Der letzte Stand zu Redtube-Abmahnungen, Urmann + Collegen, The Archive AG und itGuards: Mediengespräch bei DRadio Wissen
Was ist der aktuelle Stand im so genannten „Fall Redtube“, den man wohl besser den Fall „Urmann, The Archive AG und itGuards“ nennen sollte? Das habe ich heute in meinem montäglichen Mediengespräch mit den Kollegen von Deutschlandradio Wissen besprochen, das leider wegen einer Programmreform des Senders nach rund knapp eineinhalb Jahren mein letztes dieser Art war.
Wir haben bei iRights.info bereits ausführlich über den Fall und seine Verwicklungen berichtet, die offenbar nicht enden wollen (Links im Text). Daher veröffentlichen wir hier das Skript des Gesprächs, das einen aktuellen Überblick geben soll (der natürlich bei einem fünfminütigen Radiogespräch nicht erschöpfend sein kann). Der Wortlaut kann abweichen, Hörfassung bei Deutschlandradio Wissen (MP3).
Anmoderation:
Das Schweizer Unternehmen The Archive ist durch die Abmahnwelle rund um die Porno-Plattform Redtube bekannt geworden. The Archive beauftragte die Anwaltskanzlei Urmann + Kollegen, Internetnutzer tausendfach abzumahnen. Die Sache mit den Abmahnungen und die Frage, ob Streaming mit Download gleichzusetzen ist. Die Bundesregierung hatte zumindest kürzlich gesagt: Streaming ist nicht gleich Download.
Damit ist dieser ganze Fall aber noch lange nicht beendet. Es sind viele Fragen offen. Zwei deutsche Rechtsanwälte haben daher Strafanzeige gegen einen Anwalt der Abmahn-Kanzlei gestellt. Denn hinter den Vorgängen könnte ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz stecken. In der Zeit war ein großes Interview mit dem Abmahnanwalt, der sich keiner Schuld bewusst ist. Jetzt sind aber die Pornostream-Abmahner untergetaucht… Alles ein bisschen kurios. Ein Fall für Matthias Spielkamp von iRights.info. Sind die Abmahnungen berechtigt?
Matthias Spielkamp: Wahrscheinlich nicht. Im Gesetz steht, dass eine Kopie dann nicht erlaubt ist, wenn sie von einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle gemacht wurde. Unsere Einschätzung ist, dass es in den meisten Fällen dem normalen Nutzer nicht offensichtlich sein wird, dass ein Film unerlaubt angeboten wird, den man bei einem Streaming-Portal wie Redtube ansehen kann. Denn Redtube funktioniert ja wie Youtube: Viele Filme sind da zu Werbezwecken, andere sind vielleicht gar nicht geschützt usw. Dass es für einen normaler Nutzer offensichtlich sein soll, dass ein ganz bestimmter Film unerlaubt angeboten wird, geht an der Realität vorbei. Und wichtig ist hier ja auch: Wenn man bei Redtube dieser Ansicht ist, dann muss man das bei Youtube und Vimeo und Sevenload auch sein.
DRadio Wissen: Und wie sind sie an die Nutzerdaten gekommen?
Matthias Spielkamp: Das ist bis heute nicht komplett geklärt. Aber der Verdacht ist sehr plausibel, dass sie die über eine Art Phishing bekommen haben. Wenn Menschen in Tauschbörsen Filme anbieten, gibt es bekannte technische Mittel, um an ihre IP-Adresse zu kommen und damit an ihre Identität. Aber bei Streaming-Portalen ist das eigentlich so nicht möglich, da kennt die IP-Adresse nur der Anbieter, also in dem Fall Redtube. Und die geben die ja nicht raus bzw. haben es in diesem Fall nicht getan. Und jetzt sind auch noch die Auftraggeber von Abmahnanwalt Urmann in der Schweiz abgetaucht, wie die Recherchen unter anderem von Kai Biermann für Zeit Online gezeigt haben. Das stinkt natürlich zum Himmel.
DRadio Wissen: Urmann selber sieht sich ja als Kämpfer für eine gerechte Sache.
