Neue Studie „Verbraucherschutz im Urheberrecht”: Gutachter Till Kreutzer im Interview
In eigener Sache: Am heutigen Freitag stellt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf einer Pressekonferenz die von iRights.info-Redakteur Till Kreutzer geschriebene Studie “Verbraucherschutz im Urheberrecht” vor. Vorweg es enthält äußerst spannende Vorschläge für neue urheberrechtliche Regelungen, die erstmals die Interessen der Nutzer und Verbraucher umfangreich berücksichtigen. Um einen schnellen Einstieg zu ermöglichen antwortet Till Kreutzer hier auf die wichtigsten Fragen.
Frage: Heute wird die von dir für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erstellte Studie “Verbraucherschutz im Urheberrecht” der Öffentlichkeit vorgestellt. Wir sind gespannt, was steht also drin?
In der Studie werden die aus Sicht des Verbraucherschutzes drängensten Fragen untersucht. Die Studie besteht aus zwei Teilen. Teil 1 enthält eine Analyse ausgewählter Aspekte im Spannungsfeld zwischen Verbraucherschutz und Urheberrecht (z.B. zur Kopiervergütung, Kulturflatrate, User-Generated-Content usw.). In Teil 2 werden konkrete Lösungsvorschläge unterbreitet, wie Defizite durch nationale oder EU-rechtliche Neuregelungen behoben werden können.
Aufgrund deiner Analyse, welches sind die größten Probleme im Urheberrecht wenn man die Interessen der Verbraucher ins Visier nimmt?
Ein großes Problem ist der kreative Umgang der sogenannten “Prosumer” mit urheberrechtlich geschütztem Material in eigenen Schöpfungen, wie Mash-Ups, Remixes, Home Videos etc. Nach der Untersuchung sind solche Kulturtechniken in der Regel untersagt, wenn der Nutzer nicht alle Rechte an den einbezogenen Inhalten “klärt”. Eine Rechteklärung ist aber viel zu aufwändig und teuer, um von “Laien-Urhebern” oder auch professionellen Künstlern der Remix-Culture realisiert zu werden. Daher wird in der Studie eine gesetzliche Lösung in Form einer neuen Schrankenbestimmung für “transformatives Werkschaffen” vorgeschlagen, nach der solche Handlungen per Gesetz zulässig sind. Eine solche Regelung müsste zunächst im europäischen Recht verankert werden.
Ein weiteres drängendes Problem ist die Weiterveräußerung von unkörperlichen Werkexemplaren. Nach geltendem Recht ist es aufgrund des so genannten Erschöpfungsgrundsatzes erlaubt, körperliche Werkexemplare (wie Musik-CDs oder Blueray-Discs) weiterzuverkaufen, wenn sie im regulären Handel erworben wurden. Für unkörperliche Kopien, wie z.B. Musikdownloads von iTunes oder eBooks, gilt das allerdings nicht. Da der Handel sich zunehmend auf den Online-Vertrieb verlegt, stellt sich die Frage, mit welcher Begründung die Erwerber auf dem Markt mit unkörperlichen Werken schlechter behandelt werden können, als beim Erwerb und Weiterverkauf von Tonträgern oder Büchern. M.E. gibt es hierfür keine Rechtfertigung, so dass in der Studie eine (europäische) Regelung vorgeschlagen wird, mit der den rechtmäßigen Erwerbern von urheberrechtlich geschütztem Material eine “allgemeine Weiterveräußerungsbefugnis” eingeräumt wird, die unabhängig davon gilt, ob die Kopie körperlich oder unkörperlich ist.
Weitere wichtige Problemfelder liegen bei der Privatkopierregelung, die nach den letzten Gesetzesreformen so kompliziert geworden ist, dass sie kein Verbraucher mehr verstehen kann. Auch die Abmahngebühren bei Tauschbörsenfällen und anderen Urheberrechtsverletzungen im Internet sind nach wie vor ein drängendes gesellschaftliches Problem. Zu diesen beiden Bereichen werden ebenfalls Neuregelungen vorgeschlagen.
Überlagert diese Berücksichtigung der Interessen der Verbraucher nicht die der Urheber? Es heißt doch “Urheberrecht”? Oder siehst du da vergleichbare Interessen?
