Gottes Werk und Googles Beitrag: Podiumsdiskussion über Leistungsschutzrecht
Die Podiumsdiskussion in in der Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin war heute abend ein voller Erfolg – sie musste in den großen Saal verlegt worden, da das Zuschauerinteresse so groß war. Es ging um das Thema Leistungsschutzrecht für Presseverlage, moderiert und (mit-)organisiert von Matthias Spielkamp von iRights.info. Wer sich einlesen möchte: Auf der Ankündigungsseite für die Veranstaltung gibt es jeden Menge Links zu Texten und Gutachten.
Google ist im Augenblick an allem Schuld: nicht nur an der “Enteignung” der Buchverlage – wie im Oktober an gleicher Stelle bei der Tagung “Enteignung oder Infotopia? Google Books und die Zukunft des Wissens” besprochen –, sondern auch an der Zeitschriftenkrise. Christoph Keese, Head of Public Affairs beim Axel-Springer-Verlag (vorher als Journalist Chefredakteur von Financial Times Deutschland, Welt am Sonntag und welt.de) erklärt erstmal, was ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage überhaupt ist. Kurz gesagt, es geht um ein Lizenzmodell, das die gewerbliche Nutzung von Presseerzeugnissen nur gegen Bezahlung erlauben soll. Das heißt, wenn jemand am Arbeitsplatz einen Artikel ausdruckt, soll er dafür zahlen. Genauso wie Google, wenn es mit den Snippets (kurze Ausschnitte aus Zeitungsartikeln, die mit den Links zu den Zeitungen selbst bei Google News angezeigt werden) Geld verdient, indem es Werbung daneben schaltet.
Keese vergleicht den Umsatz der deutschen Zeitungsverlage von 160 Millionen Euro, die mit Online-Werbung erwirtschaftet wurden, mit den 2 Milliarden, die Google eingenommen hat, und meint, dass das eine Marktverzerrung sei, die entschärft werden müsste. Das Leistungsschutzrecht wäre eine Maßnahme dieses Verhältnis wieder zurechtzurücken. Aus dem Publikum kommt aber bald der Einwand, dass der Vergleich dieser beiden Zahlen schief sei, denn die 2 Millarden beziehen sich Googles gesamte Werbeeinnahmen, nicht nur auf die, die über Google News eingenommen wurden. Es gibt keinen Grund, weshalb die Zeitungsverleger davon was abbekommen sollten.
Für Till Jäger, auf Urheberrecht spezialisierter Anwalt, wirft das Leistungsschutzrecht zu viele Fragen auf: Wie unterscheidet man gewerbliche und private Nutzung? Welche Leistung soll das Leistungsschutzrecht für Verlage überhaupt schützen? Das Layout alleine kann es nicht sein, da das im Internet nicht übernommen wird, und der Text ist ja schon über den Autor als Urheber geschützt. Was ist dann die zusätzliche Leistung und wie wird sie definiert? Hat ein Snippet die notwendige Schöpfungshöhe? Die Probleme sind nach Jägers Meinung so groß, dass ein Leistungsschutzrecht wenig sinnvoll wäre, besser wäre es über andere Lösungen nachzudenken, wie zum Beispiel staatliche Subventionen oder eine “Google-Steuer” – wenn man den Schutz von Zeitungsverlagen als wünschenswert einstufen würde.
Eva-Maria Schnurr, stellvertretende Vorsitzende bei den Freischreibern, eines Interessenverbandes für freie Journalisten (und selbst auch freie Autorin), befürchet, dass ein neues Recht für Verlage vor allem auf Kosten der Freien geht. Schon jetzt sind die Honorare für freie Journalisten vor allem in den Tageszeitungen so niedrig, dass man davon nicht leben kann. Ein Recht der Verlage würde in Konflikt treten mit dem Urheberrecht der Autoren, die dann möglicherweise ihre Texte nicht zweit oder dritt verwerten könnten. Es muss zwar mehr Geld ins System, das findet auch Schnurr, aber wie es verteilt werden soll, da gebe es doch unterschiedliche Vorstellungen.
Malte Spitz, Bundesvorstand Bündnis 90/Die Grünen mit Medienpolitik, befürchtet bei einer Einführung eines Leistungsschutzrechtes noch mehr Verunsicherung beim Bürger, was er nun tun darf und was nicht, eine Zunahme des Abmahnwesens und eine Einschränkung des freien Informationsflusses. Die Grünen setzen sich für die Kulturflatrate ein, die aber von den Verlagen nicht ernsthaft diskutiert und als “Sozialismus” abgetan wird. Am Ende der Diskussion stehen hinter dem Konzept Leistungsschutzrecht für ihn mehr Fragezeichen als vorher, da es sich als noch problematischer darstellt als gedacht.
Insgesamt eine kontroverse Diskussion, bei der auch aus dem Publikum unterschiedliche Meinungen zu Wort kamen. Auf der einen Seite gab es Stimmen, die forderten, dass man sich nicht immer um so Detailfragen drehen sollte, sondern das große Ganze betrachten sollte und dort nach Lösungen suchen, andererseits scheint der Teufel beim Leistungsschutzrecht gerade im Detail zu liegen, denn gerade die Fragen, was genau geschützt werden soll und wie es in der Praxis aussieht, konnte oder wollte Christoph Keese, der allein die Befürworter vertreten musste, nicht konkret beantworten, trotz einiger Nachfragen sowohl aus dem Publikum als auch vom Podium. So gesehen scheint es wichtig und richtig zu sein, dort weiter zu graben, sonst besteht die Gefahr, dass wir uns als Bürger plötzlich einem Gesetz gegenüberstehen, dass wir nicht verstehen – und davon gibt es wahrscheinlich schon zu viele.
Getwittert wurde auch. Und zwar von @IUWISlive, @boell_stiftung, @sebaso, @netzpolitik, @carta_ (bei Carta gabs auch einen Livestream), @marcelweiss, @joernPL, @presseschauer, @khStannies und wahrscheinlich vielleicht noch einigen mehr, die ich nicht auf dem Schirm habe, sowohl vor Ort als auch vom Livestream. Wenn die Videodokumentation auf der Website der Böll-Stiftung erscheint, werden wir selbstverständlich auf diese verweisen, genauso wie auf alle weiteren – hoffentlich zahlreichen – Beiträge.
11 Kommentare
1 vera am 21. Januar, 2010 um 03:51
Danke für die gelungene Zusammenfassung.
Unter #boell kann man auf Twitter nochmals nachlesen, Carta hat den Stream in zwei Teilen aufgezeichnet http://carta.info/21539/carta-livestream-der-diskussion-gottes-werk-und-googles-beitrag/
2 a am 21. Januar, 2010 um 17:19
http://www.techdirt.com/articles/20100119/1133277814.shtml
German Publishers Go After Google; Apparently Very Confused About How The Internet Works
3 Valie Djordjevic am 25. Januar, 2010 um 12:10
Ben Kaden bei IUWIS fasst die Berichterstattung zusammen:
http://iuwis.de/blog/diskursnotizen-anmerkungen-im-anschluss-die-berichterstattung-zu-einer-diskussion-der-boell-sti
Was sagen Sie dazu?