Leistungsschutzrecht: Eine Farce nähert sich ihrem Höhepunkt

Das Bundeskartellamt. Foto: Eckhard Henkel, CC BY-SA
Deutsche Verleger wollen Google zwingen, ihre Texte zu verlinken und dafür auch noch zu zahlen. Ihre absurde Kartellbeschwerde ist rechtlich aber wohl unhaltbar.
Stellen wir uns folgendes fiktives Szenario vor: Die Anbieter von Browser-Games sehen ihr Geschäftsmodell bedroht. Zwar haben sie viele Nutzer, aber nur wenige nehmen die kostenpflichtigen Zusatzfunktionen der Games in Anspruch. Die Anbieter überlegen sich, was sie tun können, um wieder mehr Geld zu verdienen. Statt neue Geschäftsmodelle zu entwickeln, beschließen sie, sich vom Staat eine neue Einnahmequelle schaffen zu lassen. Durch massives Lobbying überzeugen sie letztlich die Politik, ihnen ein Gesetz zu machen.
Das besagt, dass die Telekom als Netzbetreiber ihnen jährlich mehrere Millionen Euro bezahlen soll, wenn sie die Browser-Games über das Telekomnetz zugänglich macht. Das Argument: Browser-Games veranlassen viele Menschen, sich schnelle Breitband-Anschlüsse anzuschaffen. Sie verursachen viel Daten-Traffic, sodass die DSL-Anbieter größere Kapazitäten beim Netzbetreiber Telekom anmieten müssen. Die Telekom profitiere also davon, dass es Browser-Games gibt.
Die Politik geht dem auf den Leim und führt ein neues Monopolrecht auf eine mehr oder weniger undefinierte „Leistung“ der Browser-Game-Anbieter ein, die die Telekom angeblich nutzt. Die Anbieter gründen anschließend eine Verwertungsgesellschaft, die von der Telekom Zahlung verlangt. Die Höhe der Zahlung wird nicht verhandelt, sondern von der Verwertungsgesellschaft einseitig festgelegt. Es geht um mehrere Millionen Euro pro Jahr. Mit diesem Irrsinn konfrontiert, weigert sich die Telekom, den von der Verwertungsgesellschaft verlangten „Lizenzvertrag“ abzuschließen. Diejenigen Games-Anbieter, die auf diese Zahlungen bestehen, will sie aus ihrem Netz werfen.
Daraufhin beschweren sich die Betreiber beim Bundeskartellamt und behaupten, die Telekom missbrauche ihre marktbeherrschende Stellung. Das Kartellamt soll die Telekom zwingen, ihre Leitungen weiterhin zur Verfügung zu stellen. Was bedeutet, dass sie dann auch die verlangten Millionen bezahlen muss. Unvorstellbar? Absurd? Nun, vergleichbares versuchen gerade einige deutsche Großverlage mit ihrem “Leistungsschutzrecht für Presseverleger” (LSR) durchzusetzen.
Die Vorgeschichte
Während der gesamten letzten Legislaturperiode haben einige deutsche Presseverlage und ihre Verbände BDZV und VDZ massiv für das LSR lobbyiert. Im Laufe der Debatte haben sich unzählige unabhängige Experten gegen diese Forderung ausgesprochen, selbst der Bundesverband der Deutschen Industrie war dagegen. Die schwarz-gelbe Koalition hat das Gesetz zum LSR dennoch erlassen, am 1. August 2013.
Das – weltweit einzigartige – Gesetz besagt, dass Suchmaschinen-Anbieter und sogenannte Aggregatoren zukünftig Lizenzverträge abschließen und Zahlungen leisten müssen, wenn sie in den Suchergebnissen weiterhin kurze Vorschautexte (Snippets) anzeigen wollen.
Google schrieb daraufhin alle Verlage an, deren Webseiten bei Google News (nicht in der allgemeinen Suche) gelistet sind und bot an, diese weiterhin zu listen – aber nur, wenn man für diese Dienstleistung nicht auch noch bezahlen müsse. Bis auf wenige Ausnahmen erklärten sich alle deutschen Presseverlage damit einverstanden, wenn auch „unter Vorbehalt“. Darunter waren auch Axel Springer, Burda und andere zentrale Akteure, die das LSR so massiv gefordert haben.
