Wissenschaftsorganisationen veröffentlichen FAQ zum Zweitveröffentlichungsrecht

Der Wissenschaft soll es dienen: Das Zweitveröffentlichungsrecht, das zu Beginn des letzten Jahres in Kraft trat (iRights.info berichtete). Autoren von wissenschaftlichen Zeitschriftenartikeln sind unter bestimmten Bedingungen dazu berechtigt, die Manuskriptversion der durch das neue Gesetz privilegierten Artikel ein Jahr nach der Erstveröffentlichung elektronisch zweitzuveröffentlichen.
Das heißt, seit Beginn des Jahres können erste Autorinnen und Autoren das neue Recht tatsächlich nutzen – wenn sie denn verstehen, ob und zu was sie gegebenenfalls berechtigt sind. Die von der Wissenschaft lange geforderte Regelung wurde allerdings aus Rücksichtnahme auf die Interessen der Verlage zu einer selbst für Fachleute nur schwer verständlichen Regelung verbogen.
Auf diese Problematik hat die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen jetzt mit der Veröffentlichung von häufigen Fragen und Antworten (FAQ) zum Zweitveröffentlichungsrecht reagiert. Sie sollen wissenschaftlichen Autorinnen und Autoren helfen, das neue Recht zu nutzen.
Die FAQ können das neue Recht erläutern, seine Defizite können sie nicht beheben. Besonders problematisch ist, dass der Gesetzgeber das Zweitveröffentlichungsrecht so verstanden wissen will, dass an Hochschulen angestellte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei der Nutzung des Rechts benachteiligt werden. Der Deutsche Bundesrat vertritt dagegen die Auffassung, dass eine verfassungskonforme Auslegung des Zweitveröffentlichungsrechts die intendierte Benachteiligung der Hochschulen nicht zulässt.
An der Nutzung des Zweitveröffentlichungsrechts wird sich zeigen, wie praxistauglich die Regelung ist und wo Änderungsbedarf besteht.
Christoph Bruch besorgte die Redaktion der FAQ der Allianzinitiative.
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