Ausgewählte Gäste: Wirtschaftsministerium präsentiert Warnhinweis-Studie
Am 03.02. hat Rolf Schwartmann, Professor an der Forschungsstelle für Medienrecht an der Fachhochschule Köln im Auftrag des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die “Vergleichende Studie über Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen” vorgelegt. Sie enthält hoch umstrittene Vorschläge zur Umsetzung von Warnhinweis- und Two-Strikes-Modellen bei Urheberrechtsverletzungen im Internet in Deutschland.
In der entsprechenden Pressemeldung des Ministeriums hieß es dazu:
Die Studie untersucht außerdem ein so genanntes “vorgerichtliches Warnhinweismodell”, bei dem im Falle einer Urheberrechtsverletzung dem Anschlussinhaber vom Zugangsanbieter ein Warnhinweis geschickt wird und bei wiederholtem Verstoß dem Rechteinhaber Auskunft über den Anschlussinhaber erteilt werden kann.
Die Digitale Gesellschaft hat als Reaktion dazu einen “Schattenbericht zur Warnhinweis-Studie: “Warnmodelle sind unsinnig und gefährlich” veröffentlicht.
Das BMWi veranstaltet nun am 15. März 2012 im Rahmen des “Wirtschaftsdialog zur Bekämpfung der Internetpiraterie” eine Präsentation der Studienergebnisse. Eingeladen sind als Teilnehmer des Wirtschaftsdialogs “Rechteinhaber und Diensteanbieter”. Offen ist, ob Verbrauchern und Nutzern die Ergebnisse ebenfalls präsentiert und mit Ihnen diskutiert werden. Da letztgenannte Gruppe die potentiell Leidtragenden einer solchen Regelung sind, ist dies überfällig.
Was sagen Sie dazu?