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Neues bei iRights.info

iRights.info-Newsletter im Dezember 2021

Liebe Leserinnen und Leser,

die Feiertage und der Jahreswechsel stehen vor der Tür, Geschenke wollen besorgt und verpackt werden – ein weiteres turbulentes Jahr geht turbulent seinem Ende zu. Wir bei iRights.info möchten Sie nicht lange aufhalten bei Ihren Vorbereitungen für die „Stille Zeit“, daher beschränken wir uns auf einen kurzen Weihnachtsbrief.

Ein paar Empfehlungen: Wenn Sie mögen, gibt es für die Zeit zwischen den Jahren einiges an aktuellem Lesestoff bei iRights.info zu finden. Zum Beispiel zu den Fragen, was eBooks rechtlich von physischen Büchern unterscheidet, wie eine Verwertungsgesellschaft funktioniert, welche Möglichkeiten die Freigabe per CC0 beinhaltet oder wie Patente sich auf die Verfügbarkeit von Impfstoffen auswirken. Näheres dazu und zu vielen anderen Themen im folgenden Newsletter.

Für Ihr Interesse und Ihre Treue möchten wir uns ganz herzlich bei Ihnen bedanken! Wir freuen uns, wenn Sie auch im kommenden Jahr 2022 bei iRights.info vorbeischauen und sich über urheberrechtliche Fragen informieren.

Wir wünschen Ihnen gute Erholung und einen guten Rutsch ins Neue Jahr!

Ihre iRights.info-Redaktion
Maya El-Auwad und Georg Fischer

P.S.: Fragen, Hinweise und Feedback wie immer gerne per Mail an redaktion@irights.info. Sie können uns natürlich auch auf Facebook oder Twitter schreiben. Die Links finden Sie ganz unten am Ende dieses Newsletters.

P.P.S.: Wir senden seit einiger Zeit auch News via Telegram. Wenn Sie mögen, können Sie unseren Channel abonnieren.
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Mit der Lizenz zum Lesen: Was E-Books von physischen Büchern unterscheidet

Buch ist nicht gleich (E-)Buch: Wer ein gedrucktes Buch kauft, erwirbt auch das Eigentum – und darf damit grundsätzlich machen, was er oder sie will. Nicht so bei elektronischen Büchern: Hier sind die Befugnisse begrenzt. Wo die Unterschiede liegen und was man mit E-Books eigentlich machen darf und was nicht, erläutert dieser Text.
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Screenshot 2021-12-14 at 09-51-19 Open Access Policy der Kulturerbe-Einrichtungen - OA-Policy_Kulturerbe_Hessen_2021-12-08 [...]

„So offen wie möglich“ – Open Access Policy der Kulturerbe-Einrichtungen in Hessen veröffentlicht

Hessen verfügt über eine reiche Landschaft an kulturellen Einrichtungen. Diese sollen digitaler und freier zugänglich werden: Eine Open Access Policy gibt mit Handlungsempfehlungen den Weg vor. Das Papier ist unter Mitarbeit von iRights.info-Mitglied Paul Klimpel entstanden.
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Wie eine Verwertungsgesellschaft funktioniert

Verwertungsgesellschaften sind Organisationen, die im Namen ihrer Mitglieder Urheberrechte vertreten, Vergütungen für Werknutzungen einsammeln und nach bestimmten Schlüsseln an die Urheber*innen ausschütten. Wie das genau abläuft und aus welchen Quellen die Vergütungen kommen, erklärt dieser Text.
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COVID-19 vaccination center, fair grounds Cologne, test run

Aussetzen von Impfstoffpatenten als Innovationskiller? Nicht so schnell!

Angesichts der globalen Corona-Pandemie ist eine Diskussion über den Sinn rigider Patente für Impfstoffe entbrannt. Eigentlich sollen Patente Innovationen in der Arzneimittelherstellung ankurbeln. Gleichzeitig scheinen sie einer effektiven Bekämpfung der Seuche im Weg zu stehen. Leonhard Dobusch plädiert in seiner Analyse für mehr Mut in der Freigabe.
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Auf einen Blick: Nutzungsrechte einräumen mit Creative-Commons-Lizenzen