Presseverleger entern VG Media
Im Februar 2014 haben sich dann zwölf Verlage bei der Verwertungsgesellschaft VG Media eingekauft, darunter wiederum Axel Springer, Burda, Funke, Madsack und DuMont Schauberg. Anfang Juni veröffentlichte die VG Media einen Tarif, laut dem sie von den Suchdiensten für die Anzeige von Snippets bis zu elf Prozent derjenigen Umsätze verlangt, die Unternehmen „unmittelbar und mittelbar mit der öffentlichen Zugänglichmachung von Ausschnitten aus Online-Presseerzeugnissen“ erzielen oder die „mit einer solchen Verwertung im Zusammenhang stehen.“ Gleichzeitig forderte die VG Media Google, Yahoo, Microsoft, die Telekom und andere Online-Anbieter auf, über den Abschluss von Lizenzverträgen zu verhandeln.
Nachdem Google darauf nicht einging, leitete die VG Media bei der Schiedsstelle am Deutschen Patent- und Markenamt, die über solche Auseinandersetzungen urteilen soll, ein Verfahren ein. Mit dem Schiedsverfahren soll Google gezwungen werden, Lizenzverträge abzuschließen und sich zu Vergütungen zu verpflichten.
Damit nicht genug. Weil Google bereits deutlich gemacht hatte, keine Lizenzverträge abzuschließen, legten die zwölf in der VG Media organisierten Verlage zusätzlich Beschwerde beim Bundeskartellamt ein. Die Begründung: Google missbrauche seine marktbeherrschende Stellung, weil es sich weigere, Verträge über das Leistungsschutzrecht abzuschließen und Geld für die Anzeige von Snippets bei Google News zu bezahlen. Es sei missbräuchlich, dass Google jene Verlage, die hierauf bestehen, nicht mehr bei Google News anzeigen wolle.
Mit Leistungsschutz zum Kartellamt
Lassen wir uns das ganze noch einmal auf der Zunge zergehen: Erst lassen sich die Presseverleger vom Gesetzgeber ein neues rechtliches Monopol schaffen, das Leistungsschutzrecht. Fortan soll bezahlt werden, was vorher – und überall sonst auf der Welt – im Rahmen eines Verhältnisses, das von Geben und Nehmen geprägt ist, umsonst genutzt werden konnte. Denn Suchmaschinen führen ihre Nutzer zu den Angeboten der Verleger, die dadurch höhere Werbeeinnahmen generieren können.
Mit dem LSR gewappnet, wenden sich einige der Presseverleger an diejenigen, die ihre Erzeugnisse nutzen und sagen sinngemäß: „Wenn ihr unsere Leistung verwenden wollt, müsst Ihr uns große Teile Eures Umsatzes abgeben”. Google, auf dessen Einnahmen man besonders scharf ist, sagt daraufhin: „Unter diesen Umständen verzichte ich darauf, Eure Leistung zu verwenden. Im Übrigen erbringe ich Euch – kostenlos – selbst eine Leistung, die für Euch wesentlich wertvoller ist als Eure Leistung für mich.“
Daraufhin wenden sich die Presseverleger an das Bundeskartellamt, mit dem Argument: „Ihr müsst Google zwingen, unsere Leistungen zu nutzen, sonst ist das Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.“ Fiele das Amt – wie vorher die Politik – auf diesen erneuten Bauernfängertrick herein, würde Google verpflichtet, eine Leistung abzunehmen, auf die der Suchmaschinen-Anbieter offensichtlich gut verzichten kann.