Zum einen ist es normal, dass das Urheberrecht zwischen kollidierenden Interessen abwägen muss. Wenn Interessen von Verbrauchern als wichtiger einzustufen sind als die der Urheber (und der Verwertungswirtschaft), muss ihnen Vorrang gewährt werden. Das gebietet schon die Verfassung. Zum anderen ist es keineswegs so, dass die Interessen von Nutzern und Urhebern generell gegenläufig sind. Im Gegenteil: Jeder Urheber ist gleichzeitig Nutzer, meist auch umgekehrt. Das zeigt sich deutlich am Thema transformative Werknutzung. Die meisten Urheber bedienen sich bei ihren Schöpfungen auch der Werke anderer (in unterschiedlichem Maß und unterschiedlicher Ausprägung). Die von mir vorgeschlagene Regelung ähnelt dem Zitatrecht, ist hiermit verwandt. Dass solche Nutzungen zulässig sind, dient gleichermaßen den Urhebern wie den Nutzern.
Welche Aspekte berücksichtigst du, die bislang noch nicht oder viel zu selten in der Diskussion um die Neugestaltung des Urheberrechts gefallen sind?
Die oben genannten Aspekte des transformativen Werkschaffens und der Weiterveräußerungsbefugnis werden bislang noch kaum diskutiert. Zu letzterem gibt es zwar Rechtsprechung, die sich aber nur auf den Sonderfall der “Gebrauchtsoftware” im Unternehmenseinsatz bezieht. Über das gleich gelagerte Verbraucherschutzthema wird dagegen ersichtlich nicht diskutiert. Ein weiterer wichtiger Punkt, der in der Untersuchung einen bedeutenden Stellenwert einnimmt, ist die Frage nach der vertraglichen Abdingbarkeit von urheberrechtlichen Nutzungsfreiheiten. Werden digitale Werkexemplare online vertrieben, geschieht dies heute fast immer unter Einsatz von Nutzungs- oder Lizenzbestimmungen, mit anderen Worten, Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In diesen legen die Anbieter fest, was der Erwerber mit seiner Musik, seinen Filmen oder Computerspielen machen darf und was nicht.
Die Anbieter gestalten ihre Vertragsbedingungen natürlich so aus, dass sie selbst hieraus den (vermutet) größtmöglichen Nutzen ziehen. Gesetzlich gewährte Nutzerbefugnisse wie die Privatkopierregelung werden hierin oft eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen. Nach geltendem Recht ist das möglich, was zu einer Art Privatisierung des urheberrechtlichen Interessenausgleichs führt. In der Studie schlage ich vor – um diesen Effekt zu verhindern, der sich allein zulasten der Nutzer und Verbraucher auswirkt – urheberrechtliche Schrankenbestimmungen wie die Privatkopie “unabdingbar” auszugestalten. Würde dem gefolgt, wären Regelungen, die Privatkopien verbieten oder einschränken unwirksam und müssten nicht beachtet werden.
Was würde die Umsetzung deiner Vorschläge in der Praxis bedeuten?
In vielerlei Hinsicht würde hiermit dem Umstand Rechnung getragen, dass sich die Zeiten, Nutzungsgewohnheiten, Verwertungsmethoden und Märkte mit kulturellen und Unterhaltungsgütern ändern. Die bislang sehr schlechte Position der Nutzer und Verbraucher würde hierdurch gestärkt, es würde mehr Rechtssicherheit beim Umgang mit geschütztem Material (gerade im Internet) hergestellt und die verbraucherrelevanten Regelungen im Urheberrecht würden deutlich vereinfacht.
Was passiert nun mit der Studie? Wird diese auch dem Gesetzgeber für die anstehenden Beratungen des Referentenentwurfs für den 3. Korb und den darauf folgenden Gesetzgebungsprozeß vorgelegt?
Die Studie wird veröffentlicht werden (online) und auch gezielt an interessierte Kreise verschickt. Es wäre schön, wenn sie Denkanstöße oder sogar Aktivitäten von Seiten der Politik hervorrufen würde.
Danke für die Beantwortung der Fragen!
15 Kommentare
1 Christian am 13. Mai, 2011 um 11:56
Mir fällt dabei immer ein schönes Zitat von Rick Falkvinge ein …
“Die Copyright Gesetzgebung ist ein Gleichgewicht zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit an Zugang zu Kultur, und das Interesse der gleichen Öffentlichkeit neue Kultur zu schaffen.”
