Neues Urheberrecht: Erste zivilrechtliche Auskunftsansprüche durchgesetzt
Zum 1. September ist eine Reihe von Änderungen im Urheberrecht in Kraft getreten. Rechteinhaber haben einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegen Internetprovider bekommen.
Einer Mitteilung des Unternehmens DigiProtect zufolge haben die Landgerichte in Düsseldorf und Köln bereits am Mittwoch erste Anordnungen zur Herausgabe von Nutzerdaten gegen die Telekom erlassen. Nach Aussage von DigiProtect-Anwalt Udo Kornmeier seien die Gerichte “ohne Wenn und Aber auch bei bereits einem Album von einer für den Auskunftsanspruch erforderlichen Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß ausgegangen”. Nach der Telekom will DigiProtect nun Auskunft von weiteren ISPs verlangen: “Die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH wird nun auch all die anderen Internetprovider ins Visier nehmen, die sich jahrelang aus Datenschutzgründen geweigert haben, hinter IP-Adressen stehende Straftäter zu nennen”, heißt es dazu in der Pressemitteilung.
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