Veranstaltungshinweis: Wie weiter mit dem Auskunftsanspruch bei Verletzungen des Urheberrechts?
Die Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI e.V.) lädt zu einer öffentlichen Sitzung ihres Fachausschusses Internet und e-commerce-Recht. Dieses Mal geht es um: “Ein Jahr urheberrechtlicher (Dritt-) Auskunftsanspruch – Bestandsaufnahme und Ausblick – ” Ein hoch spannendes Thema, das nicht nur in der Netzwelt im vergangenen Jahr zu heißen Debatten geführt hat.
Die Veranstaltung findet in den Räumen der Bucerius Law School, Jungiusstraße 6, 20355 Hamburg statt. Termin ist der 09.12.2009 von 16-19 Uhr. In der Ankündigung zur Veranstaltung heißt es:
“Der urheberrechtliche (Dritt-) Auskunftsanspruch ist nach einem kontroversen Gesetzgebungsverfahren am 1. September 2008 in Kraft getreten. Schon in den darauf folgenden Tagen gab es erste Urteile; seitdem haben sich unterschiedliche Rechtssprechungslinien und Meinungen zu diesem komplexen und umstrittenen Institut gebildet. Wir wollen in unserer Fachausschusssitzung den Auskunftsanspruch unter urheberrechtlichen, datenschutzrechtlichen aber auch prozessrechtlichen Aspekten beleuchten.”
Besondere Spannung verspricht die Einladung der Experten und die Besetzung des Podiums: Neben iRights-Redakteur Till Kreutzer der die urheberrechtlichen Grundlagen des Auskunftsanspruchs im Kontext der europarechtlichen Vorgaben erläutern wird, Prof. Dr. Nikolaus Forgó (Uni Hannover) der zu datenschutzrechtlichen Aspekten spricht kommt auch Bolko Rachow als Vorsitzender Richter der nicht ganz unbekannten Urheberrechtskammer des Hamburger Landgerichts. Es verspricht also eine sehr spannende Veranstaltung zu werden. iRights.info empfiehlt: Hingehen! Laut Ankündigung gibt es im Anschluss auch ein Glas Wein.
Anmelden kann man sich per E-Mail: j.lemke “at” taylorwessing.com oder telefonisch unter 040-36803-225.
Was sagen Sie dazu?