Festplatten-Videorecorder bald illegal?
Auf den Online-Seiten der FAZ findet sich ein kurzer Artikel über “Die große Fernsehfalle” (27.5.2008). Darin wird auf das Risiko aufmerksam gemacht, dem die Besitzer moderner Festplatten-Videorecorder durch die Einführung eines Kopierschutzsignals von Seiten der Fernsehsender ausgesetzt werden könnten.
Laut geltendem Urheberrecht ist die Umgehung einer wirksamen technischen Schutzmaßnahme, wie sie zum Beispiel ein Kopierschutz darstellt, verboten. Der Kopierschutz muß gar nicht wirklich wirksam sein, nur vorhanden, so die FAZ:
“„Wirksam“ heißt nach gängiger Auslegung nicht, dass der Kopierschutz wirkt. Sobald irgendeine Verschlüsselung zum Einsatz kommt, ist auch der noch so unwirksame Kopierschutz wirksam. Jedenfalls für Juristen.”
Viele Festplatten-Videorecorder sind aber nicht in der Lage, das von den Fernsehsendern gelieferte Kopierschutzsignal zu erkennen und auszuwerten. Sie scheren sich also schlicht nicht um den geforderten Kopierschutz. Daraus folgert FAZ-Autor Michael Spehr:
“Wenn demnächst eine Fernsehanstalt mit Kopierschutz sendet, verstoßen also Millionen Deutsche gegen das Urheberrecht. Was die Musikindustrie mit monatlich Zehntausenden Hausdurchsuchungen und Massenabmahnungen veranstaltet, könnte schon bald auch dem Fernsehkonsumenten drohen.”
Ich habe allerdings arge Zweifel, daß Spehr Recht hat.
Das Gesetz geht von einer aktiven Umgehungshandlung aus. Im Fall eines x-beliebigen, im Handel erworbenen Festplatten-Videorecorders, der bestimmungsgemäß dazu genutzt wird, Fernsehsendungen aufzuzeichnen, wobei das Gerät konstruktionsbedingt keinen Unterschied zwischen “kopiergeschützten” und “nicht kopiergeschützten” Sendungen macht, liegt kaum eine aktive Umgehungshandlung vor. Die Besitzer solcher Geräte werden wohl unbehelligt weiter Privatkopien von Fernsehsendungen anfertigen dürfen.
Anders sieht die Sache vielleicht für die Händler aus. Der Handel mit Geräten, die den Kopierschutz umgehen, ist ja auch verboten. Solange die Fernsehsender keinen Kopierschutz sendeten, stellten “dumme” Festplatten-Videorecorder auch kein Problem dar. Wenn nun aber plötzlich die Fernsehsender mit Kopierschutz senden, dann werden die “dummen” Festplatten-Videorecorder zu Geräten, mit denen der Kopierschutz umgangen werden kann. Und so vielleicht … zu einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für abmahnende Anwälte.
Was sagen Sie dazu?