Kartellrechtlerin: Verlegerverbände haben in Brüssel kaum Aussicht auf Erfolg
In einem Gastbeitrag für iRights.info hat die Bochumer Professorin für Wirtschaftsrecht und Mitglied der Expertengruppe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zur 8. Novellierung des Kartellrechts, Dr. Andrea Lohse, den aktuellen Rückzug der Verlegerverbände BDZV und VDZ vor dem Bundeskartellamt kommentiert. In der gesamten Berichterstattung ist sie nun die erste unabhängige Stimme der Fachwelt zur Bewertung der Rücknahme des kartellrechtlichen Beschwerdeverfahrens der Verleger gegen den Suchmaschinenbetreiber Google.
In ihrer Analyse kommt sie zu dem Ergebnis, dass die Verleger unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten gegen Google “kaum Aussicht auf Erfolg” gehabt hätten. Sie führt aus:
“Die Ansicht der Verleger, es liege ein kartellrechtlicher Ausbeutungsmissbrauch vor, weil Google die Snippets ohne Gegenleistung übernehme, ohne dass die Verlage sich dem entziehen könnten, ist – ungeachtet der sich hier stellenden schwierigen Rechtsfragen – schon in tatsächlicher Hinsicht schwer haltbar. Inzwischen können die Verleger mit dem sogenannten Robot Exclusion Protocol sehr detaillierte Vorgaben dazu machen, wie Verweise auf ihre Artikel in Google News und (unabhängig davon) in Google Web Search angezeigt werden sollen.”
Die Verleger haben die Rücknahme ihrer Beschwerde insbesondere damit begründet, dass sie sich nun auf europäischer Ebene bemühen wollten, eine europaweit einheitliche Entscheidung herbeizuführen. Nach Ansicht von Professor Lohse wird dies für die Verlage aber sehr schwierig, da auch auf europäischer Ebene keine veränderte Sachlage bestehe. Dies zeige auch der Vergleich mit Entscheidungen der europäischen Kartellbehörde aus der Vergangenheit.
Hier finden Sie den gesamten Gastbeitrag.
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