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Aufmacher Interview K. Durantaye zum Memorandum UrhR 2030

iRights.info-Newsletter im Dezember 2020

Liebe Leserinnen und Leser,
auch wenn wir als Redaktion einer Online-Publikation und digital versierte Kreativschaffende das Arbeiten am Bildschirm gewohnt sind – soviel wie in diesem Jahr haben wir wohl noch nie auf Monitore geblickt.
Videocalls und Web-Meetings am Schreibtisch statt Redaktionssitzungen im Büro, Konferenzen in Videofenstern statt in geräumigen Sälen, Smalltalk in virtuellen Breakout-Rooms statt in Kaffeeduft-geschwängerten Foyers, Webcam-Interviews statt Gesprächstreffs in einem Bistro.
Immer mehr Arbeitsstunden sehen wie Fernseh-Nachrichten oder -Talkshows aus – wenn auch mit, sagen wir mal, „anderer“ Bildqualität. Andererseits sieht auch Nachrichten-Fernsehen häufiger wie ein beruflicher Videocall aus – wenn sich TV-Gesprächspartner*innen am PC zuschalten.
Das alles sind zwar gewöhnungsbedürftige Veränderungen der Mediennutzung, die aber für Multimedia-affine „Prosumer“ keineswegs überraschend kommen.
Doch das Urheberrecht hinkt diesen Entwicklungen – siehe EU-Urheberrechts-Richtlinie und ihre Umsetzung in Deutschland – immer noch hinterher.
Dieser Meinung sind unter anderem die elf renommierten Rechtswissenschaftler*innen, die sich für ein „Memorandum Urheberrecht 2030“ zusammentaten, in dem sie die „Zukunft des kreativen Ökosystems in Europa“ skizzieren. Ihr kluges Zehn-Punkte-Papier ist einerseits eine in doppelter Hinsicht „verständliche“ Anamnese des „Patienten Urheberrecht“ – und andererseits ein beachtenswerter Impuls für eine lang währende Debatte. Um mehr über die Intentionen der Beteiligten zu erfahren, führten wir ein Interview mit Katharina de la Durantaye – via digitaler Medien (leiser Seufzer).

Mit nachfolgenden Lese-Empfehlungen verabschieden wir uns in den Jahreswechsel. Wir wünschen Ihnen erholsame Tage und einen gelungenen Übergang ins neue Jahr. Bleiben Sie solidarisch, bleiben Sie geduldig, bleiben Sie gesund!

Mit den besten Grüßen aus der iRights.info-Redaktion,
Henry Steinhau und Georg Fischer

P.S.: Wenn Sie Ideen haben, Fragen stellen wollen oder uns einfach nur Feedback geben möchten, freuen wir uns auf E-Mails an redaktion@irights.info. Sie können uns natürlich auch auf Facebook oder Twitter schreiben. Die Links finden Sie ganz unten am Ende dieses Newsletters.

P.S.2: Wir suchen zu Mitte Februar eine*n Redakteur*in für das Redaktionsteam von iRights.info. Hier geht's direkt zur Stellenausschreibung.

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Inhalt

  • Neues bei iRights.info
  • Neue Publikationen
  • Partnerprojekte
  • Die iRights.info-Redaktion sucht Verstärkung
  • Webschau
  • Bildnachweise + Impressum

Neues bei iRights.info

Durantaye_Katharina_oringal

Katharina de la Durantaye: „Auf die grundsätzlichen Fragen zum Urheberrecht im 21. Jahrhundert bietet die EU-Richtlinie keine Antworten“

Während die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in vollem Gange ist, legen elf Rechtswissenschaftler*innen in einem Memorandum dar, wie sie sich die „Zukunft des kreativen Ökosystems in Europa“ vorstellen. Sie plädieren unter anderem für kürzere Schutzfristen – gebühren- und registrierungspflichtig verlängerbar – und für Werkarten-spezifische Regelungen. Wir befragten dazu die Mitautorin Katharina de la Durantaye.
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„Zeitgleich Nutzer und Inhaber von Urheberrechten“: 48 Content-Creator fordern Interessenausgleich bei der Umsetzung der EU-Richtlinie

Sie veröffentlichen selbstgemachte Let’s Play-Videos und Foto-Stories auf Youtube, Twitch, Instagram oder TikTok – für mehrere Millionen Follower. Mit ihrer Stellungnahme zum Referenten-Entwurf des Bundesjustizministeriums melden sich erstmals „Prosumer“ in großer Zahl gemeinsam zu Wort. Sie kritisieren die geplanten Uploadfilter und machen Vorschläge zum Flagging.
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Reda-Selinger-GFF

Verstößt Artikel 17 der EU-Urheberrechts-Richtlinie gegen EU-Grundrechte?

