Droht eine Preisexplosion bei MP3-Playern?
Wie IT-Business berichtet (23.5.2008) will die mit der Erhebung von Urheberabgaben auf Leermedien und Speichergeräte betraute Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) die Abgabensätze drastisch erhöhen. Hersteller von MP3-Playern mit eingebauter Festplatte wären davon besonders betroffen.
Bisher zahlte Apple laut IT-Business pro nach Deutschland importiertem iPod Classic mit 160-GB-Festplatte 2,41 Euro (netto) Urheberabgabe an die ZPÜ. Die ZPÜ soll nun rückwirkend zum Jahresbeginn drastisch erhöhte Abgaben fordern: 1 Euro Urheberabgabe pro Gigabyte Festplattenspeicher. Bei einem empfohlenen Verkaufspreis von 329,- Euro für den iPod Classic mit 160-GB-Festplatte würde das eine Preissteigerung von knapp 200,- Euro auf über 500,- Euro bedeuten, da die Urheberabgabe auch noch mehrwertsteuerpflichtig ist.
Ob es zu einer derart drastischen Preissteigerung tatsächlich kommen wird, ist noch offen. Durch die zu Jahresbeginn in Kraft getretene Urheberrechtsnovelle (2. Korb) wurden die gesetzlich festgelegten Urheberabgaben ungültig. Stattdessen sollen Rechteinhaber und Hersteller von Vervielfältigungsgeräten angemessene Abgabensätze untereinander aushandeln. Die Verhandlungen zwischen der ZPÜ und Apple sowie anderen Geräteherstellern laufen noch. Betroffen ist nicht nur Apple, betroffen sind alle Hersteller, die so genannte “vergütungspflichtige Produkte” anbieten.
Die Liste (PDF via GEMA) mit den laut GEMA abgabepflichtigen Produkten ist lang und umfasst unter anderem Audiokassetten, CD- und DVD-Rohlinge sowie Blu-ray- und HD-DVD-Leermedien, CD-, DVD-, HD-DVD- und Blu-ray -Brenner, Festplatten, Kassettenrekorder, MP3-Player, MP3-fähige Handys, Sat-Receiver mit Festplatte und/oder DVD-Rekorder, Speicherkarten aller Art sowie Videokassetten und Videorekorder.
Die Hersteller lassen bisher wenig Neigung erkennen, die von der ZPÜ geforderte Abgabenerhöhung mitzumachen. Sollte keine Verhandlungslösung erzielt werden, müssen sich am Ende die Gerichte mit dem Streit befassen. Da für beide Seiten viel auf dem Spiel steht, würde ein solcher Streit wohl bis hoch zum Bundesgerichtshof ausgefochten werden. Bis zu einer endgültigen Entscheidung könnte es Jahre dauern.
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