Koan Leistungsschutzrecht dahoam im Urheberrecht
In einer heute Morgen von der dts Nachrichtenagentur verbreiteten Meldung unter der Überschrift “Krings: Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht muss bis zur Sommerpause vorliegen” wird abermals massiv Stimmung für die Einführung dieses Gesetzes gemacht. Mehrere Sachen sind daran hoch interessant.
In den letzten Wochen gab es bei uns vielfach Meldungen und Signale von Politikern aus CDU/CSU und FDP über verstärkte Bemühungen der Presseverleger die Koalition und hier insbesondere die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger endlich dazu zu bekommen, einen Referentenentwurf für das höchst umstrittene “Leistungsschutzrecht für Presseverlage” vorzulegen. Dass die heutige Meldung jetzt über die Presse gespielt wird, kann man getrost als Begleitung dieser internen Bemühungen sehen. Der öffentliche Druck soll damit die Vehandlungsbereitschaft des Bundesjustizministeriums erhöhen. Gleichzeitig ist diese Meldung ein offenkundiger Zustandsbericht, dass man seitens der Befürworter aus den Reihen der Hardliner der Koalition und der Lobbyisten der Presseverleger nicht weiter kommt.
In der Meldung heißt es:
“Der Gesetzentwurf ist überfällig”, sagte der Rechtspolitiker und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Günter Krings (CDU) dem Nachrichtenmagazin “Focus”. Dabei müsse sich die Ministerin am Beschluss des Koalitionsausschusses orientieren, dieser sei “die Blaupause für die Bundesregierung”.
Es ist richtig, dass der Gesetzentwurf überfällig ist, nimmt man die Ankündigung des Bundesjustizministeriums aus dem vergangenen Jahr als Maßstab. Gleichzeitig ist es aber auch richtig, dass der Gesetzesentwurf, und hier sprechen wir vom sogenannten “3.Korb” nicht kommt. Ursprünglich war eine umfassende Reform des Urheberrechts insbesondere zugunsten von Wissenschaft und Forschung angedacht. Geblieben ist nach öffentlichen Aussagen eines Vertreters des Bundesjustizministeriums bei einer Veranstaltung zum “Tag des geistigen Eigentums” im 3. Korb als wichtigste Regelung nur das “Leistungsschutzrecht für Presseverlage” plus ein paar randständige Regelungen. Ergo, der 3.Korb ist faktisch das “Leistungsschutzrecht für Presseverlage”. Da das Leistungsschutzrecht nach allen bekannten Informationen dem Grunde nach wesentliche Einschnitte in die Art und Weise wie wir miteinander kommunizieren plus eine Vielzahl weiterer “Kollateralschäden” haben wird, muss es abgelehnt werden.
Unionsfraktions-Vize Kings betonte in “Focus”, es müsse “endlich umgesetzt werden, was die Koalitionsspitze richtigerweise beschlossen hat”. Er erwarte “auf jeden Fall noch vor der Sommerpause einen Entwurf”.
Selbstverständlich erwartet Krings bis zur Sommerpause einen Entwurf. Denn alles was bis zum Ende des Herbst nicht durch den Gesetzgebungsprozess durch ist, wird in dieser Legislaturperiode nichts mehr werden und in den Mühlen des Bundestagswahlkampfs zerrieben. Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesjustizministerium seine Überlegungen zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage sehr genau und mit aller Zeit der Welt überlegt und abwägt. Zwingend notwendig ist hier beispielsweise ein ökonomisches Folgegutachten der Einführung eines solch weitreichenden Gesetzes um die finanziellen Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft wie auch für Innovationen und Innovationsbereitschaft von Unternehmen abschätzen zu können. Auch müssen schwierigste Abgrenzungsfragen beispielsweise zur Frage der “Gewerblichkeit” gelöst werden. Ansonsten drohen jahrelange sehr unbefriedigende Rechtsstreitigkeiten zu Lasten vieler und auch zu Lasten des Urheberrecht als gesellschaftlich akzeptierte Größe. Die Erosion der Akzeptanz würde mit einer solchen Regelung zügig fortschreiten.
Der Geschäftsführer des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Stephan Scherzer, sagte “Focus”: “Wenn der überfällige Gesetzesvorschlag nun noch weiter auf sich warten lasse, ist das ein Armutszeugnis.” Noch setze man aber darauf, dass “die Koalition die Presse tatsächlich unterstützt”.
Dies ist nicht nur so ein dahin gesagter Satz, dies ist das schärfste Schwert mit dem die Zeitungsverleger der Politik ihre Zähne zeigen. Und ja, es ist als Drohung zu werten, dass die Begünstigung der Koalition durch Teile der Presse aufhören würde, wenn ein solches Gesetz nicht kommt. Nicht neu, trotzdem aber wieder einmal ein Armutszeugnis des Verbandes der deutschen Zeitschriftenverleger. Hier wurde das Mantra der “Vierten Gewalt” gründlich missverstanden. Da die Strategie aber zu offensichtlich ist, bleibt zu hoffen, dass die Politiker der Koalition dieses Ansinnen schon per se vehement zurückweisen werden.
Disclaimer: Der Autor ist auch bei IGEL – Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht aktiv und berichtet dort über Stellungnahmen, Stimmen und Argumente pro und contra eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger.
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