Filmindustrie und Musikindustrie schreiben in Kanada an ACTA mit
Interessenverbände aus der Medienindustrie dürfen bei den Verhandlungen über das geplante Anti-Piraterie-Abkommen ACTA mitreden, nicht aber Verbände aus der IT-Industrie, Internetprovider oder Bürgerrechtler. Das belegen Dokumente aus Kanada.
Die kanadische Tageszeitung The Star aus Toronto hat eine Liste mit Verbänden und Organisationen veröffentlicht, die auf kanadischer Seite im Rahmen eines „Beratungskomitees für geistiges Eigentum und Handel“ bei den Verhandlungen über das geplante Anti-Piraterie-Abkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) beteiligt werden. Die Dokumente wurden von der Regierung auf Anforderung unter Verweis auf das kanadische Gesetz zur Informationsfreiheit herausgegeben.
Den Unterlagen zufolge ist das Komitee neben Regierungsvertretern unter anderem auch mit Vertretern folgender Interessenverbände besetzt: Entertainment Software Association of Canada, Canadian Recording Industry Association, Canadian Motion Picture and Distributors Association und Canada’s Research-Based Pharmaceutical Companies. Wie der Autor des Star-Beitrags hervorhebt, sind auf der Liste weder Telekomunternehmen, Technologieunternehmen, Internetunternehmen oder Bürgerrechtsvereinigungen vertreten. Das ist bemerkenswert, da ACTA nach bisher bekannt gewordenen Informationen unter anderem auch die Einbeziehung von Internetprovidern und anderen Internetunternehmen bei der aktiven Bekämpfung der „Piraterie“ vorsieht.
Derweil gehen die Verhandlungen über das Abkommen in die nächste Runde. Ab heute treffen sich bis zum 31. Juli die Verhandlungspartner in der US-Hauptstadt Washington. Erklärtes Ziel der auf US-Seite die Verhandlungen führenden Handelsrepräsentantin Susan Schwab ist die Verabschiedung des Abkommens noch in diesem Jahr – bevor der neu zu wählende Präsident sein Amt antreten kann.
In Deutschland und den meisten anderen EU-Staaten findet bisher praktisch keine öffentliche oder parlamentarische Diskussion über ACTA statt. Die EU-Kommission, der die EU-Mitgliedstaaten ein Verhandlungsmandat erteilt haben, hat sich auf Anfragen bisher geweigert, Auskunft über den Umfang und die konkreten Inhalte des Vertragsentwurfes zu geben. Stattdessen versuchte sich der die Verhandlungen von EU-Seite führende Michael Jennings in Interviews daran, wachsende Bedenken von Bürgerrechtlern zu zerstreuen. Ein Hinweis gegenüber dem ORF, es sei ‘nicht sicher, ob das Parlament im weiteren Vorgehen eine Rolle spiele’ dürfte da allerdings eher das Gegenteil erreichen.
2 Kommentare
1 Robert A. Gehring am 29. Juli, 2008 um 17:39
Allerdings könnte es den Präsidentschaftskandidaten der US-Republikaner, John McCain, noch knapp werden, wenn man folgenden Artikel von Heise liest: Republikanischer Präsidentschaftskandidat als “Raubkopierer”.
Muß McCain nun mitten im Wahlkampf wegen Urheberrechtsverletzung vor Gericht?
Was sagen Sie dazu?