2 Wobble am 13. Mai, 2011 um 22:12
Ich muss zugeben, dass 116 Seiten lange Studie nicht gelesen habe, aber ich verstehe nicht, wieso man z.B. ein Recht auf Weiterverkaufen gesetzlich fordern muss. Wenn eine Nachfrage nach nicht-kopierbaren Inhalten vorhanden ist, dann wird diese auch irgendwie anders befriedigt werden (z.B. indem man Musik nicht mehr “kauft”, sondern z.B. eine Nutzungserlaubnis erwirbt).
Für viel sinnvoller halte ich dagegen, wenn durch ein einfaches System (wie z.B. bei Creative Commons) dargestellt wird, was mit dem jeweiligen Inhalt gemacht werden darf.
Wichtig dabei aber ist, dass Rechte garantiert werden und nicht, wie bei Nutzungsbedingungen heutzutage üblich Rechte eingeschränkt werden.
Wenn ein Werk also das Logo “darf weiterverkauft werden” bekommt, dann darf in den Nutzungsbedingungen nicht stehen, dass man das nur über eine spezielle Plattform etc. machen darf.
3 Jeannette Chung am 25. Juni, 2011 um 00:02
Till Kreutzer versucht hier die gesetzliche Grundlage für eine Maximierung der kommerziellen Interessen von Google zu verwirklichen. Urheber müssen vom Schaffen ihrer Werke im Erfolgsfall genauso gut leben können wie die Produzenten materieller Werte. Ob die Urheber dabei Partnerunternehmen haben oder nicht spielt keine Rolle. Wesentlich ist ein einziger Punkt: Werden die Urheber fair vergütet? Ich habe Till Kreutzer heute Abend auf facebook die, wie ich finde legitime Frage nach Transparenz bezüglich seiner Geldgeber gestellt. Darauf habe ich keine Antwort erhalten, sondern wurde sofort aus seiner “Freundesliste” gelöscht. Zensur und Sperren von Inhalten? Ich dachte wir wären etwas weiter.
4 Valie Djordjevic am 26. Juni, 2011 um 10:27
Till hat Dir auf FB schon geantwortet, was die Transparenz seiner Geldgeber angeht und dort auch klargestellt, dass er von Google kein Geld bekommen hat. Von daher weiß ich nicht, was ich dazu sonst sagen soll. Ich kann verstehen, dass er sauer ist und Dich von seiner *privaten* FB-Seite sperrt. Das ist imho sein gutes Recht. Private Facebook-Seiten sind kein öffentliches Forum. Allerdings ist eine Diskussion darüber, was auf FB passiert ist, hier im iRights.info-Blog fehl am Platz.
Was die Sache angeht, so finde ich, dass es schon sehr undifferenziert ist, Google hier als den Teufel an die Wand zu malen. Die Situation ist ungleich komplexer. Das Gleichgewicht zwischen Urhebern, Verwertern und Nutzern hat sich durch die Entwicklungen der letzten 15 – 20 Jahre verschoben, und zwar eindeutig zu Ungunsten der Urheber und der Nutzer. Dass Urheber vom Schaffen ihrer Werke leben können sollen, das bestreitet hier bei iRights niemand. Wir beschäftigen uns schon seit Jahren mit dem Thema. Fakt ist allerdings, dass im Augenblick das aber nur eine Minderheit der Urheber kann – dazu gibt es Studien, die Du auch auf unseren Seiten nachlesen kannst. Auf welche Weise aber eine faire Vergütung geschehen kann, da gibt es unterschiedliche Meinungen. Es kann jedenfalls nicht so bleiben, wie es jetzt läuft. Nur soviel: Ich glaube nicht, dass Google an allem schuld ist.
