Bundesrat will beim Leistungsschutzrecht etwas nachbessern
Der Bundesrat hat sich auf seiner heutigen Sitzung den Ausschussempfehlungen zum Leistungsschutzrecht (PDF) nur teilweise angeschlossen. Die von den SPD-geführten Ländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Berlin vorgeschlagene Vermutungsregel fand keine Mehrheit, so eine Sprecherin gegenüber iRights.info. Allerdings solle geprüft werden, ob das Leistungsschutzrecht nicht doch über eine Verwertungsgesellschaft abgewickelt werden müsse.
Zugleich will der Bundesrat Änderungen am Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft, die in der Koalition unter den Tisch gefallen sind, seit der Dritte Korb zur Urheberrechtsreform auf Eis liegt: Ein Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler und die Entfristung des auslaufenden Paragrafen 52a Urheberrechtsgesetz, der vor allem elektronische Semesterapparate an den Universitäten ermöglicht.
Mit der vorgeschlagenen Vermutungsregel als einer Art „kleinem Leistungsschutzrecht” sollten die Verleger die Möglichkeit bekommen, auch ohne Nachweis der Rechtekette gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen; ein Vorschlag der unter anderem vom Journalistenverband Freischreiber kritisiert wurde. Auch den Verlegerverbänden ging er erwartungsgemäß nicht weit genug. Eine Verwertungsgesellschaftspflicht wurde ursprünglich diskutiert, war aber im Koalitionsentwurf nicht mehr vorgesehen. Falls das Leistungsschutzrecht durchkommt und es keine Verwertungsgesellschaft gibt, müssten LSR-Betroffene im Zweifelsfall Einzelverträge schließen – ein Aufwand, den vermutlich nur wenige leisten könnten.
Beim Leistungsschutzrecht handelt es sich um ein Einspruchsgesetz, der Bundesrat muss also nicht zustimmen und hat damit nur begrenzte Vetomacht. Die Empfehlungen des Bundesrats gehen dem Bundestag nun zusammen mit einer Stellungnahme der Regierung zu und dürften damit auch die Debatte im Parlament prägen.
Update, 16.10.2012: Der Beschlusstext (PDF) und das Plenarprotokoll (PDF) stehen nun online.
Was sagen Sie dazu?