Google, Yahoo & Co. wollen Reichweite von ACTA einschränken
Anlässlich einer öffentlichen Anhörung zum geplanten Anti-Piraterie-Abkommen ACTA haben US-Unternehmen aus der IT- und Internet-Branche, Bibliotheksverbände und Bürgerrechtsorganisationen vor zu wagen Formulierungen und zu weit reichender Regulierung des Internets gewarnt.
In den vergangenen Wochen ist der Druck auf die US-Regierung gewachsen, mehr Einzelheiten zum geplanten Anti-Piraterie-Abkommen ACTA offen zu legen. Die Bürgerrechtsorganisationen Electronic Frontier Foundation (EFF) und Public Knowledge haben vergangene Woche unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Klage gegen die Behörde des US-Handelsbeauftragten (USTR) eingereicht. Die Bürgerrechtler fordern eine Veröffentlichung des Entwurfs für das gegenwärtig zwischen den USA, Japan, der Europäischen Union und einer Reihe weiterer Staaten verhandelte ACTA-Abkommens.
Am Montag fand nun auf Einladung des US-Wirtschaftsministeriums in Washington eine öffentliche Anhörung zu ACTA statt. Dort erklärte der für die US-Regierung an den ACTA-Verhandlungen beteiligte, stellvertretende Handelsbeauftragte Stanford McCoy, man könne überhaupt keinen Vertragsentwurf vorlegen, da dieser noch gar nicht existiere. Vielmehr sei in den Verhandlungen bisher nur sondiert worden, welche Punkte international konsensfähig seien. Man habe sich darum bemüht, “eine gemeinsame Vision zu allen wesentlichen Punkten herauszuarbeiten”, erklärte McCoy.
Angesichts des straffen Zeitplans für die Verhandlungen, der eine Verabschiedung des Abkommens noch vor Ende der Amtszeit von Präsident George W. Bush vorsieht, zweifeln Beobachter allerdings an, dass es noch keine konkreten Verhandlungsinhalte gibt. Unternehmen aus der IT- und Internet-Branche, Bibliotheksverbände und Bürgerrechtsorganisationen warnten denn auch am Montag vor zu weitgehenden ACTA-Bestimmungen, mit denen vor allem den Interessen von Rechteinhabern wäre. Ginge es nach Google, sollten alle auf das Internet bezogenen Punkte aus ACTA verschwinden.
Ganz so weit wollten andere Unternehmen wie Yahoo oder Intel zwar nicht gehen. Gemeinsam mit Bibliotheken und Bürgerrechtlern fordern sie aber in einer schriftlichen Stellungnahme (PDF) deutliche Einschränkungen. So weisen sie die Vorstellung der Einführung einer “abgestuften Antwort” inklusive Internetsperre nach Verwarnung ebenso zurück wie den erzwungenen Einsatz von Filtermaßnahmen bei Internetprovidern oder “Einschränkungen der Redefreiheit” durch großzügigere Möglichkeiten für Markenrechtsinhaber, unliebsame Inhalte auf bloßes Verlangen hin löschen zu lassen (“notice and take down”).
Die Unterzeichner der Stellungnahme weisen zudem nachdrücklich darauf hin, dass die Umsetzung des ACTA-Abkommen – anders als bisher von der US-Regierung dargestellt – wesentliche Änderungen im US-Recht notwendig machen könnte. Sie fordern:
“Alle in ACTA aufgenommenen Lösungen […] müssen die unbeabsichtigte Folge einer notwendigen Änderungen des US-Rechts vermeiden. [Die Behörde des US-Handelsbeauftragten] sollte bei allen Bemühungen um ein ausgewogenes Abkommen zur Bekämpfung von Piraterie und Produktfälschungen nicht dazu beitragen, absichtlich oder unabsichtlich Änderungen im US-Recht zu beeinflussen.”
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