Leistungsschutzrecht: Schlägt das Imperium zurück?
Seit dem 1. August gilt es, das Leistungsschutzrecht – und momentan scheint es de facto leerzulaufen, weil alle großen Verlage zumindest vorerst bei Google News bleiben wollen. Und dafür das ganze Theater?
Wettbewerbsrechtler Justus Haucap hält das Gesetz im Horizont-Interview bereits für komplett gescheitert. Was Google News betrifft, hätten sich die Verlage ein weiteres Eigentor geschossen – denn zur nun womöglich lizenzpflichtigen Auflistung könne man das Unternehmen nicht verpflichten. Haucap:
Die Situation für die Verlage könnte sogar noch schlimmer werden. Google könnte ja auch irgendwann sagen, wir verlangen jetzt Geld dafür, dass ihr gelistet werdet. Wir bekommen jetzt für jeden Klick, den wir Euch liefern, einen Anteil.
Das andere Szenario: Die Verlage bündeln ihre Kräfte und bringen doch noch die angekündigte Verwertungsgesellschaft an den Start. Simon Assion spielt das bei Telemedicus urheber- und kartellrechtlich durch:
Ist sie einmal gegründet, können die Verlage sich in dieser sammeln und – ungefährdet durch das Kartellverbot – ihr Vorgehen gegenüber Google koordinieren. Eine „VG Presse” könnte dann mit der geballten Kraft der bei ihr gebündelten Rechte gegen Google vorgehen.
Aber das kann dauern – und auch in diesem Szenario gibt es Unwägbarkeiten. Ob Snippets überhaupt unter das neue Recht fallen – und wenn ja, bei welchen Diensten, keiner weiß es. Die nächsten Episoden zum Leistungsschutzrecht: Vielleicht schon bald vor Ihrem Landgericht.
Was sagen Sie dazu?