRights.info-Redaktion
Georg Fischer und Maya El-Auwad


P.S.: Wenn Sie Ideen haben, Fragen stellen wollen oder uns einfach nur Feedback geben möchten, freuen wir uns auf E-Mails an redaktion@irights.info. Sie können uns natürlich auch auf Facebook oder Twitter schreiben. Die Links finden Sie ganz unten am Ende dieses Newsletters.

P.P.S.: Wir senden seit kurzem auch News via Telegram. Wenn Sie mögen, können Sie unseren Channel abonnieren.

Gemischte Materialien: Wie man mit unterschiedlich lizenzierten Inhalten umgeht

In manchen Situationen steht man vor der Frage, wie sich gemischte – also OER- und Nicht-OER-Materialien – miteinander kombinieren lassen. Wie sich die Lizenzbedingungen zueinander verhalten und wie der License Chooser unterstützen kann, das erklärt Maya El-Auwad.
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NetzDG: Facebook und Co. müssen Hatespeech vorerst nicht an das BKA melden

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll Hasskriminalität und Hetze im Netz bekämpfen. Nach dem Mord an dem Politiker Walter Lübcke wurde es verschärft: Anbieter sozialer Netzwerke müssen strafrechtlich relevante Inhalte jetzt direkt an das BKA melden. Allerdings gehen Facebook und Google gerichtlich dagegen vor. Was bedeutet das für Betroffene, die Inhalte melden wollen?
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Fediverse_Screenshot_mobilsicher

Das Fediverse – die bessere Social-Media-Welt?

Das Fediverse ist ein Netzwerk aus Plattformen, die wie bekannte Social-Media-Dienste funktionieren – aber allen gehören. Bekannte Vertreter sind die YouTube-Alternative PeerTube und die Twitter-Alternative Mastodon.
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youtube

Privatkopien bei Download-Managern richtig einsetzen

Der Medienindustrie sind Download-Manager ein Dorn im Auge: Mit ihnen lassen sich kostenlose Inhalte von YouTube und Co. herunterladen. Dagegen gehen derzeit große Musiklabels vor. Was im Streit allerdings oft untergeht: Oftmals sind Downloads als Privatkopien erlaubt – sofern man sich an einfache Regeln hält.
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kopierer

ZPÜ, ICE, MPLC, und Co. – Welche Verwertungseinrichtungen sich hinter den Kürzeln verbergen und was sie tun

Verwertungseinrichtungen ziehen bestimmte Vergütungen zentral ein, etwa für Privatkopie oder Bibliothekstantieme. Sie arbeiten meist im Auftrag von Verwertungsgesellschaften und sind der Öffentlichkeit eher unbekannt. Ein Überblick über die sieben abhängigen und zwei unabhängigen Verwertungseinrichtungen, ihre Geschäftsfelder und – wo einsehbar – finanzielle Situation.
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Brussels Vinyl Record Fair 2014 CC BY Marc Wathieu

Ted Gioia über die Musikindustrie nach „Blurred Lines“: Behindert das Urheberrecht musikalische Innovation?

Wenn das Urheberrecht zum Bumerang wird: Statt musikalische Innovation zu fördern, kann sich ein zu starker Schutz negativ auf Kreativität auswirken. Dieser Meinung ist der Musikjournalist Ted Gioia: Er beobachtet, dass sich die Musikindustrie zu sehr auf Altes verlege und Neues vernachlässige.
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UB_HU_Berlin_Titzenthaler_1929_PD

Tag der Gemeinfreiheit 2022: Bei welchen Werken seit 1. Januar das Urheberrecht erloschen ist

Filme, Musikstücke, Bilder und Texte von Urheber*innen, die im Jahr 1951 gestorben sind, sind seit dem 1. Januar 2022 in die Gemeinfreiheit beziehungsweise Public Domain übergegangen. Sie können fortan frei genutzt, bearbeitet und veröffentlicht werden. Mit dabei sind unter anderem Wittgenstein und Pu der Bär.
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Screenshot 2022-02-03 at 09-42-56 Privat-o-Mat