5 Jeannette Chung am 10. Juli, 2011 um 01:43
Die private Facebook Seite von Till enthält keine privaten Mitteilungen sondern ausschließlich links die seine politischen Vorstellungen um die Verkürzung des Urhheberrechts verkünden. Warum sollte er eigentlich sauer über die Nachfrage nach seinen Auftraggebern sein? Er versucht politisch zu arbeiten, also muss er sich m.E. auch die Forderung nach Transparenz gefallen lassen. Seine Antwort konnte ich übrigens nicht mehr lesen, da ich von ihm (geradezu panisch) mitten in der Diskussion gelöscht wurde. Da Till sich aber gern als eine Art Sprecher der “Netzgemeinde” gibt die ja sonst (zum Glück) für Offenheit und Transparenz eintreten fand ich sein Verhalten natürlich mehr als schäbig. Vielleicht kannst Du mir also die Frage beantworten: Wie finanziert sich eigentlich irights? Im Übrigen benutze ich google sehr gerne weil sie eine prima Suchmaschine gebaut haben und ich habe daher auch nie behauptet sie seien “an allem schuld.” google als Konzern wird dort suspekt, wo wir (wieder) aus mangelnder Transparenz nicht wissen was sie a) mit den ganzen Informationen machen (löschen glaubst wohl selbst Du nicht?), b) warum sie ihre Algorythmen nicht veröffentlichen und wir c) eigentlich alle längst nicht mehr überprüfen können ob die aus google gewonnenen Informationen wirklich stimmen (z.B. Anzahl der Suchanfragen zu einem bestimmten Thema) und sie d) von niemandem reguliert werden sowie e) als weltweit größter Ad Service Provider in unglaublichem Ausmaß von unvergüteten Nutzungen kreativer Werke profitieren die je nach Schätzung zwischen 25-50% des weltweiten Datenverkehrs ausmachen. Dazu kommen folgende Bedenken: google handelt gewohnheitsmäßig im Dunkeln. Die Firma google hat in Deutschland keinen aussagefähigen Internetauftritt und nicht einmal eine normale Anschrift. Was öffentlich zu sehen ist sind ausschließlich Aktionen wie z.B. das sektenartig konzipierte sog. “google- collab” oder die ewigen Versuche von google sich in die Regierung einzumischen (siehe “adhocracy”). Und wenn google erstmal der Bundesregierung sagen darf, was die Abstimmungsergebnisse von Wahlen oder Bürgerentscheiden sind dann, fürchte ich, haben wir alle zusammen ein Problem das etwas größer sein könnte als die bisherigen Vergütungsprobleme. Und soviel auch noch: Faire Vergütungen für Künstler lassen sich übrigens viel leichter optimieren wenn man wirklich helfen will und nicht nur so tut als ob. Die unterschiedlichen “Meinungen” sind zur Hälfte schlicht Forderungen nach Konsum um jeden Preis und ohne Rücksicht auf Konsequenzen oder Ressourcen. Das sind z.T. Leute die ihren Daseinszweck als Konsument sehen und auch Tropenholz-umsonst-für-alle verlangen würden.
6 Philipp Otto am 10. Juli, 2011 um 07:41
Liebe Jeannette,
danke für deinen Kommentar.
Vielleicht überlassen wir es Till Kreutzer was er auf seiner privaten Facebook-Seite als privat erachtet? Wäre wohl angebracht.
Ich bitte dich beleidigende Einschätzungen wie “fand ich sein Verhalten natürlich mehr als schäbig” zukünftlich zu unterlassen.
Faire Vergütungen und zukünftliche Regelungen, um kreative Arbeit gut zu bezahlen, liegt uns übrigens auch am Herzen. Wenn du recherchierst, wirst du eine Vielzahl von Artikeln dazu hier im Blog und auf der Hauptseite von iRights.info finden. Mit Verschwörungstheorien kommt man im Übrigen nicht weiter.
Deiner Frage nach Transparenz über die Finanzierung von iRights.info komme ich ebenfalls gerne nach: iRights.info wird seit mehreren Jahren ehrenamtlich betrieben. Durch einzelne an iRights.info angedockte Projekte wie bspw. der gemeinsamen Textreihe mit klicksafe.de ergibt sich finanziertes und CC-lizenziertes Content-Sharing. Die eigentliche Arbeit bei iRights.info ist aber weder finanziert, noch bezahlt. Wir tuen es trotzdem, da wir die Aufklärungsarbeit auch über das Urheberrecht für einen zentralen und wichtigen Teil der Diskussion halten.
Beste Grüße
Philipp
7 Jeannette Chung am 16. Juli, 2011 um 14:10
…hallo Valie,
was ist mit meiner Antwort? Ich hatte sie vor einer Woche geschickt. Zensur? Netzsperren? Falls es Fragen dazu gab dürft ihr mir gern ein email schicken. So wird es doch nur noch dubioser.
8 Philipp Otto am 16. Juli, 2011 um 14:43
Liebe Jeannette,
ich hatte dir am 10. Juli für das Team von iRights.info geantwortet.
Beste Grüße
Philipp Otto
9 Jeannette Chung am 16. Juli, 2011 um 15:22
…hallo Philipp,
mir ist nicht klar, wie Du selbst es bei Politikern nennen würdest, wenn sie sich einer laufenden Diskussion, die natürlich auch kritische Fragen enthält, so entzögen? Ich weiß bis heute nicht, was Till mir da angeblich geantwortet hat.
