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iRights.info-Newsletter im März 2023

Liebe Leserinnen und Leser,
zum langsam ausklingenden Winter schicken wir Ihnen aus der iRights.info-Redaktion nochmals winterliche Grüße und halten Sie über die neuesten Artikel auf unserer Website auf dem Laufenden. Was hat sich in den letzten Monaten getan? Eine kleine Übersicht:
  • Bei der Tagesschau hat man sich dazu entschieden, die eigens produzierten Erklär-Clips künftig unter einer freien Lizenz anzubieten. Die Wahl fiel auf die Creative-Commons-Lizenz CC BY-SA. Welche Beiträge die Lizenz-Umstellung im Einzelnen betreffen und welche Vorteile sich daraus ergeben, haben wir hier notiert.
  • Die Erklär-Clips der Tagesschau eignen sich damit prinzipiell für Open Educational Resources (OER, offen lizenzierte Lehrmaterialien). Das OER-Feld wird immer größer, Ressourcen und Hilfsangebote werden mehr. Für Überblick und Einstieg ins Thema empfehlen wir eine Sammlung der 200 besten OER-Seiten, sauber gegliedert in zehn Rubriken (wie etwa „Bücher und Texte“ oder „OER, die man kennen muss“). Hier entlang.
  • Auch in der Wissenschaft etabliert sich Open Access – allerdings eher langsam, vereinzelt und weiterhin in starker Abhängigkeit vom Verlagswesen. Warum kann die Wissenschaft nicht von den Verlagen lassen? Das erklärt diese Analyse in vier Punkten.
  • Die größte Offenheit erreicht man im Urheberrecht durch die Gemeinfreiheit. Der Anfang eines jeden Jahres ist dabei ein entscheidender Zeitpunkt, denn dann gehen regelmäßig Werke in die Gemeinfreiheit über und verlieren ihren Urheberrechtsschutz, wie John Weitzmann erläutert. In die Gemeinfreiheit gelangen Werke, wenn der Tod der Urheber*innen 70 Jahren (oder länger) zurückliegt. Allerdings gibt es dabei manchmal auch Leistungsschutzrechte zu beachten, wie wir hier erklären.
  • Und auch sonst gibt es wieder einige neue Texte auf unserer Website zu lesen, die wir Ihnen in diesem Newsletter zusammengestellt haben. Und wenn Sie noch weiteres Lesefutter suchen: Wir empfehlen einige Texte, die an anderer Stelle im Netz erschienen sind und weisen auf eigene Publikationen hin.
Wir hoffen, dass Sie in diesem letzten Winter-Newsletter vor Beginn der warmen Jahreshälfte interessante Anregungen finden: Wobei die Temperaturen vielerorts nicht mehr ganz zum Eisstock-Schießen oder Schlittschuh-Laufen einladen, sondern vielleicht eher zu einem Spaziergang in der (Vor-)Frühlingssonne.

Mit den besten Grüßen
Peggy Fiebig und Georg Fischer


Für Ideen, Fragen und Feedback stehen wir Ihnen wie immer per Mail unter redaktion@irights.info zur Verfügung. Auch auf Twitter, Facebook, Telegram und LinkedIn sind wir zu finden.

Neu bei iRights.info

Freie Lizenzen

Tagesschau und Kolleg24 veröffentlichen Erklärvideos unter CC BY-SA

Gute Nachrichten aus der ARD: Die Tagesschau sowie das BR-Format Kolleg24 stellen viele ihrer Videos unter die Creative-Commons-Lizenz CC BY-SA. Diese bietet gute Nutzungsmöglichkeiten für Bildungs- wie auch für kommerzielle Zwecke. Reichweite und Sichtbarkeit der Clips dürften sich fortan stark erhöhen.

Zum Start ins Neue Jahr

Wie wir die Public Domain zu einem wehrhaften Riesen machen

Jedes Jahr am 1. Januar ist „Public Domain Day“. Der Aktionstag richtet sich gegen die übermäßig lange Monopolisierung kulturellen Schaffens als „geistiges Eigentum“. Statt dieses für nicht selten mehr als 100 Jahre marktwirtschaftlichen Zwängen zu unterwerfen, sollten wir die Idee des Gemeinguts stärken – im Interesse aller, auch der Kreativen.

