In eigener Sache: „Urheberrecht, Praxis und Fiktion – Rechteklärung beim kulturellen Erbe” erschienen
Das Urheberrecht birgt für Archive, Museen und Bibliotheken viele Probleme, wenn sie Werke nutzen und zugänglich machen wollen. Alle Rechte retrospektiv zu klären, ist etwa bei Filmen mit vielen beteiligten Urhebern fast unmöglich.
In der Praxis sind deshalb an vielen Stellen „Fiktionen” an die Stelle eines lückenlosen Nachweises der Rechtekette getreten: Plausible Vermutungen darüber, wo die Rechte an einem Werk liegen. Eine Bibliothek vermutet zum Beispiel, dass Rechte bei Nachkommen eines Urhebers liegen, was auch falsch sein kann. Zwischen Recht und Praxis entsteht eine Lücke.
Paul Klimpel von iRights.Law hat zu diesem Thema ein Grundlagenpapier für die Nationalbibliothek Luxemburg verfasst und auf dem 2. Europeana Licensing Workshop am 13. und 14. Juni in Luxemburg vorgestellt. Das Papier gibt einen Überblick über die urheberrechtlichen Prinzipien und ihre Folgen, über die Praxis der Rechtezuschreibung; es diskutiert Möglichkeiten, die Lücke zwischen beiden zu schließen und Konsequenzen für die Praxis von Archiven, Museen und Bibliotheken.
Wir veröffentlichen hier das Papier „Urheberrecht, Praxis und Fiktion. Rechteklärung beim kulturellen Erbe im Zeitalter der Digitalisierung” (PDF). Es kann unter Creative-Commons-BY-SA-Lizenz weiterverbreitet und -verwendet werden. Eine englische Fassung wird in Kürze von der Nationalbibliothek Luxemburg veröffentlicht.
Update, 19.06.: Die englische Fassung ist bereits via Kennisland.nl (PDF) erhältlich.
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