Springer unterliegt mit Adblocker-Klage – Privat-o-Mat vorgestellt – Wissenschaftsrat zu Open Access

Adblocker verletzen keine Urheberrechte von Webseiten-Anbietern, sagt das Landgericht Hamburg; die eigene Datenschutz-Persönlichkeit kennen- und verstehen lernen mit dem Privat-o-Mat; und der Wissenschaftsrat fordert mehr Open Access in der Wissenschaft. Die Webschau bei iRights.info.
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Facebook down

Per Christiansen über die Grenzen der Meinungsfreiheit: „Auf den Kontext kommt es an“

Hatespeech und Hetze sind im Netz heute leider alltäglich. „Das wird man doch noch sagen dürfen“ ist eine häufige Rechtfertigung. Doch was ist rechtlich erlaubt und was nicht? Was darf man in Sozialen Netzwerken sagen? Und wie lässt sich mit Hass im Netz umgehen? Eine rechtliche Einordnung mit dem Anwalt Per Christiansen.
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Partnerprojekte

Signal

Messenger-App Signal kurz vorgestellt (mobilsicher.de)

Signal gehört zu den beliebtesten sicheren Messengern, sein Verschlüsselungsprotokoll gilt als Goldstandard in der Kryptoszene. Lange konnte man innerhalb der App seine Telefonnummer nicht ändern – jetzt ist auch das möglich.
Mehr dazu bei mobilsicher.de
ZVKI

Zentrum für vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz gestartet (iRights.Lab)

Künstliche Intelligenz ist aus dem Verbraucher:innenalltag nicht mehr wegzudenken: Algorithmische Systeme filtern Bewerber:innen für Arbeitsplätze, schreiben Wettermeldungen oder bestimmen den Informationsfluss in sozialen Netzwerken.
Um Verbraucher:innen zu befähigen, auf KI beruhende Technologien zu verstehen, zu hinterfragen und selbstbestimmt zu nutzen, baut das iRights.Lab das Zentrum für vertrauenswürdige KI auf. Das Zentrum soll als zentraler Ort der Debatte in Deutschland die Entwicklungen rund um gesellschaftliche Fragen Künstlicher Intelligenz und algorithmischer Systeme greifbar machen. Adressiert werden Stakeholder aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft.
Mehr dazu beim iRights.Lab
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Die EU und Datenspenden: Eine gute Idee im Keim erstickt

In einem neuen Diskussionspapier von AlgorithmWatch nimmt der Datenschutz-Experte Winfried Veil zum „Data Governance Act“ Stellung. Er sieht darin ein bürokratisches Ärgernis und eine verpasste Gelegenheit, Daten für einen guten Zweck einzusetzen.
Mehr dazu bei AlgorithmWatch.
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Was sonst noch interessant ist im Netz: Empfehlungen aus der Redaktion

Rund um's Thema Offenheit:
Urheberrecht in Bildung, Studium und Forschung:
Feuilleton im Netz:
Bildnachweise:
1. Titelbild: Mixed Bouquet, Tom Hilton via Flickr unter CC BY-2.0.
2. włodi, via Flickr unter CC-BY-SA-2.0.
3. Fediverse (Screenshot: mobilsicher.de).
4. Jonas Bengtsson, CC BY.
5. Deutsches Historisches Institut Paris, CC BY.
6. Marc Wathieu, CC BY-2.0.
7. Waldemar Titzenthaler († 1937), Bibliothek HU Berlin 1929, gemeinfrei.
8. Privat-o-Mat Datenschutztypen (Screenshot: iRights.info).
9. Eduardo Woo, via Flickr unter CC BY-SA-2.0.
10. Signal (Screenshot: mobilsicher.de).
11. iRights.Lab/ZVKI (Screenshot: iRights.info).
12. Susan Q Yin, Unsplash.
13. Webschau Collage: iRights.info.
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