Facebook-Vorschaubilder, Abmahnungen und Aufmerksamkeit
Seit Donnerstag verbreitet sich die Nachricht im Netz, nun ging sie auch über den Ticker: Ein Facebook-Nutzer wurde abgemahnt, weil er durch das Teilen eines Links mit Vorschaubild bei Facebook eine Urheberrechtsverletzung begangen haben soll. Das Vorschaubild soll das Urheberrecht einer Fotografin verletzt haben, die es auf einer Fotoplattform eingestellt habe.
Droht jetzt die nächste Abmahnwelle, wie zum Beispel bei stern.de „Experten fürchten”? Oder ist alles halb so wild, wie Christoph Kappes meint? Die Diskussion dreht sich jetzt vor allem darum, ob solche Abmahnungen nicht eher aussichtslos wären, falls der Streit vor Gerichte wandert. Bei der Google-Bildersuche hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Vorschaubilder erlaubt sind. Wenn Webseiten-Betreiber die Suchmaschinen nicht aussperren, hätten sie durch ihr Handeln eingewilligt, dass Vorschaubilder erstellt werden (Vorschaubilder I, Vorschaubilder II).
Kann man das auf Facebook übertragen, dessen Crawler nicht wie bei Suchmaschinen über die gute alte robots.txt, sondern nur über eine Art Workaround ausgesperrt werden können? Zumal dann, wenn Webseiten mit Like-Buttons ausdrücklich zum Teilen auffordern und fürs Sharing optimiert sind? Das wenig überraschende Ergebnis: Man kann es so oder so sehen.
Nina Diercks schreibt bei Social-Media-Recht:
Die Situationen “Google / robots.txt” und “Facebook / Open Graph” sind aus meiner Sicht so gut vergleichbar, dass der Rechtsgedanke des BGH hier Anwendung finden kann.
Dennis Tölle dagegen bei Recht am Bild:
Allerdings hat der BGH in seinem Urteil darauf abgestellt, dass der Websitebetreiber nur dann ein Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung erteilt, wenn die (fremde) Nutzung bekannt und gängig ist (…). Dies wurde zwar im Fall der Google Bildersuche angenommen, ob dies allerdings auch auf die Teilen-Funktion zutrifft, ist fraglich.
So oder so: Gerichtsentscheide gibt es nicht, eine (in Worten: eine) Abmahnung muss keinen Trend einläuten. Allerdings ist es nicht das erste Mal, dass die nächste Urheberrechts-Abmahnwelle auf Facebook vorhergesagt wird. Zuletzt war es der Fall einer Gummiente, die ein Nutzer auf eine Pinnwand geposted hatte. Die große Abmahnflut blieb dann aber aus.
Inzwischen profitieren nicht nur Abmahnanwälte davon, dass alltägliche Handlungen im Internet und sozialen Netzwerken an die Grenzen des Urheberrechts führen. Im Schatten der Abmahnindustrie ist auch der Markt für anwaltliche Beratung der Abgemahnten gewachsen. Wer die nächste große Abmahnwelle vorhersagt, hat einen Werbe-Coup gelandet: „Abmahnung erhalten? Wir beraten Sie sofort!”.
Vielleicht sind Abmahnanwälte und Anti-Abmahnanwälte darüber zu unfreiwilligen Komplizen in der Aufmerksamkeitsökonomie geworden.
Update, 6.1.2013: Gegenüber IT-espresso.de hat die Kanzlei Pixel-Law, die die Abmahnung verschickte, ihr Vorgehen verteidigt. Man distanziere sich von Massenabmahnungen und treibe „einen unglaublichen Aufwand, um herauszufinden, ob es sich um eine gewerbliche Nutzung handelt”.
5 Kommentare
1 [Gelöscht, Red.] am 12. Februar, 2013 um 18:24
Wer Hilfe bei einer Abmahnung benötigt ist bei [Gelöscht, bitte mehr als Werbung, -Red.] gut aufgehoben. Erste Einschätzung durch eine Rechtsanwältin ist hier kostenfrei! Dann weis man wenigstens woran man ist!
2 Kindermann am 3. Oktober, 2013 um 18:12
Hallo,
ich habe einfache Bilder,keine Sexbilder oder sowas ,in eine Russische Facebook Seite gestellt,nun hat meine Ex Frau bei Gericht eine Einstweilige Verfügung in Deutschland beantragt ,muß ich die Bilder löschen, obwohl diese aus unserem beiden Privatleben waren?
Die Bilder die ich bei Ihr auf der Russischen Seite runtergeladen habe soll ich auch löschen.Ist das rechtens?
mit freundlichen grüßen
Manfred Kindermann
3 Redaktion iRights.info am 7. Oktober, 2013 um 15:02
Sehr geehrter Herr Kindermann, iRights.info ist ein Informationsportal. Wir können keine Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen leisten. Sie müssten sich dafür an einen – am besten spezialisierten – Anwalt wenden. Wenn Sie wünschen, können wir Ihnen einen solchen Anwalt empfehlen. Dann bitte eine Mail an die Redaktionsadresse. Mit freundlichem Gruß, die Redaktion
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