Umfrage der Musikwoche zur Verfolgung von Filesharern
Die Online-Ausgabe der Musikwoche veranstaltet gerade eine Umfrage zur “Verfolgung von Filesharern”. (Gemeint ist sicher die strafrechtliche Verfolgung von P2P-Tauschbörsen-Nutzern, die unerlaubt geschützte Musik, Filme usw. verbreiten.)
Die entscheidende Frage lautet:
“Fänden Sie es richtig, wenn jeder Filesharer bestraft würde?”
Es gibt vier mögliche Antworten zur Auswahl, von denen zwei die Frage grundsätzlich positiv und zwei grundsätzlich negativ beantworten. Rechnet man die Prozente der bisher abgegebenen Stimmen zusammen, sieht das Meinungsbild etwa so aus:
- “Ja”: 37%
- “Nein”: 63%
Ein recht klares Votum, würde ich sagen. Die Generalstaatsanwälte in NRW dürfen sich damit bestätigt fühlen. Der Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, Axel Stahl, hatte in einem Interview für jetzt.de (11.8.) erklärt:
“In NRW müssen Filesharer unter gewissen Umständen wie in den anderen Bundesländern auch mit einer nachhaltigen Strafverfolgung rechnen. Allerdings ist es so – und auch da bewegen wir uns in einer sich zunehmend herauskristallisierenden bundeseinheitlichen Regelung – dass eine Abstufung stattgefunden hat, welche Fälle von Filesharing eine nachhaltige Strafverfolgung nach sich ziehen und welche möglicherweise nicht verfolgt werden.
…
Wir müssen schauen, ob es sich um Urheberrechtsverletzungen in einem erheblichen, das heißt gewerblichen Ausmaß handelt oder nicht. Und um das zu definieren, gibt es zwei maßgebliche Kriterien. Es geht einerseits um die Zahl der zum Download zur Verfügung gestellten Dateien. Dabei gehen wir bei Musik-Dateien von einer Obergrenze von ungefähr 3 000 und bei Filmdateien von ungefähr 200 aus. Damit bewegen wir uns in guter Gesellschaft beispielsweise mit den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen oder auch Sachsen-Anhalt.”
Was sagen Sie dazu?