Freischreiber: Positionspapier zum Dritten Korb
Der Verband der freien Journalisten Freischreiber hat ein Positionspapier zum Dritten Korb, also der anstehenden Urheberrechtsreform, veröffentlicht. Hierin fordern sie die Politik auf, sich mehr für die Belange der Urheber einzusetzen.
“Der „dritte Korb“ darf kein Maulkorb für Urheber werden” heißt es in der Überschrift der Stellungnahme. Statt sich ausschließlich auf die Interessen der Medienwirtschaft zu konzentrieren, sollten die Urheber im Mittelpunkt weiterer Reformen stehen. Insbesondere fordern die freien Journalisten, dass das Urhebervertragsrecht reformiert wird. Dies dient dazu, die Urheber vor den übermächtigen Verwertern zu schützen, beispielsweise vor einem erzwungenen totalen Rechteausverkauf gegen ein pauschales Honorar. Solche Praktiken seien gerade im Verhältnis zwischen Verlagen und freien Journalisten üblich.
In der Stellungnahme heißt es:
Immer öfter werden die Urheber heute mit „Rahmen-Verträgen“ konfrontiert, die ihnen nur noch die „Wahl“ lassen, entweder der Totalabtretung ihrer Rechte zuzustimmen oder jegliche Arbeitsmöglichkeit zu verlieren. Das Prinzip des freien Aushandelns von Nutzungsrechten und Vergütungen wurde durch einseitig diktierte „Verträge“ ausgehebelt, kollektive Vereinbarungen werden endlos verzögert und schließlich nicht eingehalten (siehe Vergütungsregeln, §36 UrhG). Freischreiber e.V. fordert deshalb als dringendste Maßnahme eine Novellierung des Urhebervertragsrechts in Abschnitt 5 des UrhG (§28-44). Denn die im Jahr 2002 in Kraft getretene Reform hat nicht – wie beabsichtigt – zur Stärkung der Urheberposition beigetragen.
In weiteren Passagen der Stellungnahme geht es unter anderem um Pauschalabgaben für Nutzungen über das Netz. Diese seien ohnehin nicht zu kontrollieren, daher müssen man hierfür ein Vergütungsregime schaffen. In der Stellungnahme heißt es:
Freischreiber e.V. fordert deshalb, in Abschnitt 6 des UrhG (§44a-63a) die Ermöglichung der nicht-gewerblichen Privatkopie an die Einführung einer pauschalen Urheber-Abgabe zu binden. Die Erhebung und Verteilung einer solchen Abgabe muss unabhängig, nachvollziehbar, transparent und gesellschaftlich gerecht gestaltet werden. Eine Urheber-Abgabe würde Millionen von Abmahnungen überflüssig machen, die massenhafte Kriminalisierung von Jugendlichen vermeiden und den Urhebern den erforderlichen Ausgleich in Form einer gesellschaftlichen Tantieme eröffnen.
Gerade die Passage mit den pauschalen Vergütungen für nicht-gewerbliche Privatkopien war mir nicht ganz klar. Immerhin gibt es ja schon seit langem die so genannten Geräte- und Leermedienabgaben, mit denen Privatkopien abgegolten werden. Ich habe daher Wolfgang Michal – Vorstandsmitglied der Freischreiber – folgende Frage per Mail gestellt:
Was ist mit der Abgabe gemeint? Es gibt doch schon die Geräte- und Leermedienabgabe zur Vergütung von Privatkopien. Wie unterscheidet sich Eure Forderung nach einer “Urheber-Abgabe” hiervon?
Hier seine Antwort:
“Der Unterschied liegt im Wort “pauschal” und in der direkten Verknüpfung mit Abgeltung und Entkriminalisierung. Derzeit fällt ja pauschal nicht so furchtbar viel an durch die Geräte- und Leermedienabgabe. Und die Abmahnungen gibt es trotz dieser Abgaben. Unser “pauschal” meint also ein viel größeres “pauschal”. :-)Wir wollen eine Ausweitung, die auch u.U. die Provider und/oder die Plattformen und/oder die Nutzer mit einbezieht. Das müsste gemeinsam diskutiert werden. Wir haben die Formulierung diesbezüglich bewusst offen gehalten, damit noch genügend Raum für eine Debatte ist. Es geht uns um eine gesellschaftliche Tantieme für die Urheber.Leider verstehen heute viele unter dem Begriff Kulturflatrate sehr unterschiedliche Dinge. In der Öffentlichkeit hat sich der Gedanke festgesetzt, dass mit einer Kulturflatrate die Urheber pauschal und abschließend honoriert würden. Das ist natürlich Unsinn. Es wird weiterhin das individuell (mit Verwertern) ausgehandelte Honorar im Zentrum der Urheber-Einkommen stehen, aber der Anteil am Einkommen, der über eine Umlage (=Tantiemen) hereinkommt, wird künftig steigen müssen, weil die Urheber die nicht-kommerzielle Nutzung ihrer Werke im Netz gar nicht mehr überblicken und kontrollieren können (es sei denn um einen hohen Preis). Bedingung für eine solche Abgabe wäre eine grundlegende Reform der Verwertungsgesellschaften, über die die Abgabe verteilt werden soll.”
Was sagen Sie dazu?