=Die eigene Website

Fremde Inhalte auf eigenen Seiten

Schlagworte: Werk Recht

Nie zuvor war es so einfach, etwas zu veröffentlichen: ob im eigenen Blog oder in Social Networks, in gedruckten Flyern oder auch in der Schülerzeitung – die Technik macht’s problemlos möglich. Aber woher die Inhalte nehmen? Wer alles selber macht, ist meist auf der sicheren Seite. Aber wenn man einige – wichtige – Bedingungen beachtet, kann man auch viele fremde Fotos, Grafiken, Texte oder Musikstücke nutzen.

Ob selbstgebaute Homepage, Weblog oder Profilseite bei Facebook oder Wer-kennt-wen: meist genügen einige Mausklicks, um eine eigene Seite ins World Wide Web zu stellen. Wenn es um die Inhalte geht, beginnen aber schnell die Probleme. Erst Fotos und Grafiken lassen die Seiten interessant aussehen, und auch ein guter Song schmückt das eigene Angebot. Doch wenn man das nicht alles selber machen will (oder kann), stellt sich die Frage: Welche Fotos und Grafiken, welche Songs und Videos darf man überhaupt verwenden?
 
Freie Lizenzen
 
Es ist erlaubt, Inhalte zu verwenden, die vom Urheber ausdrücklich zur Verwendung freigegeben sind. Das sind vor allem Inhalte unter sogenannten „freien Lizenzen“. Diese Lizenzen heißen beispielsweise Creative Commons oder GNU Free Documentation License. Hört sich kompliziert an, ist es aber nicht: Sind Werke unter diesen Lizenzen veröffentlicht, bedeutet das, dass man sie auch auf anderen Webseiten oder sogar in gedruckten Flyern oder ähnlichem verwenden darf. Allerdings können die Rechteinhaber festlegen, dass sie zum Beispiel nicht verändert oder für kommerzielle Zwecke genutzt werden dürfen. Diese Lizenzen muss man also genau lesen, was jedoch einfacher ist als bei den meisten anderen, weil sie extra so geschrieben sind, dass auch juristische Laien sie verstehen können. Hier eine kurze Einführung:
 
Es gibt nicht eine einzige Creative-Commons-Lizenz, sondern verschiedene, die sich Nutzer aus einem Lizenzbaukasten selbst zusammenstellen können. Auf der Website des Creative-Commons-Projekts wird ein Auswahlmenü angeboten, in dem Nutzer per Mausklick die für sie passende Lizenz auswählen. Zur Auswahl stehen folgende Lizenzen (dahinter jeweils die Logos, mit denen diese Bedingungen grafisch dargestellt werden):


  • Namensnennung – der Name des Urhebers muss genannt werden. Diese Bedingung ist seit der Version 2.0 der CC-Lizenzen nicht mehr wählbar, sondern wird automatisch ausgewählt. CC Namensnennung
  • Namensnennung-KeineBearbeitung – der Name des Urhebers muss genannt werden, das Werk darf nicht verändert werden. CC NamensnennungCC Keine Bearbeitung
  • Namensnennung-NichtKommerziell – der Name des Urhebers muss genannt werden, das Werk darf nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet werden. by.png
  • Namensnennung-NichtKommerziell-KeineBearbeitung – der Name des Urhebers muss genannt werden, das Werk darf nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet werden, das Werk darf nicht verändert werden. CC NamensnennungCC Nicht kommerziell
  • Namensnennung-NichtKommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen – der Name des Urhebers muss genannt werden, das Werk darf nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet werden, die neu entstandene Version muss unter der selben Lizenz weiter gegeben werden – es muss also wieder erlaubt sein, sie zu verändern. CC NamensnennungCC Nicht kommerziellCC Weitergabe unter gleichen Bedingungen
  • Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen – der Name des Urhebers muss genannt werden, die neu entstandene Version muss unter der selben Lizenz weiter gegeben werden – es muss also wieder erlaubt sein, sie zu verändern und kommerziell zu nutzen. CC NamensnennungCC Weitergabe unter gleichen Bedingungen