Was das Rechtsverständnis der MPAA mit Monty Pythons Leberspender zu tun hat
In einem hochinteressanten Artikel berichtet die New York Times über den Fall Richard O’Dwyers. Der 24jährige Student aus Nordengland soll an die USA ausgeliefert werden, weil er eine Website betrieben hat, die Links zu Fernsehsendungen und Filmen anzeigte. Einige (möglicherweise etliche) davon wurden rechtswidrig angeboten, aber nicht auf O’Dwyers eigener Site. Macht aber nichts, findet Ted Shapiro, europäischer Syndikus der Motion Picture Association of America, dem Lobbyverband der US-Filmmajors. Der New York Times zufolge sagte er:
The fact that Mr. O’Dwyer had not stored illegal material on TVShack itself signaled that he knew how to evade the law.
Auf Deutsch: Die Tatsache, dass O’Dwyer selbst keine Rechte verletzt hat, zeigt, dass er wusste, wie man das Gesetz umgeht.
Eine bemerkenswerte Logik, nicht untypisch für diese Art Diskussionen. Ich warte auf den Tag, an dem die Steuerfahndung bei mir an die Tür klopft und sagt: “Sie sind festgenommen wegen Steuerhinterziehung in x Fällen. Die Tatsache, dass sie immer Ihre Steuern ordnungsgemäß gezahlt haben, zeigt lediglich, mit welcher Hintertriebenheit Sie das Gesetz umgangen haben.”
Das alles erinnert mich doch bedenklich an Monty Pythons Leberspender-Sketch, in dem der Besitzer des Spenderausweises, dem bei lebendigem Leib die Leber entnommen werden soll, sagt, dass er den Spenderausweis doch für den Fall seines Todes ausgefüllt habe. Antwort der Ärzte, die ihn gerade auf dem Wohnzimmertisch festhalten: “Niemals hat jemand, dem wir die Leber rausgenommen haben, das überlebt.” Man mag darüber lachen, doch im schlimmsten Fall stehen O’Dwyer die Auslieferung an die USA und eine 10jährige Gefängnisstrafe bevor.
Was sagen Sie dazu?