Gemeinfreiheit

Wann im Urheberrecht die Schutzfrist abläuft (und wann Leistungsschutzrechte Vorsicht nötig machen)

Der Start eines neuen Jahres ist urheberrechtlich etwas Besonderes: In Deutschland sind seit dem 1. Januar 2023 alle Werke gemeinfrei, deren Urheber*innen im Jahr 1952 (also vor 70 Jahren) gestorben sind. Doch Obacht: Leistungsschutzrechte können die Gemeinfreiheit von späteren Werkaufnahmen oder -aufführungen hinauszögern.

Freie Lizenzen

Creative-Commons-Lizenzen zurücknehmen oder ändern

In manchen Fällen überdenken Urheber*innen die eigens gewählte Creative-Commons-Lizenz (CC-Lizenz) und möchten sie nachträglich ändern. Solche Änderungen sind allerdings nur in bestimmten Fällen im Nachhinein möglich und empfehlenswert.
Technische Reproduzierbarkeit

„Künstliche Intelligenz“ à la GPT3: Die große Remix-Maschine

GPT3 ist eine Software, mit der sich wie von Zauberhand Texte erstellen lassen. Das Etikett „Künstliche Intelligenz“ dürfte trotz aller Hoffnungen zu hoch gegriffen sein. Denn GPT3 erzeugt vor allem Remixes von bestehenden Texten. Wie lernt die Maschine zu schreiben? Und ist die neue Technologie Fluch oder Segen für die Kreativbranche?
Wissen + Open Access

Warum die Wissenschaft trotz Open Access nicht von den Verlagen lässt

Ohne Wissenschaft gäbe es keine Wissenschaftsverlage, so viel ist klar. Aber andersherum? Versprach die Open-Access-Bewegung nicht eine Befreiung vom Verlagswesen? Trotz hoher Gebühren fällt es der Wissenschaft schwer, von ihren Verlagen zu lassen. Vier Gründe, warum die Beziehung so verstrickt ist.

Webschau

Die besten 200 OER-Seiten – „Monobloc“ als Doku – Wie man als A&R in der Musikindustrie arbeitet

Auf der Suche nach offen lizenzierten Bildungsmaterialien (OER) oder Tipps, wie man sie am besten nutzt? Eine Liste mit 200 besonders empfehlenswerten OER-Seiten schafft Abhilfe für viele Anliegen. Außerdem in unserer Webschau: Ein Film über den sagenhaften Siegeszug des Plastik-Stuhls „Monobloc“ und eine FAZ-Reportage über die Arbeit von A&Rs in der Musikindustrie.

Aktuelle Neuerscheinungen unter Mitarbeit von iRights.info

Rechtsfibel Digitalisierung – Social Media ins Archiv – „Doing Research“: Creative Commons, Verlagswesen

Mehrere Publikationen unter Beteiligung von iRights.info sind kürzlich per Open Access erschienen. Darunter die „Rechtsfibel für Digitalisierungsprojekte in Kulturerbe-Einrichtungen“, ein Gutachten zur Archivierung von Social-Media-Inhalten sowie Buchkapitel zu Creative Commons und dem wissenschaftlichen Verlagswesen.

Was sonst noch interessant ist im Netz Empfehlungen aus der Redaktion

Bildnachweise

  1. Curling im New Yorker Central Park um 1901 (gemeinfrei / Public Domain)
  2. Standbild aus einem Tagesschau-Erklärclip zum Fischfang unter CC BY-SA-3.0
  3. Jürgen Keiper, Depotansicht Berlinische Galerie (Ausschnitt), Rechtsfibel für Digitalisierungsprojekte in Kulturerbe-Einrichtungen (S. 50) unter CC BY-4.0
  4. Dejan Krsmanovic unter CC BY-2.0
  5. Timothy Vollmer unter CC BY-2.0
  6. Startseite ChatGPT (Screenshot: iRights.info)
  7. Beim Lesen in einer Unibibliothek (Public Domain)
  8. Lisa Brank unter CC BY-2.0
  9. Die drei Publikationen im Überblick (Collage: iRights.info)
  10. Kiosk, Sydney 1963 (gemeinfrei / Public Domain)
  11. Curling im New Yorker Central Park um 1902 (gemeinfrei / Public Domain)
Wenn Sie Hinweise auf Veranstaltungen, Texte und Veröffentlichungen zu den Themen Urheberrecht, Datenschutz, Digitalisierung und ähnlichem haben, freuen wir uns auf E-Mails an redaktion@irights.info.

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