Börsenverein will Universität Würzburg wegen Bücher-Digitalisierung verklagen
Der Börsenverein des deutschen Buchhandels bereitet eine Musterklage gegen die Universität Würzburg vor. Der Börsenverein glaubt, die Universitätsbibliothek in Würzburg lege das Urheberrecht zu großzügig aus.
Der Weg in die Informationsgesellschaft kann steinig sein. Diese Erfahrung muss jetzt auch die Universität Würzburg machen. Die dortige Universitätsbibliothek wollte mit insgesamt 70.000 Euro aus Studiengebühren ihren Studenten die Lektüre von Fachbüchern erleichtern. Das Geld wurde in das Scannen der 500 meist ausgeliehenen Fachbücher und die Bereitstellung der elektronischen Fassungen an Leseterminals in der Bibliothek investiert.
Der neue Paragraph 52b des Urheberrechtsgesetzes – Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven – gestattet solches Vorgehen unter bestimmten Umständen. Bibliotheken, Museen oder Archive, die von der gesetzlichen Ausnahmebestimmung Gebrauch machen, müssen dafür im Gegenzug eine “angemessene Vergütung” an die Verwertungsgesellschaft Wort zahlen.
In Würzburg allerdings schlugen die Bibliothekare etwas über die Stränge, wie der Buchreport berichtet. Die Studenten durften die gescannten Bücher nicht nur am Terminal lesen, sondern “komplett herunterladen, ausdrucken und mitnehmen”. Der Börsenverein, dem das nicht verborgen blieb, ließ der Bibliothek prompt eine Abmahnung zukommen, die die Universität auch unterschrieb. Seitdem lassen sich die Bücher nicht mehr ausdrucken oder kopieren. Die Studenten müssen also Textpassagen, die sie in eigenen Arbeiten verwenden wollen, wieder vom Bildschirm abschreiben oder abtippen.
Dem Börsenverein genügen diese Einschränkungen allerdings noch nicht. Nach seiner Auffassung dürfte die Bibliothek überhaupt nur solche Werke einscannen, die nicht von den Rechteinhabern selbst in elektronischer Form angeboten werden. Um diese Frage zu klären, will der Börsenverein vor Gericht ziehen.
Auch die Intranetregelung des Paragraphen 52a des Urheberrechtsgesetzes möchte Börsenvereins-Justiziar Christian Sprang gerichtlich prüfen lassen, da seiner Meinung nach manche Hochschulen zu wenig Lehrbücher empfehlen. Stattdessen würden sie lieber Lehrbuchteile im Intranet anbieten.
3 Kommentare
1 Robert A. Gehring am 5. März, 2009 um 14:39
Mittlerweile liegt eine Stellungnahme des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv) in der Sache vor. Hier die wichtigsten Punkte:
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