Vorlesen verboten?
Der Internethändler Amazon will mit seinem E-Book-Lesegerät Kindle für elektronische Bücher werden, was Apple mit seinem iTunes-/iPod-/iPhone-Ökosystem für Online-Musik ist: der Platzhirsch. Nachdem die erste Kindle-Generation (nicht in Deutschland erhältlich) vom Design her recht klobig ausgefallen war, legte Amazon jüngst mit einer zweiten Gerätegeneration nach.
Das neue Kindle sieht nicht nur besser aus als das alte, es kann auch noch mehr — zum Beispiel vorlesen. Und sobald ein Gerät heute etwas kann, was die Kunden vielleicht gerne haben möchten, geschieht das Unvermeidliche: irgendwer schreit Zeter und Mordio und Weltuntergang und Klage . . .
Im Fall von Amazon/Kindle sind die Schreihälse Buchautoren. Der Grund für ihre Entrüstung ist die Vorlesefunktion des Kindl. Mittels Sprachsynthese-Software kann der Kindle elektronische Texte vorlesen. Und ein vorgelesener Text ist . . . ein Hörbuch. Das meint jedenfalls der US-Autorenverband Authors Guild. Da Amazon keine Audio-Rechte an den Büchern für den Kindle erworben hat, würde der Kindle das Urheberrecht verletzen, erklärte Paul Aiken, Chef der Authors Guild, gegenüber dem Wall Street Journal.
1 Kommentar
1 Horst Schröder am 27. Februar, 2009 um 08:11
Moin Moin
Tja, wenn die Qualität der Bücher oder der Kunden nicht ausreicht, um genügend (??) Umsatz zu generieren, muß man sich halt nach alternativen Einnahmequellen umsehen.
Ja, mir ist klar, dies kann als Sarkasmus ausgelegt werden…….
Horst Schröder
Was sagen Sie dazu?