Koalition verhandelt zu Haftung und Routerzwang, Provider-Abgabe, ZDF-Staatsvertrag
Koalitionsverhandlungen: Störerhaftung, Hostprovider, Zwangsrouter
Die Arbeitsgruppe „Digitale Agenda” in den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD will die Störerhaftung für WLAN-Betreiber abschaffen und Anbieter öffentlicher Drahtlosnetze den Access-Providern rechtlich gleichstellen. So soll Rechtssicherheit bei Haftungsfragen geschaffen werden. Haftungsverschärfungen hingegen sollen nach den Koalitionsverhandlungen Sharehoster treffen. Ziel ist es, massenhaften Urheberrechtsverletzungen auf Online-Portalen einen Riegel vorzuschieben. Die bisherigen Haftungsprivilegien aus dem Telemediengesetz sollen dafür modifiziert werden. Die Internetwirtschaft hat die Pläne kritisch aufgenommen. Außerdem plant die große Koalition, die Zwangsrouter für Provider abzuschaffen, mit der viele Provider ihre Kunden derzeit an ein bestimmtes Endgerät binden.
Nachricht zur Störerhaftung auf golem.de.
Regulierungsbehörde geht gegen belgische SABAM vor
Die Regulierungsbehörde FÖD klagt gegen das belgische GEMA-Pendant SABAM. Anstoß für das Vorgehen: Die SABAM fordert von Internetprovidern eine Abgabe auf jeden Internetanschluss mit dem Argument, Provider verdienten mittelbar an unlizenzierten Inhalten. Nachdem die Verwertungsgesellschaft nunmehr gegen die Provider klagt, will die FÖD wiederum die SABAM gerichtlich verpflichten, das Vorgehen gegen die Provider zu unterlassen. Argument der FÖD: Sie verstoße gegen die EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr. Die SABAM hat in den letzten Jahren schon mehrmals die europäische Gerichtsbarkeit beschäftigt.
Zur Nachricht bei heise.de.
iRights.info: Regierung interveniert gegen Urheberrechtsabgaben für Provider.
Verfassungsgericht verhandelt über Staatsferne der ZDF-Gremien
Am Dienstag hat die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zur Staatsferne der ZDF-Gremien begonnen. Gegenstand des Verfahrens ist eine Normenkontrollklage der Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg. Sie monieren, die Zusammensetzung der ZDF-Gremien sei nicht mit dem Gebot der Staatsferne gem. Artikel 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz vereinbar und daher verfassungswidrig. Die breite Diskussion um den Einfluss von Politikern auf den Rundfunk kam mit der Causa Brender im Jahr 2009 auf. Der damalige Minsterpräsident Roland Koch hatte eine Vertragsverlängerung des damaligen ZDF-Intendanten Nikolaus Brender verhindert. Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist im nächsten Jahr zu rechnen.
Bericht zum ersten Verhandlungstag beim Verfassungsblog.
Hörenswert auch der Podcastbeitrag bei Deutschlandfunk.
BGH: Namensnennung von Kindern Prominenter unter Umständen zulässig
Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag entschieden, unter welchen Umständen eine Zeitung die Namen von Kindern Prominenter nennen darf (Az. VI ZR 304/12). Hintergrund war die Klage der Adoptivtochter eines Fernsehmoderators gegen eine Zeitschrift auf Unterlassung, Name und Alter des Kindes zu nennen. Zwar stellt eine solche Berichterstattung einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar. Der Name des Kindes war aber ohnehin schon vor ein paar Jahren durch Presseberichte der Öffentlichkeit bekannt geworden. In diesem Fall überwiegt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs die Meinungs- und Medienfreiheit der beklagten Zeitung.
Zur Meldung bei Telemedicus.
Landgericht Freiburg: Unternehmen haftet für Facebook-Post seines Mitarbeiters
Ein Unternehmen haftet auch für die private Werbung, die eines seiner Mitarbeiter bei Facebook schaltet. Das hat das LG Freiburg entschieden (Az.: 12 O 83/13). Im konkreten Fall bewarb ein Angestellter eines Autohauses auf Facebook eine Verkaufsaktion. Dabei hatte der Inhaber des Autohauses allerdings keine Kenntnis vom streitigen Post. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs sah die Werbung als wettbewerbswidrig an und machte gemäß Paragraf 8 Absatz 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb den Verstoß geltend – mit Erfolg: Das Landgericht Freiburg sah die wettbewerbsrechtliche Verantwortlichkeit trotz Unkenntnis des Unternehmers als gegeben. Der Paragraf setzt eine Kenntnis des Unternehmers nicht voraus; entscheidend ist allein, dass die streitige Handlung „innerhalb des Betriebsorganismus des Betriebsinhabers begangen worden ist”, so das Landgericht Freiburg.
Das Urteil des LG Freiburg im Volltext.
Ausführliche Besprechung bei rechtzweinull.de.
BGH: Gesteigerte Störerhaftung von Ebay bei eigener Produktwerbung
Einen Portalbetreiber wie Ebay trifft eine gesteigerte Störerhaftung, wenn er eigene Produktwerbung betreibt. In einer jetzt im Volltext erschienenen Entscheidung steckt der BGH erneut den Rahmen für die Störerhaftung ab (Az.: I ZR 216/11). Im konkreten Fall hatte eBay für Verkaufsangebote auf seiner Plattform geworben, die gegen das Urheberrecht verstießen. Das Portal haftet nach Ansicht des BGH, weil es durch die Werbung seine neutrale Stellung verlasse. Das Gericht deutet zugleich an, dass ein Portal wie eBay auch im Hinblick auf Unterlassungsansprüche unter das Haftungsprivileg des Telemediengesetzes fallen kann. Die Rechtsprechung des BGH zur Störerhaftung steht schon seit längerem in der Kritik. Dieser hatte nämlich bislang die gegenteilige Position vertreten und die aus der E-Commerce-Richtlinie abgeleiteten Haftungsprivilegien für unanwendbar auf Unterlassungsansprüche erklärt. Thomas Stadler interpretiert diese aktuelle Entwicklung als schrittweise Kehrtwende.
Zur Besprechung des Urteils auf internet-law.de.
Lizenz dieses Artikels: CC BY-NC-SA.
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