Im Bereich der offenen Wissenschaft sind Creative-Commons-Lizenzen essentiell, um Forschungsergebnisse rechtssicher zu verbreiten und nachnutzen zu können. Die Arbeitsstelle Open Science der Bibliothek Hamburg zeigt in einem übersichtlichen Factsheet die Vorteile und Nutzungsmöglichkeiten von CC.
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Mona_Lisa_Collage-Incase-CC_BY_2.0

Was eine „Bearbeitung“ ist und in welchen Fällen es ohne Zustimmung der Urheber*innen geht

Wer sich mit Urheberrecht oder Lizenzen beschäftigt, stößt immer wieder auf die „Bearbeitung“. Dieser Text erklärt anhand typischer Fälle, was unter dem Begriff zu verstehen ist. Außerdem werden zustimmungsfreie Nutzungsmöglichkeiten vorgestellt, die das Urheberrecht selbst bietet.
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Abbildung: Das CC0-Logo

Was die CC0-Freigabe bedeutet und welche Möglichkeiten sie eröffnet

Bildungsmaterialien, die unter „Creative Commons Zero“ freigegeben sind, lassen sich ganz ohne Einschränkungen verwenden. Damit eignen sie sich besonders für offene Bildungsmaterialien. Was sind die Voraussetzungen für eine Freigabe unter CC0? Was steht rechtlich dahinter? Und wo sind sie zu finden? Dieser Artikel stellt die Freigabe nach CC0 vor.
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Großverlag Wiley übernimmt Open-Access-Vermittler Knowledge Unlatched

Der US-amerikanische Wissenschaftsverlag Wiley kauft den Open-Access-Vermittlungsdienst Knowledge Unlatched. Die Übernahme steht für einen größeren Trend: Großverlage versuchen zunehmend, Open Access zu kommerzialisieren und neue Geschäftsfelder zu entwickeln.
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Deutsches Zeitungsportal

Frei zugänglich im Netz: Deutsche Digitale Bibliothek startet historisches Zeitungsportal

Pünktlich zur Konferenz „Zugang gestalten!“ startet die Deutsche Digitale Bibliothek das „Deutsche Zeitungsportal“. Es bietet digitale Ausgaben von 1671 bis 1950, lässt sich im Volltext durchsuchen und soll kontinuierlich ausgebaut werden.
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Mixed Bouquet

Gemischte Materialien: Wie man mit unterschiedlich lizenzierten Inhalten umgeht

In manchen Situationen steht man vor der Frage, wie sich gemischte – also OER- und Nicht-OER-Materialien – miteinander kombinieren lassen. Wie sich die Lizenzbedingungen zueinander verhalten und wie der License Chooser unterstützen kann, das erklärt Maya El-Auwad.
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Partnerprojekte

Suchmaschine-Startpage

Suchmaschine Startpage kurz vorgestellt

Die niederländische Suchmaschine nutzt die Trefferliste der Google-Suche und hält ihre Suchenden anonym. Finanziert wird das Angebot durch nicht personalisierte Werbung. Seit 2021 bietet Startpage auch eine Funktion für die Wettervorhersage und ein Übersetzungs-Tool.
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Webschau

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Was sonst noch interessant ist – Empfehlungen aus der iRights.info-Redaktion:
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Wenn Sie Hinweise auf Veranstaltungen, Texte und Veröffentlichungen zu den Themen Urheberrecht, Datenschutz, Digitalisierung und ähnlichem haben, freuen wir uns auf E-Mails an redaktion@irights.info.
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Bildnachweise:
1. Titelbild: Nick Page, CC-BY-2.0.
2. Horia Varlan, CC BY.
3. Titelblatt: Open Access Policy (Screenshot: iRights.info).
4. Tim Reckmann, via Flickr unter CC-BY-2.0.
5. Raimond Spekking, Impfzentrum Köln (Quelle: Wikimedia Commons), Lizenz: CC BY-SA-4.0.
6. Creative Commons, Kristina Alexanderson, CC BY.
7. Incase, „Mona“ via Flickr unter CC-BY-2.0.
8. Das CC0-Logo. Montage: Henry Steinhau, iRights.info unter CC BY-4.0.
9. Website von Knowledge Unlatched (Screenshot: iRights.info).
10. Deutsches Zeitungsportal, DDB. Screenshot iRights.info.
11. Mixed Bouquet, Tom Hilton via Flickr unter CC-BY-2.0.
12. Bild: startpage.com.
13. iRights.info Webschau Banner.
14. Banner, iRights.info-Newsletter, CC BY-2.0.
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