VG-Wort-Sonderausschüttung für Online-Artikel
Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) macht es Autor/inn/en einfacher, (etwas) Geld für ihre im Internet veröffentlichten Artikel zu bekommen.
Offensichtlich hat bei der VG Wort irgend jemand eingesehen, daß das in meinen Augen absurde “Zählmarke”-Verfahren namens METIS — das steht für “Meldung von Texten auf Internet-Seiten — tatsächlich absurd ist. Wer wissen will, warum das Verfahren absurd ist, kann die Bedienungsanleitung dazu hier lesen.
Jedenfalls gibt es nun eine zweite Variante, um an Geld zu kommen:
“Möglichkeit 2: Sonderausschüttung
Es gibt derzeit noch Verlage und Organisationen, die nicht bzw. noch nicht an METIS teilnehmen. In diesem Fall ist eine Teilnahme des Urhebers an der regulären Ausschüttung unmöglich, denn es erfolgt keine ausschüttungsrelevante Zugriffszählung.
Da kein Rechtsanspruch auf Einbau der VG WORT Zählmarke besteht, können Urheber die betreffenden Texte auf solchen Seiten aber auch ohne Zugriffszählung anmelden. Die Textmeldung erfolgt einzeln und ist nur im jeweiligen Kalenderjahr (1.1. – 31.12) und nur über das Meldesystem der VG WORT möglich.
Die Vergütung für alle korrekt eingereichten Meldungen zur Sonderausschüttung erfolgt einmalig. Der Ausschüttungsbetrag pro Text liegt unter dem der regulären Ausschüttung.”
Wer also das Pech/Glück hat, nicht an dem absurden METIS-Verfahren teilzunehmen, wird dafür mit einem Abschlag bestraft.
Am Ende läuft es darauf hinaus, daß die Mitglieder der VG Wort ungleich behandelt werden. Die VG Wort hat ein staatlich verliehenes Monopol in ihrem Tätigkeitsbereich. Autor/inn/en haben keine Alternative zur VG Wort, wenn sie an der Vergütung für die Zweitverwertung ihrer Werke beteiligt werden wollen. Daß sie sich unverschuldet eine Ungleichbehandlung gefallen lassen müssen, ist meines Erachtens kaum zu rechtfertigen. Der Abschlag, mit dem sie bestraft werden, kommt anderen VG-Wort-Mitgliedern zugute. Es handelt also wohl um eine Art Zwangsabgabe zugunsten jener VG-Wort-Mitglieder, deren Verlage das METIS-Verfahren einsetzen.
Ob das wohl mit rechten Dingen zugeht? Was wohl ein Gericht dazu sagen würde?
Was sagen Sie dazu?