Bundestag: Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste werden verfügbar
Es geht doch:
Auf den Seiten der Fachbereiche finden Sie sonstige Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste
heißt es seit gestern auf dem Webangebot des Deutschen Bundestags. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Sommer 2015 zugunsten des Zugangs zu Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste entschieden hatte, baute die Plattform FragDenBundestag.de weiteren Druck auf. Nun sollen neue Ausarbeitungen online veröffentlicht, alte schrittweise zugänglich gemacht werden, heißt es beim Bundestag.
An dieser Stelle zwei Lektüretipps für Ausarbeitungen, die bisher nur auf (Informationsfreiheits-)Anfrage zugänglich waren:
„Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft, Herausforderungen und Chancen“, Aktenzeichen WD 10-3000-111/10, 52 Seiten (PDF)
Diese Ausarbeitung entstand im Jahr 2010 als Vorarbeit zur Enquetekommission „Internet und digitale Gesellschaft“, ist aber auch heute noch lesenswert. Sie gibt einen Überblick, auf welchen Grundgedanken das Urheberrecht basiert und wie Grundrechte in seine Ausgestaltung hineinspielen. Außerdem werden Reformideen, freie Lizenzmodelle und die Diskussionen um DRM und den Wandel der Musikwirtschaft vorgestellt.
„Open Access: Konzeptionelle Grundlagen und Entwicklungsstand in ausgewählten Schwellenländern“, Aktenzeichen WD 10-3000-097/11, 21 Seiten (PDF)
Geht es um wissenschaftliche Publikationen, Verlage und Open Access, dauert es in Deutschland nicht lange, bis Schlagworte wie „vollständige Enteignung“ oder „Freibierphantasien der Bibliothekslobby“ die sachliche Diskussion erschweren. Die Ausarbeitung (Stand 2011) stellt Konzepte und Entwicklungen hinter Open Access vor, außerdem die Situation in Brasilien, Indien, Russland und China. Während in Brasilien „die hochwertigen Zeitschriften weitgehend frei zugänglich“ sind, ist Open Access demnach in den anderen betrachteten Ländern noch weniger verbreitet. Ein nützlicher Reality Check.
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