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) veröffentlichte jüngst eine Studie zum Artikel 17 der EU-Urheberrechts-Richtlinie. Sie konstatiert, dass mehrere Regelungen grundrechtswidrig seien, etwa weil sie die Meinungsfreiheit gefährden oder eine unzulässige Überwachungspflicht vorsehen. Wir fragten nach bei den Studien-Autor*innen, Julia Reda und Joschka Selinger.
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Urheberrechtsreform, neuester Stand. Lob und Kritik von Kulturerbe-Akteur*innen

Mitte Oktober ging das BMJV in die entscheidende Phase zur Anpassung des deutschen an das EU-Urheberrecht. Kritische Stellungnahmen – von Bundesministerien und aus Verbänden und Organisationen – adressieren nicht nur die umstrittenen Uploadfilter, sondern auch den Umgang mit nicht mehr verfügbaren oder gemeinfreien Werken.
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Mehr Online-Kurse und E-Books – mehr Open Access? Wie sich die Pandemie auf Unibibliotheken auswirkt

Bedingt durch die Pandemie gehen Universitäten wie Bibliotheken verstärkt online und investieren in mehr E-Book-Lizenzen. Fachverlage gaben teilweise zahlreiche Inhalte frei, wenn auch nur für begrenzte Zeiträume. Worauf es für ihn zukünftig ankommt, erläuterte uns Jürgen Christof von der Unibibliothek der TU Berlin.
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Persönlichkeitsrechte bei Fotos: Teil 1 – Einwilligungen einholen

Unter welchen Bedingungen dürfen Fotos von Personen veröffentlicht werden, insbesondere von Kindern und Jugendlichen? Wann muss man eine Einwilligung einholen? Welche Informationspflichten sind zu beachten? Auf die wichtigsten Fragen zu Persönlichkeitsrecht und Datenschutz geht Fabian Rack in einem zweiteiligen Artikel ein.
Mehr erfahren
Selfie

Persönlichkeitsrechte bei Fotos: Teil 2 – Wann geht es ohne Einwilligung?

Was ist zu beachten, wenn man Fotos von Personen veröffentlichen will, insbesondere von Kindern und Jugendlichen? Im ersten Teil haben wir erklärt, wie man Einwilligungen einholt. Der zweite Teil erläutert die Konstellationen, in denen keine Einwilligungen erforderlich sind, und welche Informationspflichten es gibt.
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Was ist zu beachten, wenn Autor*innen für Bildungsinstitutionen OER erstellen?

Wenn Bildungsinstitutionen anstreben, Inhalte frei zu lizenzieren und als offene Lehrmaterialien (OER) bereitzustellen, müssen sie sich überlegen, wie sie mit externen Autor*innen bezüglich der Nutzungsrechte verfahren wollen. Wir erläutern drei grundsätzliche Varianten für vertragliche Regelungen.
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Silent Works

Website macht „verborgene Arbeiten“ auf digitalen Plattformen sichtbar

„Silent Works“ frei übersetzt etwa: „verborgene Arbeiten“ wirft kritische Blicke auf den Plattform-Kapitalismus und die digitale Gig Economy. Die Website bietet in zahlreichen wissenschaftlich-künstlerischen Texten und Multimedia-Produktionen Material zur Analyse der modernen, digitalen Arbeitswelt.
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Berlin, Fernsehkamera bei Aufnahme

Die ARD öffnet weiter ihre Archive, Nutzungen bleiben eingeschränkt

Nach jahrelangen Vorarbeiten stellen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten tausende Fernsehbeiträge aus ihren Archiven online. Aus rechtlichen Gründen bietet „ARD Retro“ nur Werke, die vor 1966 entstanden – und lediglich zum streamen und teilen.
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Startseite Zugang gestalten Dezember 2020

Videodokumentationen der zweitägigen Online-Konferenz:
Das war die „Zugang gestalten!“ 2020

In vier Themenblöcken widmete sich die jährliche Konferenz „Zugang gestalten!“ den neuen Herausforderungen für die Bewahrung und Vermittlung des kulturellen Erbes. Die diesjährige Jubiläumsausgabe der 2011 gestarteten Konferenzreihe fand komplett online statt und stieß auf große Resonanz. Auf der zugehörigen Webseite sind nun sämtliche Vorträge und Panel-Diskussionen als Videoaufzeichnungen dokumentiert.

