In eigener Sache: Bericht „Freedom on the Net“ 2016 erschienen
Der Jahresbericht „Freedom on the Net“ des Washingtoner Think Tanks Freedom House ist erschienen. Der Teilbericht für Deutschland, den erneut das iRights.Lab erstellt hat, kommt zu dem Schluss, dass das Internet hierzulande zwar als frei bezeichnet werden kann, aber bestimmte Bürgerrechte im Netz weiter unter Druck geraten sind.
Wer von Deutschland aus ins Internet geht, kann davon ausgehen, auf so gut wie keine Zensur zu stoßen und auch sonst in seinen Rechten als Nutzer durch den Rechtsstaat geschützt zu sein, so die Bilanz, die Philipp Otto und ich für den Bericht 2016 gezogen haben. Dennoch geben bestimmte Entwicklungen sehr wohl Anlass zur Sorge.
So wird das zwischenzeitliche Ermittlungsverfahren gegen die beiden Netzpolitik.org-Blogger und Journalisten Markus Beckedahl und Andre Meister als Negativbeispiel herausgestellt. Auch wenn Generalstaatsanwalt Range auf politischen und gesellschaftlichen Druck hin schnell zurückruderte und die Aktion anschließend mit seinem Posten bezahlte: Die Tatsache allein, dass Online-Journalisten in Deutschland womöglich mit Strafverfahren rechnen müssen, wenn sie Dokumente veröffentlichen, die ihnen zugespielt wurden, hat sich auf die Bewertung nachteilig ausgewirkt. Daneben wird besonders die Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung – oder Mindestspeicherfrist, wie sie inzwischen verschleiernd genannt wird – als bedenkliche Entwicklung erwähnt.
Setzt man Deutschland allerdings in einen globalen Kontext, so gibt es noch immer vergleichsweise wenig zu beanstanden. Nur in Estland, Island, Kanada und den Vereinigten Staaten ist das Internet noch freier. Wobei nicht verschwiegen werden sollte, dass Deutschland im vergangenen Jahr noch den vierten Rang behauptet hatte.
Trotzdem: Im Vergleich zu China, Syrien oder dem Iran stehen die meisten westlichen Staaten glänzend da. Insgesamt aber zeichnet der „Freedom on the Net“-Bericht ein zunehmend düsteres Bild. So lebten zwei Drittel aller Internetnutzer in Ländern, in denen Kritik an der Regierung, am Militär oder an der Herrscherfamilie unter Zensur steht. Zudem hätten die Behörden in nicht weniger als 38 Staaten Personen aufgrund einzelner Posts in sozialen Netzwerken verhaftet. Dabei sei es teilweise um so banale Dinge wie Gespött über den Hund des Königs von Thailand gegangen, aber auch um den in Saudi-Arabien schweren Vorwurf, über das Netz „Atheismus verbreitet“ zu haben.
Freedom House wurde 1941 gegründet. Die Organisation finanziert sich durch Bundeszuschüsse und private Spenden. Bekannt wurde die Denkfabrik vor allem durch den jährlichen Bericht „Freedom in the World“, der seit 1972 die bürgerlichen Rechte und Freiheiten weltweit beobachtet und einer Bewertung unterzieht. Der Bericht „Freedom on the Net“, der 2010 zum ersten Mal erschien, befasst sich entsprechend mit den Freiheiten im Internet.
Der gesamte Bericht für das Jahr 2016 ist hier als PDF verfügbar.
Was sagen Sie dazu?