Wikileaks veröffentlicht neue ACTA-Wunschliste
Pünktlich zu den vom 29. bis 31. Juli in Washington stattfinden Verhandlungen über das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA hat Wikileaks eine neue Wunschliste von Unternehmen veröffentlicht. Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen an Grenzen und zur zivilen Durchsetzung von Ansprüchen.
Eine unbekannte Gruppe „besorgter Unternehmen in ACTA-Nationen“ hat im Vorfeld der gestern in Washington begonnenen neuen Verhandlungsrunde zum Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ihre „spezifischen Perspektiven im Hinblick auf Bestimmungen zu Maßnahmen an Grenzen und zur zivilen Durchsetzung“ zu Papier gebracht. Das dreiseitige Dokument wurde Wikileaks zugespielt und gestern im Internet veröffentlicht.
Die nicht genannten Unternehmen haben eine Liste mit Empfehlungen zu ACTA-Bestimmungen erarbeitet, die sie „für entscheidend halten“. Dazu gehören neue Verpflichtungen für die Zollbehörden und neue Grundlagen für Schadensersatzforderungen im Rahmen der zivilrechtlichen Durchsetzung von Rechtsansprüchen aus „geistigem Eigentum“. So sollen die Zollbehörden künftig den Import, den Export und die Verschiffung von Sendungen verhindern, „bei denen der Verdacht besteht, dass sie gefälscht oder unerlaubt hergestellt worden sind“. Das betrifft prinzipiell alle Waren, an denen patent-, urheber- oder markenrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden können, von Turnschuhen über DVDs, MP3-Player und Computer bis hin zu Medikamenten.
Um solche Sendungen zu entdecken, soll die Intensität der Kontrollen erhöht werden. Über die „Absender, Importeure, Exporteure oder Empfänger“ solcher Sendungen soll der Zoll die Rechteinhaber ausgiebig informieren, damit diese „private Ermittlungen“ durchführen können. Um den Rechteinhabern dazu ausreichend Zeit zu geben, sollen die Sendungen bis zu 4 Wochen lang vom Zoll festgehalten werden. Die Unternehmen wünschen sich weiterhin, dass der „Anschein“ ausreichend sein solle, um die Behörden zum Handeln zu bewegen. Dabei sollten keine zu hohen Anforderungen gestellt werden, „um die Prozeduren nicht zu behindern“.
Auf zivilrechtlichem Gebiet wünschen sich die Unternehmen höhere Schadensersatzsummen von „Fälschern und Piraten“, um eine bessere Abschreckungswirkung zu erzielen. „Die Berechnungsverfahren können auf Informationen von Rechteinhabern basieren.“ Darüber hinaus wollen die Unternehmen den Betroffenen alle ihnen entstandenen Kosten für die „Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Fälschung und Piraterie“ aufbürden können. Den Übeltätern sollen nicht nur die gefälschten Waren und die zu ihrer Herstellung eingesetzten Gerätschaften entzogen werden „sondern auch andere physische und finanzielle Besitztümer“. Sollten die beschlagnahmten Waren „kein Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko darstellen“, könnten sich die Rechteinhaber sogar auch vorstellen, diese verkaufen zu lassen.
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