Neue Publikationen

Interdisziplinäre Betrachtungen zu den Wendepunkten des Urheberrechts

Aufmacher für Meldung zum Tipping Points-Band
Das rechtliche Tauziehen bei kurzen Musiksamples, die Gretchenfrage der Schöpfungshöhe, der Paradigmenwechsel durch Uploadfilter – diese und weitere, ebenso ungewohnte wie aufschlussreiche Perspektiven auf das Urheberrecht finden sich in dem nun erhältlichen Sammelband „Tipping Points“.
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Partnerprojekte

mobilsicher Aufmacher Schwerpunkt Gesundheit

Mobilsicher mit hilfreichem Schwerpunkt zu „Körper und Gesundheit“

Sie berechnen Kalorien, helfen beim Einschlafen oder zeigen Kontaktketten beim neuen Coronavirus: Apps sind etablierte Helferinnen bei der Gesundheit. Doch neben guten Angeboten gibt es auch viel Schlangenöl. Mit einem umfangreichen Schwerpunkt zu „Körper und Gesundheit“ geben die Autor*innen von mobilsicher.de eine hilfreiche Orientierung. Unter anderem zur Corona-App, zu Apps auf Rezept und Notfall-Apps.
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iRights.Lab: haterebel – gameover für hatespeech

In einem neuen, vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) geförderten Projekt entwickelt das iRights.Lab den Prototypen für ein Computerspiel, das sich gegen Hass im Netz richtet. Ziel ist ein Game, das nicht pädagogisch überladen ist, sondern neben einem nachhaltigen Spielerlebnis auch den Diskurs – beispielsweise zwischen Kindern und Eltern oder innerhalb des Freundeskreises – zur Thematik Hass im Netz anregt und fördert.
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In eigener Sache

Typewriter

iRights.info sucht Verstärkung in der Redaktion

Redakteur*in gesucht! Ab Mitte Februar 2021 ist in der Redaktion von iRights.info in Berlin-Mitte eine Stelle zu besetzen: Alle, die sich journalistisch, juristisch und/oder politisch mit den Entwicklungen im Urheberrecht, im Datenschutz, mit kreativem Schaffen in der digitalen Welt und ökonomischen Entwicklungen befassen, sind herzlich eingeladen, sich zu bewerben.

Die Bewerbungsfrist endet am 15. Januar. Hier geht es zu den Details der Stellenausschreibung.
Wenn Sie Hinweise auf Veranstaltungen, Texte und Veröffentlichungen zu den Themen Urheberrecht, Datenschutz, Digitalisierung und ähnlichem haben, freuen wir uns auf E-Mails an post@irights.info.
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EU-Kommission will große Online-Plattformen in die Pflicht nehmen. Mit einem zweiteiligen Gesetzespaket will die EU-Kommission große Online-Plattformen stärker regulieren. Der Digital Services Act soll ihre Rechte und Pflichten gegenüber Nutzer*innen festschreiben, der Digital Markets Act ihre Marktmacht einhegen.
Strafbares Teilen? Kann ein Like oder ein Herz in SocialMedia als strafbare Handlung gewertet werden? Cyber-Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt sind der Meinung, Likes können Hetze verstärken, und haben mehrere Strafbefehle beantragt.
Adresse versus Anschrift. Youtube muss E-Mail-Adressen von Raubkopierern nicht nennen. In einer lange erwarteten Entscheidung urteilte der Bundesgerichtshof, dass Youtube nicht die Adressdaten von Nutzer*innen, die illegal Filme auf Videoportalen hochladen, herausgeben muss. Darauf hatten Rechteinhaber in einer Klage bestanden, die der BGH dem EuGH vorlegte. Dieser befand, dass Plattformbetreiber lediglich die Anschrift herausgeben müssen, jedoch nicht E-Mail-Adressen oder IP-Adressen.
Mehr Offenheit in die (Rechts-)Wissenschaften bringen durch OpenAccess und OER das machen sich die Initiativen „jurOA“ – „Jura und Open Access (OA)“ und OpenRewi zur Aufgabe. Mit CC-lizenzierten Video-Statements, Cryptpad und WikiBooks.
Bildnachweise:
1. Titelbildcollage: iRights.info
2. Porträtfoto von Katharina de la Durantaye: Heide Fest
3. Foto: John Trainor, Upload/Download, CC BY
4. Porträtfoto Julia Reda: Foto: Diana Levine, CC BY-SA 4.0; Porträtfoto Joschka Selinger: Frederick Vidal, CC BY-SA 4.0
5. Das Justizministerium in Berlin. Foto: Beek100, CC BY-SA
6. Scanzentrum Bayerische Staatsbibliothek, Foto: Jürgen Keiper, CC BY
7. Foto: Nenad Stojkovic, CC-BY-2.0
8. Foto: Seniju via CC-BY-2.0
9. Foto: QSC AG CC BY Collage: iRights.info
10. Andi Weiland, Berliner Gazette unter CC-BY-4.0
11. Foto: Bundesarchiv Bild 183-17697-0002, Berlin, Fernsehkamera bei Aufnahme, via Wikimedia, Hans-Günter Quaschinsky CC BY-SA 3.0 DE
12. Foto: „Typewriter“ von Björn CC BY-NC-SA 2.0
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