Matthias Spielkamp: Das Problem ist, dass die Idee der Abmahnungen selbst nicht schlecht ist und viele Menschen schützen kann. Wenn Du einen journalistischen Beitrag machst und veröffentlichst und jemand anderes nimmt ihn und veröffentlicht ihn ohne Deine Erlaubnis und ohne Dich zu bezahlen, dann kannst Du zum Beispiel selber durch einen Anwalt abmahnen lassen und so ein langwieriges und teures Gerichtsverfahren vermeiden.
Aber wenn man das so massenhaft macht, auf rechtlich so dünnem Eis und mit so unklaren Methoden, wie das im Redtube-Fall geschehen ist, dann ist die Wahrscheinlichkeit einfach enorm hoch, dass das einfach nur zum Geldverdienen gemacht wird. Und nicht um den Rechtsfrieden wieder herzustellen, wie es so schön heißt.
DRadio Wissen: Wie kann man denn mit sowas Geld verdienen?
Matthias Spielkamp: Man kann sich ja mal vorstellen, eine Kanzlei verschickt eintausend Abmahnungen mit einer Gebühr von je 500 Euro. Das ist jetzt keine ungewöhnlich hohe Summe – im Gegenteil, viele Anwälte fordern erheblich höhere Gebühren. Gehen wir davon aus, dieser Betrag ist gerechtfertigt, um eine Abmahnung zu erstellen. Jede weitere Abmahnung kosten dann vielleicht noch etwa zwei Euro: Serienbrief erstellen und ausdrucken, Porto, Briefumschlag, eintüten und zum Briefkasten bringen.
Dann kommen wir bei 1.000 Abmahnungen auf knapp 2.500 Euro. Die geforderten Gebühren sind aber 500 mal 1.000 – also 500.000 Euro. Gewöhnlich zahlen längst nicht alle Abgemahnte, aber wie viele es sind, wissen wir nicht. Gehen wir davon aus, dass es nur 20 Prozent sind, liegen die Einnahmen immer noch bei 100.000 Euro.
DRadio Wissen: Bei Kosten von 2.500 Euro.
Matthias Spielkamp: Ja, aber es gibt noch eine große Unbekannte. Das sind die Firmen, die die IP-Adressen besorgen. Das können die Kanzleien nicht selbst, sondern lassen das von hoch spezialisierten Firmen machen, die sehr gut wissen, was ihre Dienstleistung wert ist. Die nehmen sicher auch sehr viel Geld dafür. Aber bei unserem Rechenbeispiel bleiben etwa 97.500 Euro zu verteilen. Da bleibt bei beiden sicher einiges hängen.
DRadio Wissen: Jetzt wurde ein Gutachten veröffentlicht, mit dem die umstrittenen Abmahnanwälte im Fall Redtube die Richtigkeit ihres Tuns beweisen wollen. Gelingt Ihnen das?
Matthias Spielkamp: Im Gegenteil. Das Gutachten ist so dünn, dass man es im Grunde geschäftsschädigend finden muss für die Kanzlei, die es erstellt hat. Es geht um das Gutachten, das schon vor langer Zeit dem Kölner Landgericht vorgelegt wurde, damit das Gericht gestattet, dass die Nutzer hinter den IP-Adressen ermittelt werden. Das Gericht hat das Gutachten nie veröffentlicht, sondern das hat jetzt eine Kanzlei getan, die es vom Gericht angefordert hatte.
Und da sieht man, dass dieses so genannte Gutachten an keiner Stelle darlegt, wie die IP-Adressen tatsächlich ermittelt werden konnten. Das kann man also entweder peinlich finden für die Kanzlei, die das erstellt hat, oder es als Versuch werten, das Gericht zu täuschen – jedenfalls beweist es nicht, dass irgend etwas rechtmäßig getan wurde, sondern ist eher noch ein weiterer Hinweis darauf, dass da was faul ist.
DRadio Wissen: Trotz allem – es ist ein sehr lukratives Geschäft. Warum machen das denn nicht alle Anwälte?
Matthias Spielkamp: Weil es so unseriös ist, oft genug am Betrug zumindest vorbei schrammt und zum Glück nur die wenigsten Anwälte Betrüger sind.
DRadio Wissen: Und warum sagst Du, dass das Auswirkungen auf das Urheberrecht selber hat?
