Kulturrat will längere Schutzfrist auch für Filme auf DVD usw. usf.
Wenn die EU-Kommission Geschenke verteilt, möchte jeder etwas davon abbekommen.
Bekanntlich hat die Kommission auf Empfehlung von Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy den Plan entwickelt, die urheberrechtliche Schutzfrist für auf Tonträgern aufgezeichnete Musik von 50 auf 95 Jahre nach Erscheinen zu verlängern und somit praktisch zu verdoppeln. (Die mit dem Thema vertrauten europäischen Wissenschaftler waren wohl in der Mehrheit dagegen, aber welcher Politiker hört schon lieber auf Wissenschaftler als auf Popstars…?)
Der deutsche Kulturrat ließ sich nun von McCreevys Vorschlag inspirieren und fordert eine “einheitliche Schutzfristverlängerung unabhängig vom Trägermedium”. Der Geschäftsführer des Kulturrates, Olaf Zimmermann, erklärte dazu am Montag:
“Für gänzlich unbefriedigend erachten wir aber, dass die Verlängerung der Schutzfrist nur für Tonträger gelten soll. Durch den geplanten Richtlinienvorschlag entstünde eine Ungleichbehandlung zwischen Tonträgern und audiovisuellen Werken, die durch nichts gerechtfertigt ist. Es wäre ein absurdes Ergebnis, wenn beispielsweise die an einem Film beteiligten Schauspieler nicht mehr geschützt wären, wohl aber noch die Musiker des Soundtracks desselben Films. Häufig ist auch dasselbe Konzert sowohl als Tonträger als auch auf DVD erhältlich, man denke nur an die Konzertmitschnitte Herbert von Karajans. Dies zeigt, dass nur eine einheitliche Schutzfristverlängerung unabhängig vom Trägermedium, also unter Einbeziehung audiovisueller Aufzeichnungen, sachgerecht ist.”
Was sagen Sie dazu?