Verschwörungstheorien interessieren mich nicht im Geringsten. Ich halte mich an das, was Google von sich veröffentlicht.
Die “private Meinung” von Till Kreutzer betrifft übrigens nichts weniger als die Lebensgrundlage aller Kreativen in Deutschland. Er propagiert gewissenlos und unermüdlich eine Veränderung des Urheberrechts dahingehend, dass das Schaffen geistiger Werte nicht mehr zu dem gleichen Resultat führen kann wie das Schaffen materieller Werte.
Ich möchte deutlich klarstellen dass ich hier nicht schreibe um ihn zu beleidigen. Es geht ausschließlich darum, meiner Erschütterung Ausdruck zu verleihen, da ich das Ausmaß der Respektlosigkeit gegenüber Kreativen bzw. dem Wert ihrer Arbeit nicht nachvollziehen kann.
Ein Künstler besitzt nichts außer dem Urheberrecht.
Was ein Künstler damit macht oder nicht macht ist allein seine Entscheidung und nicht die irgendeiner anderen Person oder Instanz.
Ein wirtschaftliches Interesse an der Einschränkung des Urhheberrechts haben allein Konzerne wie Google und Telekom die direkt vom status quo profitieren.
Ich finde es aber sehr informativ, dass Du wenigstens grob die finanzielle Grundlage von irights umreißt. Ihr habt übrigens neben Dating-Seiten (einsame Leser?) auch Anzeigen von der Telekom auf Eurer Seite. Du weißt sicherlich dass Prof. Anja Feldmann mit ihrer Forschung zur technischen Verbesserung von P2P Netzwerken schön veranschaulicht hat wie sehr die Telekom in der Vergangenheit vom Filesharing profitiert hat und wohl auch auf zukünftige Profitmaximierung spekuliert.
Ein paar Fragen bleiben natürlich: Till Kreutzer arbeitet also ehrenamtlich irights und hat – so wie er es darstellt (?) – auch ehrenamtlich im “nach gruppendynamischen Gesichtspunkten” zusammenselektierten “Lenkungsausschuss” des “Google Collab” gearbeitet.
Wovon lebt er eigentlich?
War die o.g. Studie für sog.Verbraucherschutz auch ehrenamtlich erstellt worden? Wenn nein, was hat diese gefällige Studie gekostet?
Ist es nur ein Gerücht oder stimmt es, dass die Frau von Till Kreutzer bei der Verbraucherzentrale für die Vergabe des Auftrags an ihn gesorgt hat?
Wird Till Kreutzer in Zukunft an Forschungsvorhaben teilnehmen die von Google finanziert wurden?
Es wäre schön wenn sich diese Fragen auch einmal klären könnten.
Beste Grüße!
10 Philipp Otto am 16. Juli, 2011 um 17:27
Liebe Jeannette,
wir haben weder Werbung für Dating-Seiten, noch für die Deutsche Telekom auf unsere Website.
Till Kreutzer ist nicht im Lenkungskreis des Google Collaboratory. Er war ehrenamtlicher inhaltlicher Leiter der dritten Initiative zur Zukunft des Urheberrecht im Rahmen des Google Collaboratory.
Er arbeitet als Rechtsanwalt und Autor.
Die erstellte Studie wurde nicht ehrenamtlich erstellt, schließlich müssen Autoren von ihrer kreativen Arbeit auch leben. Die Höhe der Vergütung fällt unter die berufliche Schweigepflicht.
Dass es Absprachen gegeben hat, um durch familiäre Bindungen an Aufträge zu kommen, ist ein Beitrag aus dem Märchenland.
Ob Kreutzer zukünftlich an Forschungsvorhaben teilnimmt, die von Google finanziert wurden, entzieht sich meiner Kenntnis.
Ich betrachte die Diskussion und deine Nachfragen hier nun als beendet an.
Besten Gruß
Philipp Otto
11 Jeannette Chung am 16. Juli, 2011 um 23:04
Vielen Dank für die weiteren Antworten. Die Diskussion kann hier natürlich wirklich ruhig beendet sein. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass die irights Seiten links, rechts und unten einen sehr breiten freien Streifen aufweisen. Wenn man Eure Seite dann z.B. über yasni aufruft, erscheint rechts und unten die besagte Werbung und es sieht dann leider tatsächlich exakt so aus als hättet ihr die betreffende Werbung geschaltet.
Was sagen Sie dazu?