USA: Filesharing-Prozess live im Internet
In einem seit 2003 in den USA laufenden Verfahren wegen Urheberrechtsverletzungen hat der Verteidiger jetzt beantragt, den Prozess audiovisuell im Internet zu übertragen. Der Jurist begründet seinen Antrag mit der pädagogischen Funktion einer solchen Übertragung.
Joel Tenenbaum droht eine drakonische Strafe. Sollte der 24 Jahre alte Student wegen illegalen Filesharings verurteilt werden, könnte die verhängte Geldstrafe für ihn den Bankrott bedeuten. Eine solche Strafe wäre unangemessen und würde gegen die US-Verfassung verstoßen, findet der Harvard-Rechtsprofessor und Gründer des Berkman Center for Internet & Society an der Universität, Charles Nesson. Nesson hat sich deshalb Ende Oktober zusammen mit einigen seiner Studenten dazu entschlossen, Tenenbaum mit allen zivilrechtlichen Mitteln gegen die Kläger von der Musikindustrie zu verteidigen. Tenenbaum wurde bisher von seiner Mutter, einer Urheberrechtsspezialistin, verteidigt.
In seinem jüngsten Antrag fordert das “Joel fights Back Against RIAA”-Team (via MySpace) um Nesson nun vom Gericht, den Prozess live im Internet zu übertragen. Zur Begründung führt Nesson unter anderem an: “Der Internetzugang zum Verfahren wird es einem zunehmend interessierten und versierten Publikum erlauben, die Aufklärungskampagne des [Musikindustrieverbandes] besser zu verstehen.” Das Gericht muss den Antrag (PDF) jetzt prüfen und über seine Zulassung oder Ablehnung entscheiden. Normalerweise werden Zivilgerichtsverfahren in den USA nicht per Video übertragen, die Gerichte dürfen die Übertragung jedoch zulassen.
Das Verfahren gegen Tenenbaum begann schon 2003. Der Vorwurf der Musikindustrie lautet, Tenenbaum habe mindestens sieben Titel aus der Tauschbörse Kazaa heruntergeladen und über 800 zum Herunterladen zur Verfügung gestellt. Das sei ein klarer Verstoß gegen den Digital Theft Deterrence Act. Jede einzelne der Tenenbaum vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen könnte danach mit einer Geldstrafe in Höhe von 750 bis zu 150.000 US-Dollar belegt werden.
2004 bot Tenenbaum den klagenden Plattenfirmen an, eine Enschädigung in Höhe von 500 US-Dollar zu zahlen. Die Plattenfirmen, die 12.000 US-Dollar forderten, lehnten ab (via Chicago Tribune) und zogen vor Gericht. Seitdem zieht sich der Streit zwischen der Musikindustrie und Tenenbaum hin.
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