Aktuelle Probleme beim Versand von Fachliteratur
iRights.info-Kollege Till Kreutzer hatte ja schon ausführlich über die Auswirkungen des zweiten Korbs der Urheberrechtsreform berichtet. Unter anderem hat sich die Rechtsgrundlage für den Versand von Kopien wissenschaftlicher Fachliteratur geändert.
So dürfen Bibliotheken und Kopienversender von Gesetz wegen kopierte Aufsätze aus Fachzeitschriften grundsätzlich nur noch per Fax oder auf dem Postweg versenden. Eine Ausnahme von dieser Regel gibt es nur, wenn ein Lizenzvertrag mit einem Verlag den elektronischen Versand (also in der Regel als PDF) erlaubt, oder der Verlag den elektronischen Versand nicht selbst anbietet, oder wenn der Verlag keine “angemessenen Preise” für die Kopien verlangt. Dabei hat der Gesetzgeber es offen gelassen, was man denn unter einem “angemessenen Preis” zu verstehen hat.
Der Deutschlandfunk hat nun mit Uwe Rosemann, Direktor der Technischen Informationsbibliothek Hannover, ein interessantes Interview (2. Mai 2008) zu den praktischen Auswirkungen der neuen Rechtslage geführt. Daraus:
“Biesler: Also, Sie müssen den Verlagen oder den Urhebern zusätzlich Geld bezahlen dafür, dass Sie es elektronisch versenden dürfen?
Rosemann: So ist es.
Biesler: Und das muss der Nutzer dann schließlich auch bezahlen und übernehmen.
Rosemann: Ja, wir müssen das leider durchreichen. Natürlich.
Biesler: In welchen Größenordnungen bewegt sich so etwas denn? Kann man das überhaupt generalisieren oder ist das je nach Medium, je nach Buch, je nach Aufsatz ganz unterschiedlich?
Rosemann: Also wir hatten früher eine Pauschale, nämlich gesetzliche Tantieme, die lag zwischen ein und sechs Euro. Und heute reden wir hier von Preisen zwischen 30 und 70 Euro.”
Bestellt man die Dokumente direkt bei den Verlagen, zahlt man normalerweise nur zwischen 25 und 35 Euro, selten mehr.
Hinzu kommt, was im Interview nicht erwähnt wird, daß die elektronischen Dokumente in der Regel mit digitalem Rechtemanagement versehen sind und die Installation der DRM-Software auf dem Computer des Nutzers voraussetzen.
Zu den Nutzungsmöglichkeiten der DRM-geschützten Dokumente schreibt beispielsweise der Dokumentenversender subito in seinen neuen AGBs:
“6.2 Lieferung
Die Lieferung von Kopien per E-Mail erfolgt unter Einsatz eines Digital Rights Management-Systems (DRM-System). Der Kunde darf das DRM-System weder umgehen noch stören. Das DRM-System beschränkt die Nutzbarkeit der per E-Mail gelieferten Kopie wie folgt:
(a) Zum Öffnen und Ausdrucken des Dokuments ist eine Internetverbindung erforderlich.
(b) Beim erstmaligen Öffnen des Dokuments erfolgt eine Maschinenbindung. Der Kunde darf das Dokument zehnmal auf ein- und demselben Rechner ansehen und einmal ausdrucken. Die Nutzung auf einem anderen Rechner ist nicht möglich.
(c) …
(d) Nach Ablauf eines Monats nach dem Versand der E-Mail kann das Dokument nicht mehr angesehen und nicht mehr gedruckt werden.”
Die lokale Archivierung und Nutzung mit einer Desktopsuche ist also praktisch unmöglich. Stattdessen gilt es wieder, Artikel auszudrucken und abzuheften.
Was sagen Sie dazu?