Peter Tauber fordert ein Recht auf Privatkopie
Um die verworrene Lage im Regelungsdickicht aus Urheberrecht, Nutzungsbedingungen und Kopierschutz bei digitalen Downloads ging es bei iRights.info gerade ausführlich am Beispiel von Musik sowie Filmen und E-Books. In einer neuen Urheberrechts-Debattenreihe bei Süddeutsche.de hat sich heute CDU-Netzpolitiker Peter Tauber für ein Recht auf Privatkopie bei gekauften Downloads ausgesprochen (lesenswert auch die Diskussion dazu):
Das Recht auf Privatkopie digital gekaufter Inhalte sollte etabliert werden. Dies bedeutet aber nicht, dass ein Recht auf das unbegrenzte Tauschen von urheberrechtlich geschützter Werke gibt. […] Momentan gibt es faktisch kein Recht auf eine digitale Privatkopie, wie wir es aus der analogen Welt kennen. Das muss geändert werden.
Ganz zutreffend ist Taubers Begründung allerdings nicht, denn auch in der analogen Welt gibt es zwar die Möglichkeit der Privatkopie. Dem steht aber unter anderem das Verbot, einen Kopierschutz zu umgehen, entgegen – ein Nutzerrecht im strengen Sinn gibt es nicht. Was die Forderung ja nicht verkehrt macht. Umfassend hat sich damit auch die Studie „Verbraucherschutz im Urheberrecht” von Till Kreutzer beschäftigt. Nur die „analoge Lücke”, das erneute Aufzeichnen oder Re-Digitalisieren eines (Ton-)Signals ist vom Umgehungsverbot nicht erfasst.
Am Sonntag ging es in der Sendung Netzwelt bei FluxFM ebenfalls ums Thema.
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