Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
Schlagwort Schöpfungshöhe
Peacock

Urheberrecht

Plagiat vs. Zitat: Was es bei der Übernahme fremder Gedanken zu beachten gilt

20. Juli 2021 von Maya El-Auwad und Georg Fischer · 3 Kommentare

Sich mit fremden Gedanken schmücken, diese als eigene ausgeben – das versteht man landläufig unter einem Plagiat. Zuletzt zeigte der Fall um Annalena Baerbock: Ein Plagiat ist nicht automatisch eine Urheberrechtsverletzung, kann aber die Glaubwürdigkeit beschädigen. Zeit für eine Erläuterung, was genau ein Plagiat ist und welche Rolle das Urheberrecht beim Zitieren spielt. » mehr

Themen: Politik + Recht · Urheberrecht · Zitat + Plagiat

School_girl_in_front_of_a_map

Infografiken

Was ist beim Verwenden von Infografiken zu beachten – auch und insbesondere für OER?

4. Januar 2021 von

Schaubilder und Datenvisualisierungen veranschaulichen und vermitteln Fakten, Ergebnisse und Erkenntnisse. Wer Infografiken für eigene Medien nutzen will – insbesondere für Open Educational Resources (OER) – muss Nutzungsrechte erwerben beziehungsweise Lizenzbedingungen einhalten. » mehr

Themen: Bildung + OER · Creative Commons + Lizenzen · Fotos + Grafiken · Urheberrecht

old-books-436498_1920

Freie Inhalte

Gemeinfreiheit: Wie frei ist frei?

15. August 2019 von · 6 Kommentare

Gemeinfrei, Public Domain, freie Lizenzen – viele Werke fallen nicht unter den urheberrechtlichen Schutz, andere sind vom Urheber freigegeben. Die Unterschiede sind allerdings für Laien nicht immer nachvollziehbar. Eine Begriffsklärung. » mehr

Themen: Creative Commons + Lizenzen · Grundwissen

possan-dj-cc-by

Musik samplen

Welche Regeln gelten für das Samplen von Musik?

5. August 2016 von

Spätestens seit Mitte der achtziger Jahre gehört Samplen zum Musikalltag. Wer aber nun meint, sich für seine Hitproduktion einfach so in der Musikgeschichte bedienen zu können, liegt falsch. Bevor man Musik verwenden kann, muss man meist die Rechte klären und gegebenenfalls Lizenzgebühren zahlen. Aber manchmal ist das Sampling auch ohne Lizenz erlaubt. » mehr

Themen: Grundwissen · Musik + MP3 · Sampling + Remix · Urheberrecht

bgh-geburtstagszug

Analyse

Geburtstagszug: Wie der BGH den Design-Schutz erweitert

18. Januar 2014 von · 2 Kommentare

Der Bundesgerichtshof hat sich von der Auffassung verabschiedet, dass für das Design von Gebrauchsgegenständen in Mode, Grafik oder Industrie hohe Anforderungen an den Urheberrechtsschutz bestehen. Die Entscheidung wirft die Frage auf, ob nun zu befürchten ist, dass die Kreativität solcher Branchen durch einen massiven Anstieg von Urheberrechten erstickt wird. » mehr

Themen: Fotos + Grafiken · Politik + Recht · Urheberrecht · Urteile

bgh-geburtstagszug

Wochenrückblick

Schöpfungshöhe bei angewandter Kunst, Google-Books-Entscheidung, Schengen-Cloud

18. November 2013 von telemedicus.info, Sebastian Telle · 1 Kommentar

Nach dem BGH-Urteil „Geburtstagszug” muss angewandte Kunst nicht „schöpferischer” als andere Werke sein, US-Autoren verlieren in erster Instanz im Google-Books-Streit. Außerdem im Wochenrückblick: Informationsfreiheit bei Bundestagsakten, Thilo Weichert und die Apothekendaten, De-CIX zur „Schengen-Cloud”. » mehr

Themen: Autor + Text · Cloud · Cloud-News · Datenschutz + Sicherheit · Politik + Recht

Blog

LG Köln: Kölner Dom in Second Life kein reines Kunstwerk

2. Mai 2008 von

Im Streit um die urheberrechtliche Schutzfähigkeit einer virtuellen Kopie des Kölner Doms im Online-Spiel Second Life hat das Kölner Landgericht entschieden, dass es der Textur der Kopie an "einer künstlerischen Leistung" mangelt. Das Gericht erkannte in den Texturen der Domkopie keine "eigenpersönliche Schöpfung", da "Frau M hierzu Fotovorlagen herangezogen hat, die ihr [...] überlassen worden sind… Die danach geleistete Tätigkeit der Frau M bestand und erschöpfte sich also darin, auf der Grundlage von Fotos des realen Domes durch perspektivische Korrekturen, Helligkeitsanpassungen und Wahl des entsprechenden Bildausschnitts eine Anpassung dieser Fotos für die Zwecke des virtuellen Doms zu erzielen." Das seien aber laut Gericht "Leistungen im eher handwerklich-technischen Bereich", keine künstlerischen Leistungen. Den virtuellen Kölner Dom stufte das Gericht als "als angewandte Kunst" ein, wobei "Werke der angewandten Kunst […] dadurch gekennzeichnet [sind], dass es sich um Bedarfs- und Gebrauchsgegenstände mit künstlerischer Formgebung handelt." Deshalb, und weil aus der Projektbeschreibung ein klarer Gebrauchszweck für das Modell hervorgehe und es eben nicht um eine "der rein ästhetischen Anschauung dienende Darstellung" gegangen sei, seien die "höheren Anforderungen, die an die Schöpfungshöhe bei angewandter Kunst zu stellen sind, namentlich ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung [...] nicht erfüllt." Mehr Details bei Golem.de.

Themen: Gesellschaft + Kunst · Technologie · Urheberrecht · Urteile · Webdesign + Programmierung