Deutscher Kulturrat zwischen altem Recht und neuer Zeit
Der Deutsche Kulturrat ruft am 21. Mai zum “Aktionstag Wert der Kreativität” auf. Insbesondere sollen dabei nach einer aktuellen Meldung auch die “Netzaktivisten” bei der Veranstaltung eingebunden werden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen um ACTA, SOPA und PIPA und der stärker werdenden Berücksichtigung von netzspezifischen Fragestellungen in der Bundespolitik, sieht der Kulturrat die Interessen seiner Mitglieder in den Debatten nicht ausreichend berücksichtigt. Konsequenterweise sucht er nun den Dialog.
In einer aktuellen Pressemeldung des Kulturrates heißt es dazu: “Die Bestimmungen zum Urheberrecht in der digitalen Welt spalten die Gesellschaft in Befürworter und Gegner. Zum einen brauchen professionelle Künstler ein durchsetzungsstarkes Urheberrecht. Zum anderen spricht sich eine Vielzahl von Nutzern gegen die ihrer Meinung zu rigiden Urheberrechtsgesetze aus”. Die grundsätzliche Frage, wie in der digitalen Welt für Urheber ein gutes Auskommen und eine gute Altersversorgung sichergestellt werden kann, ist hoch aktuell und bis heute nur teilweise beantwortet. Sicher ist, dass die Probleme von Urhebern hinsichtlich des Urheberrechts und ihrer sozialen Absicherung nur teilweise mit dem Phänomen der durch verlustfreie Vervielfältigung möglichen Kopien (sog. “Piraterie”) zu tun haben.
Die weitaus relevantere Baustelle liegt in Fragen der Verteilungsgerechtigkeit durch Verwertungsgesellschaften, im alltäglichen Verhältnis zwischen Urhebern und ihren werkvertreibenden Vertragspartnern und der Art und Weise der Bereitstellung von kreativen Werken in einem digitalen Umfeld, die die Kunden als fair und gerecht empfinden und für die sie gerne bezahlen wollen. Ob es beispielhaft die ständig am Rande des Scheiterns stehenden Verhandlungen von Drehbuchautoren mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk oder der stetige Kampf von Journalisten gegen Total-Buy-Out-Verträge sind, hier spielt die Musik wenn es um die Interessen von Urhebern geht. Viel zu oft und viel zu generell lassen sich die Urheber und Berufsverbände von Dritten für falsche Ziele instrumentalisieren. Dritte, die sich teilweise sogar selbst als Schöpfer, beispielsweise in der sogenannten Deutschen Content-Allianz, gerieren.
Um mit dem Missverständnis aufzuräumen, dass die Nutzer oder auch “Netzaktivisten” etwas gegen Urheber haben, ist eine Beteiligung am Aktionstag zu begrüßen. Zu begrüßen ist auch, wenn der Kulturrat sich auf eine ergebnisoffene zukunftsgewandte Diskussion über eine gerechte Balance der Interessen in den Regelungen zum Urheberrecht einlässt. Der Urheber ist der wesentliche Akteur im Urheberrecht. Er war aber noch nie der allein Berücksichtigte, vielmehr ist ein Großteil des Urheberrechts auf Regelungen zugunsten werkvertreibender Dienstleister ausgerichtet. Durch die Digitalisierung sind neue Parteien hinzugekommen, die berechtigterweise einen Anspruch erheben, berücksichtigt zu werden. Wie eine solche aussehen kann und soll, ist nun auch genuiner Kern der Diskussion um Fragen des Urheberrechts.
Gelänge es zu erkennen, dass Urheber und “Netzaktivisten” grundsätzlich gleichgelagerte Interessen haben, so würden sie eine mächtige Allianz für mehr Kreativität bilden. Zum Vorteil von beiden Seiten.
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