Kulturrat bekräftigt Forderung nach Schutzfristverlängerung
Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat sich erneut für eine Verlängerung der Schutzfristen für die Rechte der Interpreten und Musiker ausgesprochen. Er bekräftigt damit seine Haltung, die der Verband bereits durch eine Stellungnahme an das BMJ Ende September zum Ausdruck gebracht hat.
“Der Deutsche Kulturrat erachtet die Schutzfristverlängerung als einen positiven Weg zur Verbesserung der sozialen Lage der ausübenden Künstler und hier besonders der namentlich nicht genannten Studiomusiker.”
… heißt es in der entsprechenden Pressemitteilung. Wie wir bereits mehrfach berichtet haben, ist diese Argumentation äußerst umstritten und wird von wohl allen namhaften Wissenschaftlern bestritten. Vor allem das Argument, man müsse die Studiomusiker schützen, trägt nicht. Denn Studiomusiker übertragen in der Regel all ihre Rechte gegen ein einmaliges Honorar auf den Produzenten (“total buy-out”). Egal also, ob die Schutzdauer für ihre Leistungen 10 Minuten, 50, 95 oder 500 Jahre andauert – die Studiomusiker profitieren davon ebensowenig, wie ihnen durch kurze Schutzfristen Nachteile entstehen.
Was sagen Sie dazu?