Französische Ratspräsidentschaft will Piraterie-Bekämpfung zügig vorantreiben
Auf europäischer Ebene werden die Anstrengungen zur Bekämpfung von Urheber-, Marken- und Patentrechtsverletzungen eilig verstärkt. Ein Sprecher der französischen Regierung verkündete eine straffe Agenda für die Zeit der französischen Ratspräsidentschaft. Ein Schwerpunkt: Das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA. Damit sollen insbesondere auch Drittstaaten unter Druck gesetzt werden.
Gleich zu Beginn der französischen Ratspräsidentschaft hat das Thema “geistiges Eigentum” Hochkonjunktur. Neben der Verlängerung der urheberrechtlichen Schutzfrist für Musikaufnahmen und verstärkter Anstrengungen zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Patentwesens gilt die Aufmerksamkeit besonders verschärften Maßnahmen zur Bekämpfung von Urheber-, Marken- und Patentrechtsverletzungen. Der französische Staatssekretär für Wirtschafts- und Verbraucherfragen, Luc Chatel, hat dazu am Dienstag eine Rede gehalten und konkrete Schritte angekündigt, berichtet Intellectual Property Watch. Er verkündete die Absicht der französischen Ratspräsidentschaft, dass “Frankreich hart daran arbeiten werde, in diesem Kampf mit einem globalen Ansatz Fortschritte zu erzielen”.
Die von Chatel vorgestellten Pläne sehen vor, zur besseren Beobachtung von Fälschungen und sogenannter Piraterie eine eigene Behörde einzurichten; die Zusammenarbeit unter den EU-Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung durch die Antibetrugsbehörde OLAF koordinieren zu lassen; auf internationaler Ebene gegen Urheber-, Marken- und Patentrechtsverletzungen mit bilateralen Abkommen wie dem geplanten Anti-Piraterie-Abkommen ACTA vorzugehen. Einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung hat Chatel für das Treffen des EU-Wettbewerbsrates vom 25. bis zum 26. September 2008 angekündigt (PDF).
Die Verhandlungen zu ACTA laufen bisher in großer Heimlichkeit ab. Weder das EU-Parlament noch die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten oder die europäische Öffentlichkeit sind bisher darüber informiert, was unter Führung der USA und Japans mehrere Staaten und die EU-Kommission verhandeln. Aus den wenigen, bisher an die Öffentlichkeit gedrungenen Informationen lässt sich immerhin soviel entnehmen, dass die Verhandlungspartner für die Zukunft beabsichtigen, gegen Urheber-, Marken- und Patentrechtsverletzungen verstärkt mit strafrechtlichen Mitteln und einer Ausweitung der Zollbefugnisse vorzugehen. Bereits der Versuch der Urheber-, Marken- oder Patentrechtsverletzung könnte danach mit Gefängnisstrafe bedroht werden. Auch die Einführung von Zwangsfiltern bei ISPs zur Verhinderung der nicht autorisierten Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke ist dem Vernehmen nach Gegenstand des Vertragsentwurfs.
Daniel Caspary, Mitglied der konservativen Fraktion im EU-Parlament und des Ausschusses für internationalen Handel, begrüßte gegenüber Intellectual Property Watch die geplanten strafrechtlichen Maßnahmen. Das würde sicherlich “eine Fragen im Hinblick auf die Bürgerrechte aufwerfen”, gab Caspary zu. Aber die EU-Kommission habe zugesagt, sich darum zu kümmern.
In einem vom Ausschuss unter Federführung von Gianluca Susta erarbeiteten und Ende Juni vorgelegten “Entwurf für einen Bericht zu den Auswirkungen von Fälschungen auf den internationalen Handel” wird die EU-Kommission aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Reichweite des WTO-Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) deutlich auszuweiten. Insbesondere sollten auch “alle geistigen Eigentumsrechte, die bisher vom Übereinkommen ausgeschlossen sind, erfasst werden”.
Die EU-Kommission solle weiterhin, so der Entwurfstext, ihre “Anstrengungen im Kampf gegen Fälschungen und Piraterie … auch durch bilaterale, regionale und multilaterale Abkommen … zur Durchsetzung des Gesetze fortsetzen”. Die EU-Kommission wird ausdrücklich dazu angehalten, “einen zügigen und zufrieden stellenden Abschluss des ACTA-Abkommens” herbeizuführen. Mit ACTA gäbe es nicht nur “einen grundlegenden internationalen Maßstab” sondern auch “ein wichtiges Werkzeug um Drittstaaten, die das Abkommen nicht unterzeichnet haben, unter Druck zu setzen”.
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