Beispielloses Vorgehen, rechtlich und politisch unhaltbar
Einen solchen Vorgang hat es wohl noch nicht gegeben. Rechtlich betrachtet ist die Kartellbeschwerde aber auch unhaltbar. Das hat der Rechtsprofessor Christian Kersting bereits Anfang 2013 in einem Gutachten festgestellt. Die Argumentation ist komplex, aber im Kern sagt sie: Mit dem Kartellrecht kann ein Anbieter mit marktbeherrschender Stellung gegebenenfalls verpflichtet werden, eine Leistung anzubieten. Gegen Entgelt. Das nennt man Zwangslizenz. Es kann aber niemand verpflichtet werden, eine Leistung nicht nur kostenlos anzubieten, sondern hierfür auch noch selbst bezahlen zu müssen.
Politisch betrachtet wird das Ganze immer absurder. Schon die Einführung des Leistungsschutzrechts entbehrte jeglicher Begründung und Rechtfertigung. Der Versuch, zu dessen Durchsetzung auch noch das Kartellrecht ad absurdum zu führen, ist infam. Umso erstaunlicher und bedenklicher sind erste Anzeichen, dass sich die Politik erneut hinters Licht führen lässt. Justizminister Heiko Maas (SPD) hat jüngst verlauten lassen, dass man „prüfen werde“, ob das Recht nicht ausgeweitet werden solle. Damit vollzieht die SPD, die sich als Oppositionspartei in der letzten Legislaturperiode gegen das Leistungsschutzrechtrecht ausgesprochen hatte, eine 180-Grad-Wende.
Man kann nur hoffen, dass wenigstens das Bundeskartellamt das perfide Vorgehen der Großverlage durchschaut und sich nicht auch noch vor den Karren der Presseverleger spannen lässt.
Dieser Beitrag ist ein Crosspost von Zeit Online.
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6 Kommentare
1 Andre am 30. Juni, 2014 um 09:24
Ich finde die Idee eines Leistungsschutzrechtes nicht so absurd:
* Google News verlinkt Zeitungsinhalte und aggregiert Inhalte. Dabei entsteht eine neue Qualität. Man kann die Funktion von den Verlagen insgesamt durchaus mit Nachrichtenagenturen mit DPA, Reuters usw. vergleichen, deren Inhalte redigiert und den Lesern zur Verfügung gestellt werden, und vielfach reichen ja auch Verlagshäuser ihre Artikel über die Agenturen überregional ein.
* google verdient Geld mit Anzeigen
* google trägt überhaupt nichts wirtschaftlich zur Produktion dieser Inhalte bei.
In Belgien gab es doch auch ein Settlement von Google mit den Verlagen, warum soll das in Deutschland unmöglich sein.
Google hat ein Suchmaschinenmonopol, das ist kein Problem. Es ist aber ein kartellrechtliches Problem ein Monopol zu benutzen um weitere zu erlagen.
Die chauvinistische Haltung beantwortet nicht die wesentlichen Fragen.
Das Beispiel mit der Telekom hinkt, da die Telekom in der Funktion als ISP “mere conduit” ist, kein Webdienst.
2 Tico am 30. Juni, 2014 um 14:59
Es war vorhersehbar, dass genau dies geschehen würde.
Nächster Akt: Den Verlagen reicht es nicht, einfach nur *im* Google-Index zu sein. Sie verlangen vielmehr – wegen ihrer “gesellschaftlichen Bedeutung” – eine angemessene, sprich: herausgehobene, Präsenz im Google-Index zu Lasten aller anderen.
So wird’s kommen.
3 Darkerer am 1. Juli, 2014 um 22:47
@Andre doch ist es.
1
* Google aggregiert nichts sonder Verlinkt nur.
2
*” google verdient Geld mit Anzeigen”
Falsch bei Google News gibt es keine Werbung.
3
“google trägt überhaupt nichts wirtschaftlich zur Produktion dieser Inhalte bei”
Warum wollen sie dann im Index bleiben? Wahrscheinlich weil der Wirtschaftliche wert unbezahlbar ist?
Das LRS absurder geht es nicht.
4 Franz am 2. Juli, 2014 um 00:33
So wird es wohl kommen. Auch bei den laufenden Diskussionen zum “fairen” Ranking der (in Verlegerbesitz befindlichen) Konkurrenzangebote zu diversen Google-Diensten wird deutlich: “fair” ist, wenn mein Service oben steht.
Was sagen Sie dazu?