Matthias Spielkamp: Weil die meisten Menschen, die mit so etwas konfrontiert sind, sich natürlich verschaukelt und ausgenommen fühlen. Und dazu alle, die das mitbekommen – enge Freunde, die Familie. Meiner Ansicht nach zu Recht, denn es geht überhaupt nicht darum, die Urheber zu schützen, sondern die Leute zu melken. Und wenn der Eindruck bei Millionen von Menschen (PDF, S. 17 ff) der ist, dass das Urheberrecht in erster Linie Gaunern dazu dient, sich zu bereichern, dann trägt das natürlich nicht zu seiner Anerkennung bei. Im Gegenteil.
DRadio Wissen: Was sollte denn Deiner Ansicht nach getan werden?
Matthias Spielkamp: Zwei Bundesregierungen haben inzwischen Gesetze erlassen, die dazu dienen sollen, diese windigen Geschäfte mit Abmahnungen zumindest zu erschweren. Bei beiden haben Experten schon während des Gesetzgebungsprozesses gesagt: was getan wird, reicht nicht aus oder führt sogar zu nichts. Bei dem ersten Gesetz kann man sagen, genau so ist es gekommen. Es hat nichts geändert. Das zweite, das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, ist noch sehr neu und soll Ende 2015 evaluiert werden. Meine Prognose ist: Es wird auch so gut wie nichts ändern. Vielleicht wird bis dahin dann der Druck auf das Bundesjustizministerium, das ja jetzt auch das Verbraucherschutzministerium ist, hoch genug sein, dass wirklich ein wirksames Gesetz gemacht wird. Möglich wäre es.
8 Kommentare
1 cmp am 22. Januar, 2014 um 11:25
Hallo!
Zitat
“DRadio Wissen: Trotz allem – es ist ein sehr lukratives Geschäft. Warum machen das denn nicht alle Anwälte?
Matthias Spielkamp: Weil es so unseriös ist, oft genug am Betrug zumindest vorbei schrammt und zum Glück nur die wenigsten Anwälte Betrüger sind.”[…]
…wenn man von einer gebührenrechtlichen Angelegenheit eines Auftraggebers ausgeht (bei massenhaften Abmahnungen maSgW gegeben) und weiterhin voraussetzen kann, dass in den meisten Fällen keine gesonderte Einzelfallbearbeitung durchgeführt werden muss, so gelten die Berechnungsvorschriften für dieselbe Angelegenheit laut RVG und somit ist in vielen Fällen von massenhaften Abmahnungen eine Gebührenüberhebung (spez. Form des Betrugs)relativ einfach nachzuweisen.
mfg
cmp
2 kretzer heinrich am 27. Januar, 2014 um 21:46
dieser u.ist ja ganz schön keß-solche typen sind meistens ein lohnenderes prüfsubjekt als mein bäcker um die ecke-oder ?
3 inkognito am 16. Februar, 2014 um 22:27
Warum fragt niemand die Telekom, wie Sie zigtausende Namen zu den IP-Adressen an sittenwidrige Abzocker herausgeben kann, ohne stutzig zu werden. Das ist Vertrauensbruch und Verrat am Kunden. – Und was sagen die Leute, die stets nach Datenschutz rufen?
4 Heinrich Ritter am 23. Februar, 2014 um 20:04
Da hätte ich noch einen Tip für die Anwälte: Jedes Abspielen einer DVD oder Blu-Ray stellt nach der derzeitigen gesetzlichen Defininition ein Urheberrechtsverstoß dar. Zwar wird im Vorspann jeder Scheibe das Abspielen zum persönlichen Gebrauch erlaubt, allerdings wird das Kopieren, Senden usw. unter Strafandrohung verboten. Der Wiedergabevorgang ist jedoch nichts anderes als Streaming mit “Download” in den Zwischenspeicher. Also das Selbe wie bei RedTube oder YouTube u.ä.
Also, liebe Anwälte. Fangen wir bei Amazon an und plündern die Kundenkartei. Da kommen Miliarden rein und der Kunde kann sich nicht wehren. Die Regierung unterstützt diesen Unsinn, sonst würden sie endlich das Urheberrecht reformieren.
5 Arthur am 3. April, 2014 um 19:36
Wenn man bedenkt wie viele Juristen in im Bundetag sitzen wird sich nicht viel
ändern
6 H.Alber am 2. September, 2014 um 00:44
Nur Fachidioten am Werk.Für porsche und Ferrari tun die alles.Sollten in die USA gehen.Traumland der Juristen.
Was sagen Sie dazu?