Spiegel Online: “Was das neue Raubkopie-Gesetz für die Nutzer bedeutet”
Wie schwierig das deutsche Urheberrecht zu verstehen ist, führt exemplarisch Spiegel Online vor. Die vielgesehene Website hat irgendwo ein “Raubkopie-Gesetz” entdeckt. Dahinter verbirgt sich allerdings, wie im Teaser zum Artikel zu lesen ist, “[d]as neue Copyright-Gesetz”.
In Anbetracht dieser Aussagen mag man sich nun verwundert die Augen reiben; aber es besteht kein Grund zur Beunruhigung. Nein, der Bundestag hat nicht in einer Nacht-und-Nebel-Aktion neue Gesetze erlassen und das anglo-amerikanische Copyright-System eingeführt. Beim Spiegel hat man bloß die Sache mit dem Urheberrecht nicht so recht verstanden.
Gemeint ist eine Gesetzesnovelle die zum 1. September in Kraft tritt. Mit dem “Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums” wird die EU-Durchsetzungsrichtlinie (2004/48/EG) in deutsches Recht umgesetzt. Der Gesetzentwurf war am 11. April im Bundestag (bei sehr dünner Personaldecke) beschlossen worden.
Unter anderem führt das Gesetz einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch für Rechteinhaber gegenüber Internet-Service-Providern (ISPs) mit Richtervorbehalt ein. Außerdem werden die Abmahngebühren, die von Rechteinhabern und ihren Anwälten von Urheberrechtsverletzern verlangt werden können, “in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs” auf 100 Euro gedeckelt. Wann ein solche Fall vorliegt, wird aber im Gesetz nicht genauer bestimmt, so daß es den Gerichten überlassen bleibt in den kommenden Jahren Rechtsklarheit zu schaffen.
Das war es wohl, was Spiegel Online mitteilen wollte…
1 Kommentar
1 Robert A. Gehring am 29. August, 2008 um 12:16
Vom Deutschlandfunk gibt es anläßlich des Inkrafttretens des Gesetzes heute einen Beitrag: “Raubkopierern auf der Spur”.
Und der Deutsche Journalistenverband (DJV) hat sich gestern mit einer Pressemitteilung zu Wort gemeldet:
Was sagen Sie dazu?