Bundesdatenschutzbeauftragter Schaar falsch zum Leistungsschutzrecht zitiert
Das Medienmagazin Horizont.net meldete am vergangenen Sonntag, der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar unterstütze die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Medienredakteurin Sarah Weber schreibt:
Peter Schaar, Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, fordert die Politik zu raschem Handeln in Sachen Leistungsschutzrecht auf: “Da wird Handeln angekündigt, aber es geschieht nicht allzu viel”, sagt der Bundesbeauftragte. Dabei stehe das Leistungsschutzrecht im Koalitionsvertrag.
Die Politik sei “überfordert von der technischen Komplexität des Internets”, konstatierte Schaar auf dem Onlinegipfel der Medientage München. Statt deshalb jedoch gar nicht zu handeln, müsse sie akzeptieren, auch mal etwas falsch zu machen. “Ihr müsst jetzt mal Butter bei die Fische machen”, so die Forderung des Bundesbeauftragen.
Das ist zumindest verwunderlich, da Fragen zum Leistungsschutzrecht nicht zum Datenschutz gehören. Auf Nachfrage der iRights.info-Redaktion stellt Schaar nun klar:
Es handelt sich um eine missverständliche Meldung. Während einer Podiumsdiskussion auf den Medientagen hatte ein Vertreter der Zeitungswirtschaft kritisiert, dass ein Leistungsschutzrecht in der Koalitionsvereinbarung vereinbart wurde, jedoch bisher von der Bundesregierung nicht umgesetzt wurde. Ich habe daran angeschlossenen und darauf hingewiesen, dass die Situation im Datenschutz ähnlich gelagert sei (vieles angekündigt, kaum etwas umgesetzt) und von der Regierung mehr Handlungsbereitschaft gefordert. Eine explizite Unterstützung eines Leistungsschutzrechts hat es von meiner Seite nicht gegeben, auch wenn ich diese Forderung persönlich gut nachvollziehen kann.
2 Kommentare
1 Frank am 26. Oktober, 2011 um 17:47
Aus der Video-Aufzeichnung http://www.medienportal.tv/index.php/mediathek/video-liste/viewvideo/398/medientage-muenchen-2011/online-gipfel-2011-das-internet-ein-rechtsfreier-raum (ab Minute 15) ergibt sich, dass Schaar kein Leistungsschutzrecht fordert, aber in seiner heutigen Klarstellung ist er dann doch wieder dafür: “..auch wenn ich diese Forderung [nach einem Leistungsschutzrecht] persönlich gut nachvollziehen kann.”
Zu der datenschutzrechtlichen Bewertung eines Leistungsschutzrechtes wird er ja dann noch gefragt.
Verkehrte Welt.
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