Digitale Bibliothek – Stiefkind der Informationsgesellschaft?
Wie speichern wir das Internet? Was bleibt von heutigen Online-Publikationen in 300 Jahren noch übrig? Inwieweit stehen digitale Inhalte künftigen Generationen als historische Quelle zur Verfügung? Diese Fragen treiben die deutschen Gedächtnisinstitutionen zunehmend um. Denn es geht nicht nur um die Haltbarkeit und Lesbarkeit von Datenträgern, sondern viel prinzipieller um die rechtlichen Grundlagen der digitalen Archivierung – und die sind umstritten.
Die Aufbewahrung eines Buches bereitet Bibliotheken keine urheberrechtlichen Schwierigkeiten, die Archivierung von Internetseiten schon – allein schon wegen des Vervielfältigungsvorgangs. Droht also aus rechtlichen Gründen sogar eine “Amnesie des Digitalen”?
Die Tagung „Die digitale Bibliothek und ihr Recht“ (Infos und Programm) am 6. und 7. September 2012 in Köln will die rechtlichen Rahmenbedingungen beleuchten, die beim Aufbau eines “digitalen kulturellen Speichergedächtnisses” zu beachten sind. iRights-Mitbegründer und -Redakteur Till Kreutzer wird an der Podiumsdiskussion “Die Digitale Bibliothek als Zukunftsaufgabe und rechtliche Herausforderung” teilnehmen und den Standpunkt der Urheberrechtswissenschaft darstellen.
Organisiert wird das Treffen von Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer, Ass. jur. Oliver Hinte (beide Universität zu Köln) und Dr. Eric W. Steinhauer (FernUniversität in Hagen).
“Eine vollkommen groteske Situation”
Steinhauer zeichnete die rechtlichen Schwierigkeiten der digitalen Langzeitarchivierung jüngst im Interview mit iRights.info nach. Der Gesetzgeber erwarte etwa von der Deutschen Nationalbibliothek, in regelmäßigen Abständen das deutsche Internet zu kopieren. Doch, so Steinhauer: “Wird die Bibliothek dieser Erwartung gerecht, dann verstößt sie (…) nach derzeitiger Rechtslage gegen geltendes Urheberrecht. Eine vollkommen groteske Situation.”
Was sagen Sie dazu?